Freitag, November 22, 2024
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Länder fordern kontinuierliche Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin/Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Wegen der anhaltenden Migrationskrise werden die Rufe aus den Ländern nach einer kontinuierlichen Finanzierung der Flüchtlingskosten lauter. „Es ist festzustellen, dass viele Kommunen in Deutschland mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen inzwischen überlastet sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).

„Sie brauchen eine Atempause.“ Die meisten Menschen in Deutschland seien dafür, dass man Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, Schutz gebe, aber so wie es momentan laufe, könne es nicht bleiben. „Die irreguläre Migration muss eingedämmt werden“, so Schwesig. „Der zweite Punkt ist, dass wir zu einer verlässlichen Finanzierung der Flüchtlingskosten kommen müssen.“

Bund, Land und Kommunen könnten die Aufnahme von Flüchtlingen nur gemeinsam stemmen, so Schwesig. „Wir brauchen deshalb eine verlässliche Finanzierung durch den Bund. Es kann nicht so bleiben, dass wir jedes Jahr aufs Neue über die Flüchtlingskosten verhandeln müssen“, sagte die SPD-Politikerin im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in dieser Woche. „Bei der letzten MPK zu diesem Thema ist vereinbart worden, dass die Rückführung von abgelehnten Flüchtlingen beschleunigt werden soll. Hier brauchen wir die Unterstützung des Bundes“, sagte Schwesig.

Erwartungen an das Bund-Länder-Gespräch zur Flüchtlingsfinanzierung am 6. November richtet unterdessen NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne): „Vor allem müssen wir davon wegkommen, dass es bei der Flüchtlingsfinanzierung immer um Einzelverhandlungen über Einmalzahlungen geht“, sagte Paul der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Wir brauchen endlich die Zusage des Bundes für eine dauerhafte und dynamische Finanzierung, wie wir sie bis 2019 hatten. Welche Summen dafür nötig sind, müssen wir gemeinsam identifizieren.“

Zugleich machte sie mehr Geld vom Bund auch zur Bedingung für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land. „Wir haben mit den Kommunen verabredet, dass wir uns das Flüchtlingsaufnahmegesetz noch einmal anschauen. Aber wir tun das im Lichte der notwendigen Verabredung mit dem Bund“, sagte sie. Der Bund müsse sich dauerhaft und stetig an den Kosten der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten beteiligen, damit man zu einer besseren Finanzausstattung der Kommunen kommen könne.

„Darin sind sich Länder und Kommunen aber auch einig: Beim Bund-Länder-Gespräch am 6. November muss etwas Substanzielles herauskommen.“


Foto: Asylunterkunft (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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