Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Jahr 2022 gab es 40.276 erledigte Gerichtsverfahren zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung durch Partner oder ehemalige Partner.
Die Zahl stieg geringfügig um 114 Fälle, lag aber deutlich unter der des ersten Corona-Jahres 2020 mit 43.710, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Zahlen gäben keinen Aufschluss über den Ausgang der Verfahren, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Dieser werde nicht erfasst. Auch unterscheide die Statistik nicht, ob sich etwaige Anordnungen gegen Männer oder Frauen richteten.
Damit haben weniger als ein Drittel der registrierten Fälle juristische Konsequenzen. Denn die Zahl der vom Bundesamt für Justiz erfassten erledigten Gerichtsverfahren war über die vergangenen Jahre relativ konstant. Das Bundeskriminalamt hatte hingegen für 2022 genau 157.550 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, also mehr als das Dreifache. Das waren im Schnitt 432 Fälle am Tag und entsprach einem Zuwachs von 9,4 Prozent. Rund 80 Prozent der Betroffenen waren den Angaben zufolge Frauen, 78 Prozent der Tatverdächtigen Männer. 40 Prozent der Täter waren ehemalige Partner, 60 Prozent aktuelle Partner.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im vorigen Jahr gefordert: „Gewalttäter dürfen nicht schnell wieder vom Radar verschwinden. Sie müssen nach dem ersten gewaltsamen Übergriff aus der Wohnung verwiesen werden.“
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