Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung prüft offenbar, für das Jahr 2023 erneut die Notlagenklausel zu nutzen und die Schuldenbremse auszusetzen. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungskreise.
Dafür wäre ein Beschluss im Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit notwendig. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse befürchten mehrere hochrangige Regierungsvertreter, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und damit der Bundeshaushalt 2023 nach dem Urteil verfassungswidrig sein könnten. Die Bundesregierung hatte den WSF im Herbst 2022, als die Schuldenbremse wegen der Energiekrise ausgesetzt war, mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet. Das Geld wurde hauptsächlich genutzt, um 2023 die Energiehilfen für Bürger und Unternehmen zu finanzieren.
Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September dieses Jahres sind bislang 32,3 Milliarden Euro aus dem WSF abgeflossen. Diese Praxis könnte nun aber verfassungswidrig sein, da die Bundesregierung 2023 WSF-Notkredite aus dem Vorjahr nutzte. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts müssen diese Schulden aber dem Bundeshaushalt 2023 hinzugerechnet werden, hieß es in Regierungskreisen. Damit würde die Regierung die laut Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme in diesem Jahr deutlich überschreiten.
Die Erklärung einer erneuten Notlage würde die Regierung wie schon im Oktober 2022 bei Gründung des WSF mit den Folgen der Energiekrise begründen, hieß es. Mittlerweile hat sich die Lage zwar entspannt. Die Regierung könnte aber darauf verweisen, dass es Anfang des Jahres 2023 noch deutliche Auswirkungen gab und die Lage ähnlich war wie die im Herbst 2022, hieß es. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Bundesregierung ungenutzte Corona-Notkredite nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschieben durfte, um sie später für Investitionen zu nutzen.
Foto: Christian Lindner und Olaf Scholz am 15.11.2023, über dts Nachrichtenagentur
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