Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat am Donnerstag für das überarbeitete Whistleblower-Gesetz gestimmt. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen das Votum der Union und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen.
Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Der Bundestag hatte einen vorigen Entwurf der Bundesregierung am 16. Dezember beschlossen. Im Bundesrat erzielte der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf am 10. Februar allerdings keine Mehrheit. Im April rief die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss an.
Zwischenzeitlich hatten die Koalitionsfraktionen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil aufgespaltet hatten. Eine Beschlussfassung über die beiden Entwürfe war am 30. März kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Durch das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ soll es Whistleblowern in Unternehmen und Behörden durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen ermöglicht werden, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Zudem sollen Hinweisgeber gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden.
Gegenüber der ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Fassung sind unter anderem Anpassungen bei den Meldewegen geplant. So sollen externe und interne Meldestellen nicht mehr dazu verpflichtet sein, Meldekanäle so zu gestalten, dass auch anonyme Meldungen abgegeben werden können. Diese sollen aber weiterhin bearbeitet werden. Zudem sollen hinweisgebende Personen die Meldung bei einer internen Meldestelle bevorzugen, wenn „intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann“ und keine Repressalien befürchtet werden.
Ferner soll der Bußgeldrahmen in Fällen, dass eine Meldung behindert oder Repressalien ergriffen werden, nach Beschluss des Vermittlungsausschusses nunmehr 50.000 Euro statt 100.000 Euro betragen. Die entsprechende EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, wozu die EU-Kommission im Januar 2022 Deutschland aufgefordert hatte. Im Februar 2023 hatte die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten eingereicht.
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