Donnerstag, April 3, 2025
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Krebshilfe rät wegen Erderhitzung bereits im April zu UV-Schutz

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Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Krebshilfe hat vor den Folgen der aufgrund der Erderhitzung bereits im April vermehrt intensiven UV-Strahlung gewarnt. „Bedingt durch den Klimawandel ist der Monat April deutlich sonnenreicher und wärmer als früher“, teilte die gemeinnützige Organisation am Mittwoch mit.

„Zum Schutz vor Hautkrebs ist es daher wichtig, die Haut behutsam an die Sonne zu gewöhnen.“ Die Gefahr vermehrter UV-Strahlung durch eine längere Sonnenscheindauer im Jahresverlauf werde unterschätzt. Nach Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes sei beispielsweise der April in den letzten Jahrzehnten deutlich sonniger und wärmer geworden. Dies könne dazu führen, dass sich Menschen öfter und länger im Freien aufhalten und ihre Haut vermehrt UV-Strahlen aussetzen.

Im Zuge des Klimawandels würden zudem vermehrt „Niedrig-Ozon-Ereignisse“ im Frühjahr beobachtet werden, so die Krebshilfe. Bei diesem Wetterphänomen strömt ozonarme Luft aus der Arktis nach Europa und führt vereinzelt zu ungewöhnlich hohen UV-Werten. Die Vorhersage dieser komplexen Ereignisse sei schwierig und nur kurzfristig möglich, hieß es. Tagesaktuell biete der UV-Index (UVI) Auskunft über die zu erwartende Intensität der Sonnenstrahlung.

„Schützen Sie sich ausreichend in der Sonne und senken Sie so langfristig Ihr Hautkrebsrisiko“, sagte Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Die Organisation rät dazu, täglich den UV-Index abzurufen und die Haut nur langsam an die Sonne zu gewöhnen. Zudem werden Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen und Sonnencremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 empfohlen. „Cremen Sie öfter nach. Schützen Sie Säuglinge bis zum Alter von 12 Monaten vor allem durch Schatten und Kleidung und vermeiden Sie Sonnencreme“, so die Deutsche Krebshilfe.


Foto: Sonnencreme, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Grüne plädieren für Ausweitung des Familienmitzugs

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan hat Nachbesserungen beim geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz gefordert, insbesondere eine Asuweitung des Familienmitzugs. Es sei richtig, die rechtlichen Hürden für Erwerbsmigration zu senken, sagte die Bundestagsabgeordnete der „Welt“ (Donnerstagausgabe).

„Zugleich muss uns allen klar sein, dass wir eine Willkommenskultur brauchen, wenn wir attraktiv für Fachkräfte sein wollen. Dazu gehört der Abbau von rassistischen Denkweisen und Strukturen, aber auch die Ausweitung des Familienmitzugs.“ Deutschland tue sich „wahnsinnig schwer damit, auch kulturell ein Einwanderungsland zu sein“, sagte Khan weiter. „Migration wird bei uns oft problembehaftet diskutiert. Es wird vor einer Einwanderung in die Sozialsysteme gewarnt, statt anzuerkennen, dass wir ohne Einwanderung in ein paar Dekaden kein funktionierendes Sozialsystem mehr haben.“

Mehrere Studien belegten zudem, „dass ausländische Arbeitskräfte Deutschland den Rücken kehren, weil sie hier Diskriminierungserfahrungen gemacht haben“, so die Grünenpolitikerin. „Das ist schade und ökonomisch problematisch.“ Mit Blick auf eine Ausweitung des Familiennachzugs sagte Khan, dass einige wenige hochqualifizierte Arbeitskräfte schon heute ihren Partner und Kinder mitbringen könnten.

„Ich plädiere dafür, diese Möglichkeit auch auf die Eltern auszuweiten. Wenn die Mutter nicht mitkommen darf, obwohl sie pflegebedürftig ist, entscheidet sich eine Arbeitskraft gegen Deutschland“, so Khan. Voraussetzung müsse sein, „dass der Lebensunterhalt der Verwandten gesichert ist“.


Foto: Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Lottozahlen vom Mittwoch (12.04.2023)

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Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – In der Mittwochs-Ausspielung von „6 aus 49“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 7, 20, 28, 33, 34, 44 die Superzahl ist die 8. Der Gewinnzahlenblock im „Spiel77“ lautet 6049342. Im Spiel „Super 6“ wurde der Zahlenblock 552781 gezogen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Deutsche Lotto- und Totoblock teilte mit, dass die Chance, sechs Richtige und die Superzahl zu tippen, bei etwa 1 zu 140 Millionen liege und warnte davor, dass Glücksspiel süchtig machen könne. In Deutschland wird das populäre Zahlenlotto „6 aus 49“ seit 1955 gespielt. Derzeit beträgt der Jackpot acht Millionen Euro.


Foto: Lotto-Spieler, über dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Halle-Attentäter greift erneut Gefängnismitarbeiter an

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Augsburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Attentäter von Halle soll in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen Gefängnismitarbeiter angegriffen haben. Das berichtet die „Mitteldeutschen Zeitung“ in ihrer Donnerstagsausgabe.

Demnach unterrichtete Sachsen-Anhalts Justizministerium den Rechtsausschuss des Landtags am Mittwoch über den Vorfall. Der wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung verurteilte Mann soll laut MZ infolge seines Übergriffs auf das Justizpersonal überwältigt worden sein. Der genaue Zeitpunkt der Attacke blieb zunächst unklar, sie soll in den vergangenen Wochen stattgefunden haben, so die MZ. Die Justizministerien in Sachsen-Anhalt und Bayern äußerten sich am Mittwoch nicht zu dem Fall. „Aus Sicherheitsgründen sowie aus Gründen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes“ sei keine Auskunft möglich, erklärte das bayerische Justizministerium auf Anfrage der Zeitung.

Es ist nicht der erste Zwischenfall in der Haftzeit des Rechtsextremisten: Nach Augsburg verlegt wurde er im Dezember 2022, nachdem er im Hochsicherheitsgefängnis Burg (Jerichower Land) zwei Mitarbeiter als Geiseln genommen hatte. Er hatte die Wärter mit einer Selbstbauwaffe bedroht, die er in seiner Zelle gebastelt hatte. Bereits in der Untersuchungshaft 2020 in Halle hatte er einen Fluchtversuch unternommen und unbeobachtet einen Zaun innerhalb des Gefängniskomplexes überwunden. Wegen der Geiselnahme in der JVA Burg droht dem Halle-Attentäter ein erneuter Gerichtsprozess in Sachsen-Anhalt.


Foto: Gefängnis, über dts Nachrichtenagentur

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Ersatzkassen fordern "unbürokratische Lösung" für Coronaimpfungen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ersatzkassen, zu denen etwa die Techniker-Krankenkasse und Barmer gehören, fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, die Verhandlungen über die Vergütung für Coronaimpfungen mit einer „unbürokratischen Lösung“ zügig abzuschließen. „Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), am Mittwoch.

Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich, nachdem die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April ausgelaufen war. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bund die Kosten für die Impfung in Arztpraxen und Impfzentren übernommen und höhere Sätze als bei anderen Impfungen bezahlt. Die Versicherten erhalten nun zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen – solange keine anderslautenden Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen wurde. Elsner zeigte sich optimistisch: „Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigen, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen.“

Bisher haben die Verhandlungen zwischen den Krankenkassenvertretern und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ergeben, dass sich gesetzlich Versicherte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und in der Region Westfalen-Lippe gegen Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte gegen Corona impfen lassen können.


Foto: Impfspritze mit Moderna wird aufgezogen, über dts Nachrichtenagentur

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Viel Kritik an neuen Cannabis-Eckpunkten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die neuen Eckpunkte der Bundesregierung zur teilweisen Legalisierung von Cannabis sind auf deutliche Kritik gestoßen. „Das straffreie Kiffen wird vorangetrieben, dafür wird beispielsweise die Reform der Pflegefinanzierung auf nächstes Jahr vertagt“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

Eine solche Schwerpunktsetzung sei für die Gesundheitspolitik fatal. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) solle sich auf die „wirklich wichtigen Themen im Gesundheitswesen fokussieren“. Am Mittwoch hatte er gemeinsam mit Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) überarbeitete Pläne für das Legalisierungsvorhaben vorgestellt. Diese sind weniger weitreichend als die ursprünglichen Ampel-Pläne.

„Die neuen Eckpunkte des Gesundheitsministers sind nichts anderes als das Eingeständnis, dass seine alten Eckpunkte aus dem Herbst schlicht nicht umsetzbar waren“, so Sorge. Trotz „europarechtlicher Hürden, eindeutiger Gutachten und der schlechten Erfahrungen aus anderen Ländern“ wolle die Koalition eine Droge legalisieren, „vor der Psychologen und Jugendmediziner seit Jahren warnen“, sagte der CDU-Politiker. Die Linkspartei begrüßte unterdessen zwar prinzipiell die Entkriminalisierung und den kontrollierten Eigenanbau als „längst überfällige Schritte in die richtige Richtung“, doch die Bundesregierung mache dabei trotzdem keine „gute Figur“. „15 Monate wurde angekündigt, versprochen, verschoben. Nun bleibt vom Koalitionsversprechen nicht viel übrig“, sagte der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Ates Gürpinar, am Mittwoch.

„Modellprojekte statt deutschlandweiter Legalisierung, keine fundierten Konzepte zur Prävention, vorerst weiter keine vernünftigen Grenzwerte für den Straßenverkehr, während Europa gebannt auf den großen Wurf wartet, überlässt Lauterbach genauere Regelungen zu Cannabis Social Clubs und Modellprojekten den Ländern“, so Gürpinar weiter. Das ergebe absehbar einen „Flickenteppich“ unterschiedlicher Regelungen. Er erwarte „Einkaufstourismus“ aus Bayern und anderen konservativ geführten Ländern, so der Linken-Politiker.

Kritik kommt auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Man erkenne in den Eckpunkten „deutlich mehr Klientelpolitik“ als einen „signifikanten Fortschritt mit Blick auf eine verbesserte Drogenprävention“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). Die „zusammengestutzte Cannabislegalisierung“ wirke wie ein „politisches Manöver“, um die „langsam ungeduldiger werdende Gruppe der Konsumenten ruhigzustellen“. Auf den illegalen Cannabis-Handel auf dem Schwarzmarkt werde der Entwurf keinen bedeutenden Einfluss entfalten, so Poitz weiter.

Das gelte ebenso für den „riskanten Cannabiskonsum von Minderjährigen“. Auch für die Polizei ergebe sich durch die Pläne keine nennenswerte Arbeitsentlastung. Insbesondere die Schaffung von Cannabis-Konsumclubs eröffne neuen Möglichkeiten, „unter dem Deckmantel vermeintlicher Vereinsarbeit“ die vorgeschriebene Abgabe von Cannabis zu unterlaufen, kritisiert die GdP. Es liege auf der Hand, dass mehrere Behörden mit der Kontrolle des Vereinslebens beschäftigt sein werden: „Es sollten keine Gesetze das Licht der Welt erblicken, bevor nicht völlig klar ist, dass diese auch konsequent kontrolliert werden können, davon sind wir hierzulande, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes, darunter die Polizeien, weit entfernt“, so Poitz. Auch der Besitz von maximal drei Pflanzen oder 25 Gramm Cannabis pro Person sei in der Praxis „prinzipiell nicht kontrollierbar“.

Eine polizeirechtliche Grundlage für das Zählen von Cannabis-Blumentöpfen in Privatwohnungen werde es sicherlich nicht geben. Die Polizeigewerkschaft zeigte sich außerdem besorgt, dass auch künftig Cannabis mit einem sehr hohen THC-Gehalt verfügbar sei. Die GdP sieht zudem mögliche Probleme bei der geplanten befristeten Einrichtung von lizenzierten Cannabis-Abgabestellen in Modellregionen. „Die lizenzierten Geschäfte, wo legal Cannabis verkauft werden soll, könnten sich zu wahren Wallfahrtsorten von Konsumenten entwickeln“, so der Gewerkschafter.

Dass sich dort Schwarzmärkte etablieren könnten, sei „keineswegs unwahrscheinlich“.


Foto: Bundesgesundheitsministerium, über dts Nachrichtenagentur

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US-Inflationsrate im März auf 5,0 Prozent gesunken

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – In den USA ist die Inflationsrate im März auf 5,0 Prozent gesunken, nach 6,0 Prozent im Februar. Das teilte die US-Statistikbehörde am Mittwoch mit.

Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.

Foto/Quelle: dts

EnBW plant derzeit keine Preissenkungen

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Energieversorger EnBW plant derzeit keine Preissenkungen. „Unsere langfristig ausgerichteten Beschaffungspreise liegen derzeit höher als die tagesaktuellen Spotmarktpreise“, sagte EnBW-Chef Andreas Schell der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Über die Preisentwicklung beim Strom zu spekulieren sei derzeit „nicht seriös“. In den nächsten Jahren will EnBW nach Angaben von Schell zudem „besser zugeschnittene Stromtarife“ anbieten. „Wenn ein Kunde sein E-Auto zu jeder Zeit sofort vollladen will, wäre es doch nur fair, dass sein Tarif dann etwas höher ist als bei jemandem, der flexibler ist“, fügte er hinzu. Und wenn ein Kunde einen Batteriespeicher im Keller habe und einen Teil der Kapazität bereitstelle, um Nachfragespitzen im Stromnetz abzufangen, indem sein Speicher dann Strom ins Netz abgebe, könne er einen billigeren Stromtarif bekommen, so Schell.


Foto: Moderne Stromzähler, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung soll noch im April stehen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der erste Gesetzentwurf für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland soll noch im April vorgelegt werden. Das kündigte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Mittwoch bei der Vorstellung neuer Eckpunkte in der Bundespressekonferenz an.

Demnach geht es dabei um den privaten Konsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewinnorientierten Eigenanbau. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte unterdessen zur Begründung, dass die bisherige Cannabis-Kontrollpolitik „gescheitert“ sei. „Das Ziel ist ganz klar, dass wir beim Cannabiskonsum mehr Sicherheit bieten wollen.“ Dafür wolle man die Qualität kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumenten bestmöglich gewährleisten sowie den Schwarzmarkt eindämmen.

Die neuen Cannabis-Gesetzespläne waren bereits am Dienstag bekannt geworden: Demnach soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt werden. Zudem soll es ermöglicht werden, Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht, auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Auch der Verkauf soll teilweise legalisiert werden, allerdings nur über sogenannte „Cannabis Social Clubs“. Diese nicht-gewinnorientierten Vereinigungen sollen unter „engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen“ gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen.

Die Abgabe des geernteten Cannabis ist dabei ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Maximal sollen 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat sowie maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat abgegeben werden dürfen. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren wird den Plänen zufolge begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts, wobei die genaue Grenze „noch zu klären“ sei. Der ursprünglich vorgesehene Verkauf in lizenzierten Geschäften soll den Regierungsplänen zufolge nur in regionalen Modellprojekten erlaubt werden.

Diese sind zunächst auf fünf Jahre befristet, in denen die Folgen der Legalisierung wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen. Der Gesetzentwurf zu diesem Aspekt soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Ein genereller freier Verkauf würde dem Vernehmen nach gegen EU-Recht verstoßen.


Foto: Cannabis, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Neuer Investor greift nach den Perlen der Startup-Szene

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Loonshot Ventures

Ein neuer heimischer Startup Investor öffnete kürzlich seine Tore, pardon Büroräumlichkeiten. Die Loonshot Ventures GmbH mit Sitz in Tirol und Wien ist der neue Stern am Investorenhimmel. Die Gesichter dahinter sind jedoch erfahren und alt bekannt. Bernhard-Stefan Müller (Tantum – The Company Builder) und Hermann Schmidt (ebenfalls Tantum) haben den Schritt gewagt und gemeinsam mit Sebastian Scholda (Weilburg) Loonshot Ventures ins Leben gerufen.

„Bereits in den vergangenen Monaten waren wir immer öfters bei Investments mit der Frage konfrontiert, wie man den Captable besser strukturieren könnte. Dabei viel uns auf, dass wir durch unseren Hintergrund als Company Builder das Können besitzen, die Ressourcen und gleichzeitig eine Affinität dazu haben, den von anderen Investoren oftmals gefürchteten Lead zu übernehmen. Aus dieser Erkenntnis entstand die Idee zur Loonshot Ventures“ so Geschäftsführer Bernhard-Stefan Müller.

Der Trend geht in Richtung Risikostreuung – mehrere Investoren investieren in kleinere Tickets. Der Captable gerät in Gefahr, wie ein Schweizer Käse und damit unattraktiv für Folgerunden zu wirken. Außerdem scheuen viele Business Angels aufgrund von Ressourcen in den Lead zu gehen. Dies geht auch aus dem soeben veröffentlichten Austrian Investing Report 2022 hervor.

„Wir investieren in ein Startup und laden andere Co-Investoren ein, ihr bereits geplantes Investment über unser Unternehmen zu bündeln. So können auch kleinere Tickets ab 20.000 Euro sinnvoll umgesetzt werden. Dennoch bleibt für die Investoren eine Bündelung der Kräfte und für das Startup ein Ansprechpartner sowie ein sauberer Captable“ so Müller weiter.

Das Geschäftsmodell sei denkbar einfach: Wird ein spannendes Startup gescoutet, in das man investieren möchte, beginnt Loonshot Ventures die Verhandlungen. Weitere Investoren, welche sich ebenfalls für das Startup interessieren, können ihr Kapital hinter Loonshot Ventures bündeln. Diese übernimmt in weiterer Folge im Regelfall auch das operative Management der Beteiligung.

„Wir (Weilburg Ventures) haben dieses Konzept bereits erprobt und sowohl wir als auch unsere Investoren schätzen den starken und ständigen Deal Flow, die einfache und unkomplizierte Abwicklung sowie die Chance Teil von Club Deals zu werden oder diese sogar zu iniziieren.

Die Möglichkeit trotz kleinerer Tickets „direkt“ an den StartUps beteiligt zu sein und jeden Deal isoliert zu betrachten und zu entscheiden eröffnet den Investoren einen einmaligen Zugang als StartUp Investor. Wie Weilburg Ventures wird sich auch Loonshot Ventures sehr aktiv um die Beteilgungen kümmern und den Lead übernehmen, was die operative Arbeit bei den Investoren selbst bei Bedarf auf ein Minimum reduziert.“ so Sebastian Scholda

Der Fokus der neuen Venture liegt auf dem Bereich Fast Moving Comsumer Goods (FMCG), Agrar- und Agrartech sowie digitale Geschäftsmodelle, wodurch sich auch die Differenzierung zu Weilburg Ventures (Fokus auf B2B-Lösungen, vorzugsweise im Prop- und HealthTech-Bereich) zeigt.

„Wir haben einen klaren Fokus. Wir investieren mit unseren Investoren in Startups mit Bewertungen bis zu 5 Millionen Euro, bei Ticketgrößen bis zu 500.000 Euro. Dies sichert uns eine Phase, in der wir auch durch unser Netzwerk und Know how viel beitragen können und dem Startup einen echten Mehrwert mit direktem Impact bringen“ weiß Hermann Schmidt.

Für das Jahr 2023 plant Loonshot Ventures noch 5-6 Beteiligungen (eine davon sei schon unterschriftsreif, eine weitere gerade in Verhandlung).

„Wir freuen uns sehr darauf die Startup Szene noch aktiver als bislang mitgestalten zu können und mit frischem Kapital und Erfahrung Gründerteam zu fördern und zu Höchstleistungen anzuspornen. #bettertogether bleibt, wie bisher unser Motto für Startup-Investments so Bernhard-Stefan Müller abschließend.

Quelle Bild und Text: Tantum GmbH