Freitag, November 21, 2025
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DFB-Pokal: Bayern siegen in Münster

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Münster (dts Nachrichtenagentur) – In der 1. Runde des DFB-Pokals hat der FC Bayern München gegen Preußen Münster 4:0 gewonnen. Die Bayern dominierten souverän und zielstrebig das Spiel und sicherten sich somit den Einzug in die 2. Runde.

Trotz der Ausfälle in der Abwehr bei den Münchnern kamen die Münsteraner kaum in Tornähe. Gerade in Zweikämpfen war die Mannschaft jedoch mit viel Engagement dabei. Für die Bayern trafen Eric Maxim Choupo-Moting (9.), Konrad Laimer (40.), Frans Krätzig (45.+5) und Mathys Tel (86. Minute).


Foto: Eric Maxim Choupo-Moting (FC Bayern) (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

US-Börsen lassen deutlich nach – Amazon nach Monopol-Klage schwächer

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Dienstag deutlich nachgelassen. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 33.619 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.273 Punkten 1,5 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 13.064 Punkten 1,6 Prozent schwächer. Anleger passen sich weiterhin der Ankündigung der US-Zentralbank Federal Reserve an, wonach der Leitzins für eine längere Zeit auf einem höheren Level bleiben soll. Besonders starke Verluste hatten die Amazon-Aktien zu verzeichnen. Hintergrund ist, dass die Federal Trade Commission (FTC) am Dienstag eine Klage gegen Amazon eingereicht haben.

Sie werfen Amazon vor, zwei Märkte illegal monopolisiert zu haben. Der Onlineversandhändler übe seine Monopolmacht aus, „um Preise in die Höhe zu treiben, die Qualität zu verschlechtern und Innovationen für Verbraucher und Unternehmen zu unterdrücken“, so die Behörde. Unterdessen tendierte europäische Gemeinschaftswährung etwas schwächer. Ein Euro kostete am Dienstagabend 1,0571 US-Dollar (-0,19 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9459 Euro zu haben.

Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Abend wurden für eine Feinunze 1.900,61 US-Dollar gezahlt (-0,80 Prozent). Das entspricht einem Preis von 57,80 Euro pro Gramm. Der Ölpreis stieg hingegen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 94,10 US-Dollar, das waren 81 Cent oder 0,9 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur

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Union kündigt Widerstand gegen Kindergrundsicherung im Bundesrat an

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Union will die sogenannte Kindergrundsicherung in ihrer aktuellen Fassung im Bundesrat nicht mittragen. „Nach wie vor sind bei weitem nicht alle Fragen und Probleme des komplexen Vorhabens gelöst“, sagte die stellvertretende CDU-Vorsitzende Silvia Breher am Dienstag der „Süddeutschen Zeitung“.

Man stehe deshalb bereits „im engen Kontakt mit den unionsgeführten Bundesländern“. Noch deutlicher ist die Kritik aus Bayern. „Das bisherige Konzept ist für Bayern so nicht tragbar“, sagte Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) der SZ. Damit zeichnet sich ab, dass die Kindergrundsicherung in der jetzigen Form keine Chance auf eine Mehrheit im Bundesrat hat. Das Gesetz zur Kindergrundsicherung ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig. Für eine Mehrheit im Bundesrat benötigt die Ampelkoalition auch Stimmen von Landesregierungen mit Unionsbeteiligung. Beim Bürgergeld hatte die gleiche Konstellation im vergangenen Herbst zu einem heftigen Streit zwischen Ampelkoalition und Union sowie zu einigen Änderungen an der Reform geführt. Die Kindergrundsicherung soll staatliche Hilfen wie Kindergeld, Kindersofortzuschlag für ärmere Familie und Leistungen für Kinder im Bürgergeld bündeln, Familien sollen die Anträge leichter stellen können und auf ihr Recht auf Unterstützung hingewiesen werden. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will so mehr Chancengleichheit erreichen, ihr zufolge würden von dem Gesetz 2,9 Millionen arme oder armutsbedrohte Kinder profitieren.

An diesem Mittwoch will die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen. CDU-Vize Breher sagte, nach dem bisher bekannten Entwurf werde der Zugang von Familien zu Leistungen zwar „eventuell in einigen Fällen einfacher, dagegen in vielen anderen Fällen schwieriger“. Die Kindergrundsicherung werde damit nicht, wie von Familienministerin Paus häufig angekündigt, zu einer Bringschuld des Staates, dank der die Hilfe automatisch auf dem Konto ankomme. „Die Leistungen werden weiter von Anträgen abhängig bleiben.“

Auch der Verwaltungsaufwand werde nicht geringer, kritisierte Breher, die auch familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion ist. Dies könne man gut an den Kosten erkennen, die im Gesetzentwurf aufgeführt seien. Für die Umsetzung der Kindergrundsicherung fielen bei der Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben in Höhe von 408 Millionen Euro an, die in den kommenden Jahren weiter steigen könnten. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Hendrik Wüst (CDU) teilte auf Anfrage mit, zur Kindergrundsicherung werde man sich, wie es in solchen Fällen üblich sei, erst „im Vorfeld“ der Bundesratssitzung zur Kindergrundsicherung positionieren.

Bayerns Familienministerin Scharf sagte dagegen bereits jetzt, mit der geplanten Bündelung der Leistungen werde „ein neues Bürokratie-Ungeheuer geschaffen und keine echte Verbesserung für Familien“. Der Gesetzentwurf sei nicht der versprochene große Wurf zur dauerhaften Vermeidung von Kinderarmut, „sondern eine bisher schlecht durchdachte Verwaltungsreform“.


Foto: Gebäude des Bundesrates in Berlin (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Scholz sieht jetzt auch große Brisanz in Migrationskrise

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hält die Lage in der Migrationskrise mittlerweile auch für brisant. „Die Zahl derjenigen, die zu uns kommen, ist viel größer, als was sich einfach verkraften lässt“, sagte Scholz am Dienstag in einer Sitzung der SPD-Fraktion im Bundestag, wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Mittwochausgabe schreiben wird.

Es müssten nun die richtigen Dinge getan werden, damit die Bürger „uns vertrauen, dass wir in einer solchen Situation die Lage im Griff haben, dass wir wirklich Kontrolle über das Geschehen haben“. Scholz verwies in der Sitzung auf die Zustimmung zum Schutz der EU-Außengrenze, auf die Einigung auf den Status sicherer Herkunftsländer für Georgien und Moldau – und sprach von der Notwendigkeit, abgelehnte Asylbewerber konsequent abzuschieben. Klare Kommunikation sei bei dem Thema wichtig, weil viele mit Ressentiments spielten. „Da sind ganz viele mit den Nerven durch“, sagte Scholz zur Lage in den Kommunen.

„Ausdrücklich“ bekannte sich der Kanzler zum individuellen Grundrecht auf Asyl. An dieser Verpflichtung werde man nach den Erfahrungen der Nazi-Diktatur nicht rütteln. Die von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ins Spiel gebrachte Obergrenze für Flüchtlinge nannte Scholz „heiße Luft“.


Foto: Olaf Scholz am 22.09.2023, über dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission kritisiert Desinformation auf Kurznachrichtendienst X

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU-Kommission hat den Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter, für ein hohes Maß an Desinformation auf der Plattform kritisiert und das Netzwerk zur Einhaltung von Gesetzen gegen Falschinformationen angehalten. X sei „die Plattform mit dem größten Anteil an Falsch- und Desinformations-Posts“, sagte die für Werte und Transparenz zuständige EU-Kommissarin, Věra Jourová, am Dienstag bei der Vorstellung eines Berichts über Falschinformation auf Plattformen.

„Das Pilotprojekt hat auch gezeigt, dass Desinformationsakteure deutlich mehr Follower haben als ihre nicht-desinformierenden Kontrahenten, und dass sie in der Regel seit kürzerer Zeit Nutzer sind als nicht-desinformierende Nutzer.“ 44 Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure hatten 2022 den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Online-Desinformation unterzeichnet, darunter Instagram-Mutter Meta, Google und Tiktok. X hat sich inzwischen aus dem Verhaltenskodex zurückgezogen, muss aber weiterhin das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) befolgen, das ebenfalls zum Vorgehen gegen Desinformation verpflichtet. Aus dem nun veröffentlichten Report zu dem Verhaltenskodex geht hervor, dass Google eigenen Angaben zufolge Anzeigen von fast 300 Websites entfernt hat, die mit staatlich finanzierten Propagandaseiten verbunden sind. Youtube habe zudem zwischen Januar und April 2023 mehr als 400 Kanäle geschlossen, die an koordinierten Einflussoperationen beteiligt gewesen sein sollen, die mit dem vom russischen Staat gesponserten Internet Research Agency (IRA) in Verbindung stehen.

Jourová warnte vor den Folgen von Desinformation in Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die bevorstehenden EU-Wahlen im nächsten Jahr. „Der russische Staat hat sich auf einen Krieg der Ideen eingelassen, um unseren Informationsraum mit Halbwahrheiten und Lügen zu verseuchen und ein falsches Bild davon zu vermitteln, dass Demokratie nicht besser ist als Autokratie“, sagte die EU-Kommissarin. Sie sprach von einer „millionenschwere Waffe der Massenmanipulation, die sowohl auf die Russen selbst als auch auf die Europäer und den Rest der Welt abzielt“. Die sehr großen Plattformen müssten sich mit dieser Gefahr auseinandersetzen, so Jourová.

„Vor allem, weil wir damit rechnen müssen, dass der Kreml und andere vor den Wahlen aktiv sein werden.“


Foto: EU-Fahne (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Thüringer Landesregierung will gegen Grunderwerbsteuergesetz klagen

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Die Thüringer Landesregierung hat sich darauf geeinigt, gegen die von CDU, FDP und AfD durchgesetzte Gesetzesänderung zur Senkung der Grunderwerbssteuer vor dem Landesverfassungsgerichthof zu klagen. Das Kabinett begründet die Klage mit rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes.

Diese liegt nach Ansicht der Landesregierung beim Bund. Zudem wird bemängelt, dass in der Gesetzesänderung nicht geklärt wird, wie die Mindereinnahmen gegenfinanziert werden sollen. Das werde allerdings von der Verfassung Thüringens verlangt. Landesfinanzministerin Heike Taubert (SPD) soll für die Klage einen Prozessvertreter auswählen. Schon vor der Abstimmung gegen den Gesetzesentwurf der CDU, der in weiten Teilen einem älteren Gesetzesentwurf der AfD ähnelte, hatte es Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbssteuersenkung gegeben. Dennoch hatten FDP und AfD dem Entwurf zugestimmt und ihn gegen die Minderheitsregierung in Thüringen durchgesetzt. Rechtsextremismus-Experten wie der Soziologe Matthias Quent hatten die gemeinsame Mehrheitsfindung mit der AfD scharf kritisiert und vor einer „Normalisierung“ der in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei gewarnt.


Foto: Thüringer Landtag (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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SPD lehnt Arbeitszwang für Asylsuchende ab

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD lehnt einen Arbeitszwang für Asylsuchende ab. „Einen Menschen zur Arbeit zu zwingen, ist oft kontraproduktiv und führt meist zur Mehrarbeit bei allen anderen Beteiligten“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Mediengruppe Bayern“ (Mittwochausgaben).

„Asylbewerbern wurde lange verwehrt, eine Arbeit aufzunehmen. Ein großer Fehler – das zeigt auch der Mangel an Arbeitskräften in unserem Land.“ Die allermeisten Asylbewerber wollten aber arbeiten, so Wiese „Und wir können sie gut auf unserem Arbeitsmarkt gebrauchen.“ Er hat vor allem jene im Blick, deren Antrag auf Asyl bewilligt wurde.

„Wer bleiben darf, sollte aus meiner Sicht möglichst schnell eine Arbeitserlaubnis erhalten, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und für sich selbst sorgen zu können. Wer nicht bleiben darf, muss hingegen schnell wieder das Land verlassen.“ Laut Medienberichten plant die österreichische Regierung eine Arbeitspflicht für Asylbewerber in gemeinnützigen Tätigkeiten, auch wenn diese sich noch in einem laufenden Verfahren befinden. Die Union unterstützt das Vorgehen.

„Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, dass Asylbewerbern ein entsprechendes Arbeitsangebot gemacht wird und bei Ablehnung auch Leistungen gestrichen werden“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Der Verzicht auf Arbeitsangebote entfalte „eine Magnetwirkung“. Vorstöße für einen Arbeitszwang gab es zuletzt vor allem im Hinblick auf Arbeitssuchende: Im Oktober letzten Jahres hatte die AfD-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Der Vorschlag stieß damals auf Kritik von der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA).

In Juni dieses Jahres hatte der damalige CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann, der heute als CDU-Generalsekretär fungiert, eine „Jobpflicht“ für arbeitslose Menschen gefordert. Thüringens FDP-Vorsitzender Thomas Kemmerich hat den Vorschlag im August wieder aufgegriffen.


Foto: Flüchtlingsfamilie in einer „Zeltstadt“ (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Berliner Klimakleber bekommen Bußgeld zurückerstattet

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Protestlern, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller hatte sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung demonstrieren. Nachdem er durch die Polizei zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert worden, dem aber nicht nachgekommen war, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Fahrbahn. Mit Bescheid vom 13. April 2023 erhob die Polizei Berlin hierfür vom Antragsteller – gestützt auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO)- eine Gebühr i.H.v. 241,00 Euro.

Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Antragstellers erheblich behindert worden sei, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller hiergegen Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Sein Eilantrag gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte aber schonmal Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts erfasst der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Konstellation nicht.

Zwar sehe Tarifstelle 8 des Gebührenverzeichnisses zur PolBenGebO vor, dass vom Gebührenschuldner für die unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und für Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr je Einsatzfall 241,00 Euro zu fordern ist, diese Voraussetzungen hätten hier aber nicht vorgelegen; Denn bei der zugrundeliegenden Maßnahme habe es sich weder um eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt. Eine Ersatzvornahme liege nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz nur bei einer vertretbaren Handlung vor, deren Vornahme durch einen anderen möglich sei. Das sei hier aber nicht der Fall, weil nur der Antragsteller selbst sich habe entfernen können. Es sei aber auch nicht um eine unmittelbare Ausführung gegangen, denn diese setze eine polizeiliche Maßnahme voraus, die ohne den Willen des Pflichtigen durchgeführt worden sei, nicht aber – wie hier – gegen diesen.

Selbst wenn dies anders zu beurteilen sein sollte, habe die Maßnahme ausweislich der Begründung des Gebührenbescheides jedenfalls nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. In Folge der Entscheidung muss die Polizei dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden (Beschluss der 1. Kammer vom 21. September 2023, VG 1 L 363/23).


Foto: Protest von „Letzter Generation“ (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Forsa: AfD verliert, bleibt aber zweitstärkste Partei

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die AfD verliert in einer neuen Sonntagsfrage von Forsa etwas, bleibt aber zweitstärkste Kraft hinter der Union. Laut „Trendbarometer“ von RTL/ntv Trendbarometer liegen CDU/CSU unverändert bei 27 Prozent, die AfD bei 21 Prozent (-1).

Auch die Werte für SPD (17 Prozent), Grüne (14 Prozent), FDP (6 Prozent) und die Linke (4 Prozent) bleiben im Vergleich zur Vorwoche unverändert. Die sonstigen Parteien gewinnen einen Prozentpunkt hinzu und kommen auf 11 Prozent. Nur rund ein Viertel der Bundesbürger (26 Prozent) hat den Eindruck, dass die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP das Land gut durch die derzeitigen Krisen führt. Fast drei Viertel (72 Prozent) meinen, dass die Bundesregierung das nicht tut.

Dass die Bundesregierung das Land gut durch die Krisen führe, meinen mehrheitlich nur die Anhänger der SPD (61 Prozent) und der Grünen (54 Prozent), nicht aber die der FDP (36 Prozent). Wie bereits im Dezember des vergangenen Jahres glaubt auch aktuell nur eine Minderheit der Bundesbürger (27 Prozent), dass eine von der Union mit Friedrich Merz geführte Bundesregierung die derzeitigen Krisen besser bewältigen könnte als die regierende „Ampel-Koalition“; Eine große Mehrheit von 64 Prozent glaubt das weiterhin nicht. Auch unter den Anhängern von CDU/CSU glaubt nur etwas mehr als die Hälfte (59 Prozent), dass eine von der Union geführte Bundesregierung mit Friedrich Merz die aktuellen Krisen besser bewältigen könnte. Die Daten wurden von Forsa im Auftrag von RTL Deutschland vom 19. bis 25. September 2023 erhoben.


Foto: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Dax bleibt am Mittag im Minus und unter 15.300 Punkten

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Dienstagmittag im Minus geblieben. Kurz nach 12:30 Uhr stand der Index bei knapp unter 15.300 Punkten und damit 0,7 Prozent schwächer als am Vortag.

Es fanden sich bei Einzelwerten immer wieder Kaufinteressenten, beispielsweise bei Continental, MTU, Symrise und Airbus, weniger gefragt waren zum einen die Immobilienaktien nach dem Wohnungsbaugipfel und zum anderen Aktien von Unternehmen aus dem Automotive-Sektor. „Die Konjunkturentwicklung in China steht vor einer erneut harten Bewährungsprobe“, kommentierte Marktexperte Andreas Lipkow die Gemengelage. „Auch die erneut anziehenden Renditen bei den kurz- und langfristigen Staatsanleihen belasten die Aktienmärkte weiter. Aktien werden dadurch insgesamt in der Rendite-/ Risikobetrachtung unattraktiver.“


Foto: Frankfurter Börse, über dts Nachrichtenagentur

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