Sonntag, Dezember 29, 2024
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Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung im Kabinett beschlossen

Sanity Group begrüßt Teile des offiziellen Eckpunktepapiers zur Cannabis-Legalisierung, sieht aber noch Verbesserungspotenzial 

Gestern wurde das offizielle Eckpunktepapier der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken vorgestellt, nachdem vergangene Woche bereits erste Details aus einem internen, nicht abgestimmten Entwurf öffentlich wurden. Die nun finale und überarbeitete Fassung enthält aus Sicht der Sanity Group, eines der führenden Cannabis-Unternehmen in Deutschland, interessante Ansätze und richtungsweisende Inhalte, einige Punkte sieht das Berliner Unternehmen hingegen kritisch. 

„Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene aktiv vorantreibt. Das heute im Kabinett beschlossene Eckpunktepapier ist ein erster Aufschlag, den es im Laufe des parlamentarischen Prozesses zu verfeinern gilt. Viele der Eckpunkte entsprechen unseren Erwartungen, wie zum Beispiel der Wegfall einer THC-Obergrenze, strenge Alterskontrollen bei der Abgabe in lizenzierten Geschäften und die Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz.

Andere Punkte wie ein generelles Werbeverbot, kein Versandhandel und fehlende Importmöglichkeiten aus anderen Ländern sind aus unserer Sicht nicht sinnvoll, gerade im Hinblick auf die Bekämpfung des illegalen Markts und um den Marktbedarf zu decken“, sagt Finn Hänsel, Gründer und CEO des Berliner Cannabis-Unternehmens Sanity Group.

Abgabestellen mit strengem Jugendschutz sinnvoll, ohne Versandhandel und Edibles wird jedoch das Ziel verfehlt, den illegalen Markt zurückzudrängen

Im Detail begrüßt das Unternehmen ausdrücklich, dass Cannabis rechtlich künftig nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden soll; eine gleichzeitige regulatorische Anpassung von Medizinalcannabis und Nutzhanf wäre aus Sicht der Sanity Group jedoch ebenfalls notwendig, da die Legalisierung von Genusscannabis massive Auswirkungen auch auf diese beiden Bereiche haben dürfte.

Mit den weiterhin bestehenden Hürden der Kostenerstattung für medizinisches Cannabis besteht insbesondere die Gefahr, dass sich Patient:innen mit Genusscannabis ohne ärztliche Beratung selbst therapieren. 

Die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften, und ggf. Apotheken, sowie den Vorschlag, Fachgeschäfte mit Konsummöglichkeiten zu prüfen, in denen eine fachliche Betreuung und Beratung sichergestellt werden kann, sieht das Unternehmen positiv. Die strikte Alterskontrolle bei allen Abgabestellen begrüßt die Sanity Group ebenso wie die Verpflichtung der Erbringung eines Sachkundenachweises sowie den Nachweis spezifischer Beratungs- und Präventionskenntnisse, außerdem die Benennung einer Ansprechperson für Jugendschutz pro Verkaufsstelle. Die dargestellten Ansätze zu Prävention und zur Sicherung des Jugendschutzes unterstützt man ebenfalls in Gänze.

„Leider ist ein Versandhandel im aktualisierten Eckpunktepapier zunächst nicht mehr vorgesehen. Gerade dieser kann jedoch einen großen Beitrag zur Verdrängung des illegalen Markts leisten, da nur damit auch ländliche Regionen bedient werden können“, so Sanity-Group-Gründer Finn Hänsel, der sich auch eine breite Produktvielfalt wünscht – die Regierung möchte laut Eckpunktepapier Darreichungsformen zum Rauchen, Inhalieren, zur nasalen und oralen Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen erlauben. Edibles sollen zunächst nicht erlaubt werden. „Durch die Einschränkung der Darreichungsformen gibt man dem illegalen Markt ein Einfallstor, zukünftig vermehrt Edibles anzubieten“, gibt Hänsel zu bedenken.

Erfreut zeigt sich der Unternehmer darüber, dass eine mögliche THC-Obergrenze nicht angedacht ist: „Eine Begrenzung des THC-Gehalts hätte dazu geführt, dass der illegale Markt auch weiterhin mit hochprozentigen THC-Produkten floriert und viele Konsument:innen gar nicht erst vom illegalen auf den legalen Markt wechseln werden. Eine Begrenzung wäre daher kontraproduktiv gewesen.“

Die Straffreiheit für den Erwerb und den Besitz von Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und im öffentlichen Raum, unabhängig vom konkreten THC-Gehalt und Herkunft, begrüßt sein Unternehmen ebenso wie die Möglichkeit des Eigenanbaus für Privatpersonen und die Einstellung laufender Ermittlungs- und Strafverfahren, das sei ein „richtiges und wichtiges Signal”.

Fehlende Importmöglichkeiten und Werbeverbot große Schwachstellen des Konzepts

Die Sanity Group begrüßt außerdem, dass der Anbau in Gewächshausanlagen oder indoor in Deutschland ermöglicht werden soll. Problematisch sieht das Unternehmen allerdings, dass der Anbau aufgrund rechtlicher Bedingungen auf EU- und internationaler Ebene offenbar ausschließlich in Deutschland erfolgen soll: „Die nationale Nachfrage wird nicht allein durch eine deutsche Produktion gedeckt werden können. Die Produktion in Deutschland ist zudem teuer und sehr energieintensiv, was sich auf den Verkaufspreis auswirken wird.

Ein Import aus EU- und Nicht-EU-Ländern muss deshalb aus unserer Sicht ermöglicht werden, um die Nachfrage zu decken und den illegalen Markt zurückzudrängen – insbesondere unmittelbar nach Implementierung der Legalisierung”, sagt CEO Finn Hänsel, der den Einfluss der Erkenntnisse aus anderen Ländern, in denen Cannabis bereits legalisiert ist, für unerlässlich hält. In Kanada beispielsweise benötigten die inländischen Hersteller nach der Legalisierung lange Zeit, um die Produktion so hochzufahren, dass die Nachfrage gedeckt werden konnte, wovon schließlich der illegale Markt profitierte. Die Sanity Group wünscht sich eine weitere rechtliche Prüfung und Suche nach Lösungen zu dem Thema.

Kritisch sieht das Unternehmen zudem ein generelles Werbeverbot: Eine Einschränkung im Bereich Werbung sei aus Gründen des Jugendschutzes zwar absolut nachvollziehbar, ein generelles Werbeverbot sei jedoch nicht zielführend für die Entwicklung einer aufgeklärten Käuferschaft: „Ein vollständiges Werbeverbot ist aus unserer Sicht nicht förderlich, da Produktinformationen unerlässlich für Aufklärung und Entstigmatisierung sind. Es entwickelt sich ein komplett neuer legaler Markt, in dem sich Konsument:innen verantwortungsbewusst orientieren müssen.

Damit diese eine informierte und bedachte Kaufentscheidung treffen können, braucht es auch die Möglichkeit für die Anbieter, sich voneinander abgrenzen zu können, z. B. durch Produktdesign und informative Werbematerialien.”

Das angedachte Steuermodell auf Basis des THC-Gehalts sieht die Sanity Group aufgrund der gesundheitspolitischen Lenkungswirkung grundsätzlich positiv, betont aber nochmal, dass der Gesamtpreis für Cannabis inklusive aller Steuern wettbewerbsfähig mit dem illegalen Markt sein muss (ca. zehn Euro). Ein Teil der Steuern sollte aus Sicht des Unternehmens außerdem zwingend in den Jugendschutz sowie zielgruppengerechte Maßnahmen zur Aufklärung und Suchthilfe fließen. 

Quelle Sanity Group GmbH

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