Dienstag, Oktober 1, 2024
spot_img
StartNachrichtenKarlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 31. Juli 2025 eine Neuregelung vorlegen, bis dahin dürfe das Gesetz noch unter bestimmten Maßgaben angewendet werden, so die Karlsruher Richter.

Die Beschwerdeführer, darunter Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Mitglieder der organisierten Fußball-Fanszene, hatten sich unter anderem gegen die Befugnis des Bundeskriminalamts zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr und die Regelungen zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten im Informationssystem des Bundeskriminalamts gewandt.

Es fehle bei der Speicherung im polizeilichen Informationsverbund an einer „angemessenen Speicherschwelle und ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer“, rügte das Bundesverfassungsgericht. Die bereits im Gesetz vorgesehene Eingriffsschwelle genüge nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit.

Auch die Vorschrift, die das Bundeskriminalamt zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen zum Zweck der Terrorismusabwehr ermächtige, sei in Teilen verfassungswidrig. Die angegriffenen Regelungen griffen in das Grundrecht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung ein. Erst recht dürfe eine nicht verantwortliche Kontaktperson nicht überwacht werden.

Ein großer Teil der Klage wurde aber auch abgewiesen, unter anderem in Bezug auf die Weiterverarbeitung von schon erhobenen Daten. Die Kläger müssen deswegen zwei Drittel ihrer Verfahrenskosten selbst tragen.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

UNITEDNETWORKER
UNITEDNETWORKER
Der UNITEDNETWORKER akribisch recherchierte Informationen über Gründer und Startups. Neben Porträts junger Unternehmer und erfolgreicher Startups und deren Erfahrungen liegt der Fokus auf KnowHow von A bis Z sowohl für Gründer, Startups und Interessierte. Wir begleiten, Startups von der Gründungsphase bis zum erfolgreichen Exit.

UNITEDNETWORKER NEWSLETTER

ABONNIERE jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalte Regelmäßig die wichtigsten Tipps für deine Karriere bequem per eMail in dein Postfach!

spot_img
spot_img
spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!