Mittwoch, März 19, 2025
spot_img
StartNachrichtenBGH bestätigt Urteil im Komplex Lina E.

BGH bestätigt Urteil im Komplex Lina E.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Verfahren gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden von Mai 2023 im Kern bestätigt. Man habe die Revision der Angeklagten mit „geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs“ sowie die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Das OLG hatte E. sowie drei mitangeklagte Männer zu Haftstrafen verurteilt, wobei das Strafmaß für E. fünf Jahre und drei Monate betrug. Hintergrund waren Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung und andere Delikte.

Der Generalbundesanwalt beanstandete mit seinem zuungunsten der Angeklagten eingelegten und auf die Sachrüge gestützten Rechtsmittel sowohl den Teilfreispruch hinsichtlich eines weiteren Tatvorwurfs als auch den gesamten Strafausspruch. Die Angeklagte wendete sich derweil – ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts – gegen ihre Verurteilung.

Der BGH entschied jetzt, dass insbesondere das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten zueinander neu bestimmt werden müsse. Die vom OLG verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hat der Senat aber bestehen lassen.

In dem ursprünglichen Prozess ging es um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben. Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach.

Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Sie soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine „herausgehobene Stellung“ innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Der Haftbefehl gegen die Leipziger Studentin war 2023 nach dem Urteil außer Vollzug gesetzt worden – zuvor hatte sie bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen (Urteil vom 19. März 2025 – 3 StR 173/24).


Foto: Free-Lina-Schriftzug (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

UNITEDNETWORKER
UNITEDNETWORKER
Der UNITEDNETWORKER akribisch recherchierte Informationen über Gründer und Startups. Neben Porträts junger Unternehmer und erfolgreicher Startups und deren Erfahrungen liegt der Fokus auf KnowHow von A bis Z sowohl für Gründer, Startups und Interessierte. Wir begleiten, Startups von der Gründungsphase bis zum erfolgreichen Exit.

UNITEDNETWORKER NEWSLETTER

ABONNIERE jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalte Regelmäßig die wichtigsten Tipps für deine Karriere bequem per eMail in dein Postfach!

spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!