Sonntag, Dezember 22, 2024
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Auch NRW-Wirtschaft lehnt schwarz-grüne Grundsteuerpläne ab

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Nach den Kommunen üben auch Wirtschaftsvertreter scharfe Kritik an den Plänen von Schwarz-Grün in NRW, den Kommunen schon ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zu erlauben.

Der Hauptgeschäftsführer von Handwerk NRW, Hans Jörg Hennecke, sagte der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe): „Der Gesetzentwurf schadet dem ohnehin bedrängten Wirtschaftsstandort NRW, weil er die Standortbedingungen der Unternehmen nicht verbessern, sondern den Kommunen mehr Freiraum bei der Ausschöpfung ihrer Steuerquellen gewähren will.“ Genau das Gegenteil wäre aber notwendig, um Arbeitsplätze im Land zu sichern.

Hennecke warnte zudem, dass die Grundsatzentscheidung für ein wertbezogenes Besteuerungsmodell zwangsläufig im Laufe der Jahre zu steigender Steuerbelastung führen werde. „Vor allem Unternehmen in zentralen Lagen stehen vor einer massiven Mehrbelastung. So produziert man Leerstände in den Fußgängerzonen und in den Hinterhöfen unserer Städte.“ Hennecke verlangte eine grundsätzliche Kurskorrektur.

Ähnlich äußerte sich der Hauptgeschäftsführer von Unternehmer NRW, Johannes Pöttering: Er sagte der „Rheinischen Post“, der schwarz-grüne Gesetzentwurf zur Grundsteuer sei „ordnungspolitisch extrem fragwürdig“. Er verwies darauf, dass die im Bundesländervergleich „extrem hohen“ Gewerbesteuersätze die Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandorts NRW „ohnehin schon stark“ beeinträchtigten. „Mit der nun vorgelegten Änderung der Grundsteuer wird darüber hinaus nun durch die Hintertür auch noch einer verkappten ertragsunabhängigen `Gewerbesteuer 2` der Weg bereitet. Eine Maßnahme mit derartiger Tragweite und dem damit verbundenen Sonderweg für die Unternehmen in NRW darf nicht übers Knie gebrochen werden.“ Der Unternehmensvertreter warnte, dass vor dem Hintergrund ihrer angespannten Haushaltslage die Kommunen in ihrer Not an der neuen Steuerschraube drehten und die Unternehmen einseitig zusätzlich belasteten.


Foto: Grundsteuerbescheid (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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