Mittwoch, April 2, 2025
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Bamf meldet 80 Prozent mehr Asylanträge als im Vorjahreszeitraum

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Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Asylanträge im ersten Quartal dieses Jahres ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 80,3 Prozent angestiegen. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf die sogenannte „Asylgeschäftsstatistik“ des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Demnach haben im Zeitraum von Januar bis März 2023 insgesamt 87.777 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Ferner handele sich um 80.978 Erstanträge und 6.799 Folgeanträge, teilte das Amt mit. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sei das ein Anstieg um 80,3 Prozent bei den Erstanträgen. 2022 waren im Vergleichszeitraum noch 44.908 Erstanträge gestellt worden.

Ukraine-Geflüchtete tauchen in dieser Statistik in der Regel nicht auf: Sie müssen in Deutschland kein Asylverfahren durchlaufen.


Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Ukraine: RSF kritisiert Front-Verbote für Medienschaffende

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Kiew (dts Nachrichtenagentur) – Die Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF) hat Front-Verbote für Journalisten in der Ukraine kritisiert. 52 Städte und Dörfer an der Front in der Ostukraine sind laut RSF seit Ende März für Medienschaffende gesperrt.

Die Siedlungen lägen nun in einer roten Zone, welche Journalisten nicht mehr betreten dürfen, wie die Nichtregierungsorganisation unter Berufung auf eine Mitteilung der regionalen Militärkommandos vom 19. bzw. 20. März schreibt. „Wir halten die neuen Regeln für übertrieben“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (RSF). „Sie machen die Berichterstattung von der Front praktisch unmöglich.“ Die ukrainische Regierung müsse gewährleisten, dass Medienschaffende weiterhin aus erster Hand über den russischen Krieg gegen die Ukraine berichten könnten. Auch in der Südukraine wurde eine rote Zone eingerichtet: Dort ist Medienschaffenden der Zugang zu sämtlichen Häfen, militärischen Objekten, wiedereroberten Gebieten und Grenzgebieten verboten. Grundlage für die Einrichtung der Sperrzonen ist eine Änderung der Vorschriften für Berichterstattende im Kriegsgebiet vom 27. Februar 2023. Dieser zufolge müssen die vier militärischen Regionalkommandos das Frontgebiet und die Grenzregionen in ihrer Zuständigkeit jeweils in eine rote, gelbe und grüne Zone einteilen. Das Betreten der roten Zone ist Medienschaffenden verboten.

In der gelben Zone ist Berichterstattung nur in Begleitung eines Presse-Offiziers erlaubt. In der grünen Zone darf ohne Einschränkungen journalistisch gearbeitet werden. Zusätzlich führt das Militär neue Pressekarten für Medienschaffende im Kampfgebiet ein. Medienschaffenden, die gegen die neuen Regeln verstoßen, droht der Entzug der Akkreditierung oder deren vorübergehende Aussetzung.

Die neuen Regeln zielten nicht auf eine Behinderung der Arbeit von Journalisten, versicherte RSF zufolge Natalija Humenjuk, Sprecherin des Militärkommandos Süd. Stattdessen sollten sie die journalistische Tätigkeit „unter Berücksichtigung der Situation und der Bedürfnisse der Armee organisieren“. Die Einteilung der Zonen werde mit Blick auf die Entwicklungen an der Front wöchentlich überprüft. Auch ukrainische Medienschaffende kritisieren die neuen Regeln scharf.

Das Zonen-Modell mache die Berichterstattung von der Front faktisch unmöglich, protestierte Oksana Romanjuk, Vorsitzende des Institute of Mass Information (IMI). Die Einteilung der Zonen sei logisch nicht nachvollziehbar: Städte unter russischem Beschuss seien grünen Zonen zugeteilt worden, während weitgehend ruhige Ortschaften sich in einer roten Zone wiederfänden. So ist etwa die ostukrainische Stadt Snihuriwka künftig für Medienschaffende tabu, obwohl sie 40 Kilometer von der Front entfernt liegt. Große Gebietshauptstädte wie Mykolajiw und Cherson, in denen ukrainische Medien weitgehend ohne Einschränkungen arbeiteten, dürfen künftig nur noch in Begleitung von Presseoffizieren betreten werden.


Foto: Flagge der Ukraine, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Besitz von 25 Gramm Cannabis und drei Pflanzen soll legal werden

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum soll in Deutschland künftig legal sein. Das schreibt das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) unter Berufung auf überarbeitete Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabis-Legalisierung.

Demnach werden auch sogenannte „Cannabis Social Clubs“ legalisiert. Diese Vereine versorgen ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus dem eigenen Anbau. Dieses Modell gibt es bereits in Spanien und auf Malta. Damit die EU die deutsche Cannabis-Legalisierung genehmigt, soll es allerdings anderes als bisher vorgesehen zunächst keinen generellen freien Verkauf von Cannabis-Produkten geben.

Vielmehr ist die Abgabe in lizenzierten Geschäften nur in regionalen Modellprojekten geplant, die auf fünf Jahre befristet sind. In den betreffenden Regionen soll dann wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt.


Foto: Cannabis, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Justizministerium will Accountsperren gegen digitale Gewalt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Wer wiederholt andere im Internet schwerwiegend persönlich angreift, kann bald wohl mit schärferen Konsequenzen wie etwa der Sperrung von Social-Media-Konten rechnen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“.

Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ sollen „unter gewissen Voraussetzungen“ per Gericht eine Accountsperre verlangen können. Das Vorhaben richtet sich gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Eine solche Sperre muss „verhältnismäßig“ sein, nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen – etwa die Löschung eines Posts – und „Wiederholungsgefahr“ besteht. Der Inhaber eines Accounts soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Außerdem soll ein Profil „nur für einen angemessenen Zeitraum“ gesperrt werden können, heißt es in dem Entwurf. Die Eckpunkte sehen außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat. So sollen künftig – auf Anordnung eines Gerichts – Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen und nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann.


Foto: Computer-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Umfrage: Mehrheiten nur für Jamaika oder Schwarz-Rot

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine Umfrage zeigt derzeit lediglich eine Mehrheit im Bundestag für eine Jamaika-Koalition und eine Große Koalition. Im Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut Insa wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhebt, kommen CDU/CSU, Grüne und FDP („Jamaika“) mit zusammen 51 Prozent und SPD und Union („Groko“) mit zusammen 47,5 Prozent auf eine relative Mehrheit.

Die FDP gewinnt in der Erhebung im Vergleich zur Vorwoche einen halben Prozentpunkt hinzu und kommt auf acht Prozent. Die CDU/CSU muss einen halben Prozentpunkt abgeben und erreicht 27,5 Prozent. SPD (20 Prozent), die Grünen (15,5 Prozent), AfD (16 Prozent) und Linke (4,5 Prozent) halten ihre Werte aus der Vorwoche. Auch die sonstigen Parteien kommen zusammen erneut auf 8,5 Prozent.

Im Politikerranking baut Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) seinen ersten Platz aus. Deutlich dahinter landen auf den Plätzen zwei und drei der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und SPD-Chef Lars Klingbeil. Letzterer verbessert sich um zwei Plätze. Auf Klingbeil folgt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der von Platz sieben auf Platz vier aufsteigt.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fällt von Platz drei auf Platz fünf. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) verbessert sich von Platz acht auf Platz sechs. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) rutscht von Platz vier auf Platz sieben. Für den „Meinungstrend“ wurden vom 6. bis zum 11. April insgesamt 2005 Menschen befragt.


Foto: Sitze im Bundestagsplenum, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Umfrage: Mehrheit gegen Abschaltung letzter Atomkraftwerke

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zwei Drittel der Deutschen finden die Abschaltung der verbliebenen drei Atomkraftwerke nicht richtig. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage für die Sender RTL und ntv.

Demnach will die Mehrheit, dass die AKWs noch länger zur Stromerzeugung genutzt werden (43 Prozent) oder dass sogar auch noch einige der stillgelegten Atomkraftwerke wieder Strom produzieren sollten (25 Prozent). 28 Prozent dagegen finden die Abschaltung laut dem sogenannten „Trendbarometer“ richtig. Für eine endgültige Abschaltung sprechen sich mehrheitlich nur die Anhänger der Grünen (65 Prozent) aus. Etwas weniger als die Hälfte der Bundesbürger (45 Prozent) glaubt generell, dass die Stromversorgung in Deutschland auch ohne Strom aus der Kernenergie dauerhaft gesichert werden kann, 51 Prozent glauben das nicht.

An eine dauerhafte Sicherung der Stromversorgung ohne Nutzung der Kernenergie glauben mehrheitlich lediglich die Anhänger der Grünen (81 Prozent) und der SPD (59 Prozent). Die Daten wurden vom 5. bis 6. April erhoben. Datenbasis: 1.001 Befragte.


Foto: Atomkraftwerk, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Experte sieht Rechtsbruch bei Aufnahmestopp für Afghanen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Aufenthaltsrechtsexperte Matthias Lehnert hält es für einen „Rechtsbruch“, dass afghanische Geflüchtete derzeit auch mit Aufnahmezusagen und gültigen Visa nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. „Ein Visum, das einmal erteilt wurde, kann nicht einfach zurückgenommen werden“, sagte er dem ZDF-Magazin „Frontal“.

Dafür gebe es ein festgelegtes Verfahren, in dem die Personen angehört würden. Wenn die Bundesregierung sich nicht an so ein Verfahren halte, dann verstoße sie gegen geltendes Recht. Zu den Betroffenen zählen laut „Frontal“ auch eine Frauenrechtlerin und ihre Familie, die nun trotz gültiger Visa, ausgestellt vor sechs Wochen von der deutschen Botschaft in Teheran, im Iran festsitzen. Nach vereinzelten Hinweisen auf mögliche Missbrauchsvorwürfe hatte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Aufnahmeverfahren für Afghanen vorübergehend ausgesetzt.

Daran übt auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler Kritik: „Wir reden hier über Frauenrechtlerinnen, über Frauen, die dem Taliban-Regime entkommen sind, die deshalb Ausreiseanträge gestellt haben, was passiert mit diesen Frauen, die jetzt in Teheran stecken und nicht nach Deutschland können“, so die Oppositionspolitikerin. Im Oktober 2022 hatte die Regierung in ihrem Bundesaufnahmeprogramm beschlossen, jeden Monat 1.000 Personen mit besonderem Schutzbedarf aus Afghanistan aufzunehmen. Auf Nachfrage von „Frontal“ sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, dass bisher keine einzige Person über das Programm nach Deutschland kommen konnte. Der Migrationsexperte Gerald Knaus sieht hier die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in Gefahr: „Es wäre wirklich wichtig, dass das Programm jetzt schnell anläuft.“

Ansonsten sei damit eines der großen Versprechen für legale Wege und eine „feministische Außenpolitik“ gescheitert, so Knaus.


Foto: Deutsche Botschaft im Ausland, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Dax hält zum Mittag Gewinne – IWF-Konjunkturprognose erwartet

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax hat am Dienstag seine anfänglichen Gewinne bis zum Mittag weitgehend gehalten. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 15.680 berechnet, 0,5 Prozent über dem Schlussniveau von Gründonnerstag.

Größte Gewinner waren am Mittag die Aktien der Porsche Holding, von Heidelbergcement und Continental. Am Ende der Kursliste waren die Papiere des Chemiekonzerns Merck zu finden, die entgegen dem Trend nachließen. Am Nachmittag werden die Anleger nach Washington auf die Konjunkturprognose des IWF für die Weltwirtschaft blicken. Zunächst war das Handelsvolumen an der Börse in Frankfurt eher gering.

„Die Marktteilnehmer bleiben vorerst weiterhin verhalten optimistisch“, sagte Marktanalyst Andreas Lipkow am Mittag. Derzeit gebe es kaum Impulse, um überstürzt in deutsche Aktien investieren zu müssen. Das Sentiment habe sich zwar etwas aufgehellt, aber insgesamt gingen die Investoren weiterhin sehr selektiv bei der Aktienauswahl vor. „Auch bei den US-Aktien ist eine sehr verhalten vorsichtige Gangart zu erkennen und drückt sich unter anderem durch hohe Absicherungsquoten und Put-Positionen in den Portfolios vieler institutioneller Investoren aus“, so der Marktexperte.

Bei den Dax-Unternehmen stünden am Dienstag zyklische Werte im Fokus und die defensiven Branchen würden verkauft. „Die fehlende Marktbreite lässt keine nachhaltigen Kurssteigerungen des Gesamtmarkts zu und verhindert vorerst einen stabilen Anstieg über das Kursniveau von 15.750 Punkten“, so Lipkow. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Dienstagmittag stärker. Ein Euro kostete 1,0916 US-Dollar (+0,54 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9161 Euro zu haben.


Foto: Anzeigetafel in der Frankfurter Börse, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Haßelmann verteidigt Abschalten der letzten Atommeiler

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat das Abschalten der letzten drei deutschen Atommeiler in Deutschland zum 15. April als einen „Gewinn an Sicherheit“ in der Energieversorgung verteidigt. „Atomkraft ist teuer, sie ist unsicher und sie ist eine Technologie von gestern“, sagte Haßelmann der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“ (Mittwochsausgaben).

„Wie wir in Frankreich und Belgien sehen, sind AKW störanfällig und unzuverlässig.“ Mit dem Atomausstieg gewinne man in der Energieversorgung an „Sicherheit und Unabhängigkeit“. Jetzt sei der Weg frei für die Technologien der Zukunft, vor allem aus Wind und Sonne. Bereits in wenigen Jahren werde sich das Stromsystem in Deutschland zu 80 Prozent aus erneuerbaren Quellen speisen, so die Grünen-Fraktionschefin.

Damit würde „Wohlstand mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen“ in der Branche der Erneuerbaren Energien gesichert.


Foto: Atomkraftwerk, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Minderungen bei Grundsicherung weiter zurückgegangen

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Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Bei der Grundsicherung hat es im vergangenen Jahr erneut weniger Leistungsminderungen gegeben. Insgesamt waren es rund 148.000 und damit 45.000 weniger als im Jahr 2021, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mit.

Betroffen davon waren fast 100.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, rund 31.000 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Leistungsminderungen liegt deutlich unter dem Niveau vor der Pandemie: Im Jahr 2019 wurden noch über 806.000 Minderungen ausgesprochen. Gründe seien neben den Folgen der Corona-Pandemie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 und das sogenannte „Sanktionsmoratorium“, so die Behörde. Im vergangenen Jahr wurden 2,7 der Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt, im Vorjahr waren es 3,1 Prozent.

Damit kommen 97 von 100 Betroffene mit Minderungen nicht in Berührung. Während des „Sanktionsmoratoriums“ von Juli 2022 bis Dezember 2022 führte das erste Meldeversäumnis nicht zu einer Leistungsminderung. In die Statistik gehen nur die Minderungen aufgrund aller weiteren wiederholten Meldeversäumnisse ein. Rechtsfolgen aufgrund von Pflichtverletzungen waren in diesem Zeitraum nicht zulässig.

Daher würden neu ausgesprochene Sanktionen während dieses Zeitraums nicht nach Gründen unterschieden. Das „Sanktionsmoratorium“ ist zum Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen. Seit Januar dieses Jahrs müssen die Jobcenter wieder Leistungsminderungen prüfen und gegebenenfalls aussprechen. Verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Pflichten oder liegen Meldeversäumnisse vor, können sich die Leistungen mindern.

Eine Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn eine „zumutbare Arbeit oder Ausbildung“, oder eine „Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ nicht angetreten oder abgebrochen wird. Ein Meldeversäumnis liegt vor, wenn Termine im Jobcenter oder beim Ärztlichen oder Berufspsychologischen Dienst „ohne wichtigen Grund“ nicht wahrgenommen werden. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert. Die Leistungen dürfen insgesamt um maximal 30 Prozent des Regelbedarfes gemindert werden.

Bis zu dieser Maximalhöhe können sich Minderungen im Einzelfall auch aufaddieren. Kosten für Miete und Heizung dürfen nicht gekürzt werden. Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn ein „wichtiger Grund“ für das Verhalten vorliegt oder sie „im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte“ bedeuten würden.


Foto: Agentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts