Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, ist nach eigenen Angaben zuversichtlich, dass das über Monate umstrittene Heizungsgesetz bis zum Ende der Woche alle Hürden genommen haben wird. „Ich gehe davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren in dieser Woche abgeschlossen wird, mit einer großen Mehrheit im Bundestag und danach der Zustimmung im Bundesrat“, sagte Houben dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Auch von der FDP, aus der massiver Widerstand gegen den ursprünglichen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gekommen war, sei große Zustimmung zu erwarten. „Die FDP hat den Gesetzentwurf massiv verbessert. Der Auftrag des FDP-Bundesparteitags wurde von der FDP-Bundestagsfraktion in sehr großen Teilen umgesetzt“, sagte Houben. „Ich kann niemanden verstehen, der dem Gesetz nun im Bundestag nicht zustimmt. Allerdings hat auch bisher niemand aus der FDP-Fraktion seine Gegenstimme angekündigt.“ Die FDP hatte am Freitag in einer Sondersitzung über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) beraten. Für Montag hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags zu einer Verbandsanhörung geladen. Mit dem Gesetz soll der schrittweise Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Heizungssysteme geregelt werden. Houben zeigte Verständnis über Kritik an den kurzen Fristen bis zur Bundestagsabstimmung, warnte allerdings die Unionsparteien vor Scheinheiligkeit: „Als Parlamentarier kann ich Kritik an der Kurzfristigkeit des Verfahrens nachvollziehen. Die Union sollte allerdings mit moralischen Ermahnungen zurückhaltend sein“, sagte der FDP-Politiker. „Sie hat selbst als Regierungspartei in der Großen Koalition oft mit sehr kurzen Fristen gearbeitet. Zum Teil wurden Vorlagen erst in der Ausschusssitzung vorgelegt, also wenige Stunden vor der Bundestagsabstimmung und damit noch deutlich kurzfristiger als jetzt. Wer wirklich Interesse am Thema hat, kann so einen Gesetzentwurf auch an einem Wochenende durchpflügen.“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des Verfahrens eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
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