Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die „Junge Welt“ kritisiert die vorübergehenden Festnahmen von drei Journalisten bei der propalästinensischen Besetzung eines Hörsaals an der Berliner Humboldt-Universität am Mittwoch.
„Das polizeiliche Vorgehen gegen Journalisten, die von einer studentischen Protestaktion an der Humboldt-Universität berichtet haben, ist eine unzulässige Behinderung journalistischer Tätigkeit und stellt einen inakzeptablen Verstoß gegen die Pressefreiheit dar“, sagte Chefredakteur Nick Brauns.
„Es muss Journalisten möglich sein, von solchen Besetzungen von vor Ort zu berichten, ohne deswegen kriminalisiert zu werden. Von der Universitätsleitung erwarten wir, dass sie ihrerseits die Pressefreiheit achtet und von einer Anzeige gegen unseren Mitarbeiter und die anderen Journalisten absieht“, so Brauns weiter.
Der JW-Mitarbeiter sei eindeutig als Journalist gekennzeichnet gewesen, hieß es weiter. Laut der Zeitung rechtfertigte ein Polizeisprecher die Maßnahme damit, dass gegen die Pressevertreter ebenso wie gegen alle weiteren in dem besetzten Hörsaal angetroffenen Personen wegen Hausfriedensbruch und gegebenenfalls Sachbeschädigung ermittelt würde.
Am Mittwoch hatten Studenten und Aktivisten den Emil-Fischer-Hörsaal auf dem Campus Nord besetzt. Gefordert wurde unter anderem ein akademischer Boykott gegen Israel, ein studentisches Ethikkomitee und ein Ende aller Abschiebungen, insbesondere von Aktiven der Palästina-Solidaritätsbewegung.
Das Universitätspräsidium hatte die Polizei um die Räumung des Hörsaals ersucht. Die Journalisten wurden laut der JW vor Beginn der Räumung von der Polizei herausgezogen und ihnen wurden ihre Arbeitsmaterialien abgenommen. Auch der Junge-Welt-Mitarbeiter, der sich durch eine gelbe Presseweste der Gewerkschaft DJU in Verdi und seinen Presseausweis eindeutig als Journalist zu erkennen gegeben habe, sei über eine Stunde von der Polizei festgehalten und damit an der Berichterstattung gehindert worden, so die Zeitung.
Die Polizei hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sie in der Angelegenheit 100 Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Insgesamt hätten gegen 95 Personen „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“ durchgeführt werden müssen, hieß es. Bei den Strafermittlungsverfahren geht es demnach unter anderem um den Verdacht des schweren Hausfriedensbruches, des besonders schweren Landfriedensbruches, der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie des Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte.
Foto: Humboldt-Universität (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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