Freitag, November 22, 2024
spot_img
StartNachrichtenEx-Justizminister Buschmann: Habe keinen Anspruch auf Ruhegehalt

Ex-Justizminister Buschmann: Habe keinen Anspruch auf Ruhegehalt

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der am Donnerstag aus dem Amt entlassene Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt als Bundesminister. „Die Rechtslage ist eindeutig: Das Ministergesetz sieht eine Mindestamtsdauer von vier Jahren vor, um Ruhegehaltsansprüche zu erwerben“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“.

„Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt“, sagte der Minister weiter. Er selbst sei aber „in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht.“ Er habe also „keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt“, so Buschmann.


Foto: Marco Buschmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

UNITEDNETWORKER
UNITEDNETWORKER
Der UNITEDNETWORKER akribisch recherchierte Informationen über Gründer und Startups. Neben Porträts junger Unternehmer und erfolgreicher Startups und deren Erfahrungen liegt der Fokus auf KnowHow von A bis Z sowohl für Gründer, Startups und Interessierte. Wir begleiten, Startups von der Gründungsphase bis zum erfolgreichen Exit.

UNITEDNETWORKER NEWSLETTER

ABONNIERE jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalte Regelmäßig die wichtigsten Tipps für deine Karriere bequem per eMail in dein Postfach!

spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!