Wer kennt es nicht: Während der Arbeit gehen viele Mitarbeiter immer mal wieder nach draußen, um zu rauchen. Im Laufe des Tages summiert sich die Zeit und Nichtraucher fragen sich oft, ob dies fair ist, da Raucher die verlorene Zeit nicht wieder einholen können beziehungsweise meist nicht länger arbeiten. Wir zeigen Ihnen, was rechtlich als Arbeitszeit gilt, was das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu Ruhepausen sagt und ob Raucherpausen nachgeholt werden müssen.
Was gilt als Arbeitszeit?
Als Arbeitszeit wird die Zeit bezeichnet, in der man abzüglich der Pause arbeitet. Wie lange die Arbeitszeiten sein dürfen und welche Pausen- sowie Ruhezeiten eingehalten werden müssen, regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Im ArbZG steht beispielsweise geschrieben, dass Arbeitnehmer maximal acht Stunden am Tag arbeiten dürfen und eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einhalten müssen. Das dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Gesundheit. Ohne Unterbrechung dürfen Sie laut Arbeitszeitgesetz zum Beispiel nur sechs Stunden arbeiten. Ausnahmeregelungen gibt es aber immer.
So kann es für Schichtarbeiter abweichende Regelungen geben. Zwar sind hier auch acht Stunden als Arbeitstag normal, jedoch kann es laut Bundesarbeitsgericht Nachtzuschläge oder andere Ausgleiche für Schichtarbeit geben. Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Hier ist nicht nur das Mindestalter für Tätigkeiten festgelegt, sondern auch die Arbeitszeit. Wie genau die Arbeitszeiten aussehen und welche speziellen Regelungen gelten, legt jedoch der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitsvertrags fest.
Arbeitszeiterfassung
Um genau nachzuweisen, wann Arbeitnehmer gearbeitet haben, muss die Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 beschlossen. Zur Arbeitszeiterfassung muss der Arbeitgeber ein System zur Verfügung stellen, sodass die Zeiten von den Arbeitnehmern eingetragen werden können. Wie genau die Arbeitszeiterfassung inhaltlich auszusehen hat, hat das BAG noch nicht beschlossen.
Das zählt zur Arbeitszeit
- Der Gang zur Toilette Müssen Sie während der Arbeitszeit auf Toilette, müssen Sie sich nicht ausstempeln oder die Zeit nacharbeiten – egal, wie oft Sie auf Toilette gehen.
- Technische Probleme Technische Probleme, die unvorhersehbar sind, zählen ebenfalls zur Arbeitszeit. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass Sie technische Probleme verursachen sollten, um die Arbeitszeit zu füllen.
- Kleine Sport- und Dehnübungen am Platz Wer sich fit halten möchte, der sollte bei einem Bürojob regelmäßig aufstehen, sich bewegen und dehnen. Das tut der Gesundheit gut und kann für neue Energie sorgen. Wichtig: Nur kurze Übungen gehören zur Arbeitszeit. Ganze Sporteinheiten fallen selbstredend nicht darunter.
- Fort- und Weiterbildungen
Handelt es sich bei einer Fort- oder Weiterbildung um eine Pflichtveranstaltung vom Arbeitgeber, dann zählt die Zeit als Arbeitszeit. Auch der Weg dorthin kann zur Arbeitszeit zählen. Ist die Weiterbildung freiwillig, dann zählt sie meist nicht als Arbeitszeit.
- UmkleidezeitMüssen Sie für die Arbeit bestimmte Kleidung tragen, muss der Arbeitgeber die Zeit zum Umziehen vergüten. Aber Achtung: In einigen Verträgen kann dies ausgeschlossen werden. Schauen Sie deshalb genau in den Vertrag, um Missverständnisse und Konflikte bezüglich der Umkleidezeit zu vermeiden.
- Wartung des Firmenwagens bei rein dienstlicher NutzungOb die Wartung des Firmenwagens zur Arbeitszeit gehört, hängt davon ab, ob er auch privat oder nur rein geschäftlich genutzt wird. Wird der Wagen nur geschäftlich genutzt, zählt die Inspektion des Firmenwagens als Arbeitszeit des Fahrers. So müssen Sie die Wartung nicht in Ihrer Freizeit durchführen lassen.
- DienstreiseAls Dienstreisen zählen zum Beispiel Tagungen, Kundenmeetings oder der Besuch anderer Firmenstandorte. Geschäftsessen werden ebenfalls als Arbeitszeit gewertet, jedoch nicht der Weg zum Ziel. Wird während der Fahrt gearbeitet, kann man den Hin- und Rückweg einer Dienstreise aber auch oft als Arbeitszeit werten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vorgesetzten und informieren Sie sich über individuelle Betriebsvereinbarungen.
Das ist keine Arbeitszeit
- Raucherpausen Gehen Sie während der Arbeit mehrmals rauchen, zählt dies laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit. Auch wenn Sie währenddessen über die Arbeit sprechen, müssen Sie die Zeit eigentlich nachholen. In der Praxis gibt es jedoch Unternehmen, die abweichende Regelungen zulassen. Leidet unter den Raucherpausen die Arbeitsleistung, dann kann eine Abmahnung drohen. Sind keine Raucherpausen erlaubt, müssen Sie gegebenenfalls bis zur Mittagspause warten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber darüber, denn meist ist dies in den Betriebsvereinbarungen geregelt.
- ArbeitswegWenn Sie von zu Hause zur Arbeit fahren, zählt der Weg nicht als Arbeitszeit. Arbeiten Sie aber nicht an einem festen Arbeitsplatz und müssen Sie zu einem Kunden fahren, dann gelten Hin- und Rückweg als Arbeitszeit. Genauso geregelt ist der Arbeitsweg bei Arbeitnehmern im Außendienst.
- Wartung des Firmenwagens bei anteiliger privater NutzungNutzen Sie Ihren Firmenwagen auch für private Fahrten, dann ist es gut möglich, dass Sie die Wartung in Ihrer Freizeit ausführen müssen. Wie genau dies gehandhabt wird, sollte in Ihrem Vertrag festgehalten werden.
- RufbereitschaftWährend der Rufbereitschaft müssen Sie zwar erreichbar sein, um gegebenenfalls zu arbeiten, jedoch zählt die Bereitschaft alleine nicht als Arbeitszeit. Was als Arbeitszeit gilt, ist die Zeit, die dann tatsächlich zum Arbeiten abgerufen wurde.
Fazit
Das Arbeitszeitgesetz regelt hier in Deutschland nicht nur den zeitlichen Rahmen der Arbeitszeiten, sondern auch andere wichtige Punkte wie zum Beispiel Ruhezeiten und das Mindestalter für bestimmte Arbeiten. Kurze Arbeitspausen für Dehnübungen oder den Gang zur Toilette gehören zur Arbeitszeit, während andere Zeiten laut Gesetz nicht zur bezahlten Arbeitszeit zählen.
Darunter fallen zum Beispiel der Arbeitsweg oder die Rufbereitschaft. Doch bei einigen Aspekten können Unternehmen selbst entscheiden, wie sie die Betriebsvereinbarungen dazu verfassen. Raucherpausen zum Beispiel gehören eigentlich nicht zur Arbeitszeit, können aber je nach Unternehmen dazu gezählt werden. Haben Sie Fragen zur Arbeitszeit und sind Sie sich nicht sicher, was Sie laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wann machen dürfen, dann fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber.
Autor: Vivienne Becker
Titelbild/ Bildquelle: Bild von Gerd Altmann für pixabay
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