Samstag, November 23, 2024
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Studie: Wirtschaftspaket könnte Wachstum 0,9 Prozentpunkte erhöhen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung könnte Deutschlands Wirtschaft offenbar deutlich stärker ankurbeln als bislang angenommen. So könnten die 49 Maßnahmen das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2025 um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

„Die Wachstumsinitiative kann spürbare Wirkung entfalten – auch kurzfristig“, sagte VFA-Chefökonom Claus Michelsen. Vor allem aber berge das Paket das Potenzial, die Wachstumsperspektiven dauerhaft zu stärken. Den Berechnungen zufolge kann die Wachstumsinitiative in späteren Jahren das Wachstum noch stärker erhöhen, 2028 um bis zu 0,9 Prozentpunkte.

Die Ampelkoalition hatte sich im Juli dieses Jahres im Grundsatz auf die Initiative geeinigt und damit auf die anhaltende Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft reagiert. Der VFA-Studie zufolge geht gut die Hälfte des möglichen Zusatzwachstums auf die Maßnahmen für mehr Beschäftigung zurück. Enthalten sind etwa finanzielle Anreize für Senioren, länger zu arbeiten, oder die steuerliche Begünstigung von Überstunden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fordert angesichts dessen ein schnelles Inkrafttreten der Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative. „Wichtig ist, dass Bund und Länder sie beherzt, flott und vollständig umsetzen“, sagte Habeck dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Sie stimuliere das Wachstum im nächsten Jahr und sei wichtig für eine Trendumkehr.

Einige der Maßnahmen erfordern noch die Zustimmung der Länder. Habeck appellierte in deren Richtung: „Hier ist entscheidend, dass die Länder voll mitziehen – im Interesse der Wirtschaft.“


Foto: Container (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Biontech erwartet geringeres Wachstum

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Mainz (dts Nachrichtenagentur) – Das Biotechnologieunternehmen Biontech will stärker auf die Effizienz in der Forschung achten und erwartet ein geringes Wachstum als zuvor. „Wir sind schon recht groß. Deshalb ist eine der großen Herausforderungen, wie wir so effektiv arbeiten können, wie es in der Wissenschaft üblich ist“, sagte Biontechs Vorstandsvorsitzender Ugur Sahin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Biontech hat in der Corona-Pandemie mit seinem mRNA-Impfstoff einen Durchbruch erzielt. Das Mainzer Unternehmen nutzt diese Technologie nun verstärkt auch in der Krebsforschung, um neue Therapien zu entwickeln. „Wir kümmern uns nun um die Skalierung der Produktion für unsere Onkologie-Pipeline und werden im Bereich der automatisierten, personalisierten Herstellung ebenfalls Kapazitäten brauchen“, sagte Sahin. „Hier haben wir bereits Expertise in anderen Abteilungen aufgebaut, die wir dort einsetzen wollen. Und wir wollen die Automatisierung vorantreiben. Daher rechne ich damit, dass wir in der nächsten Zeit nicht mehr so stark wachsen wie bisher.“

Biontech hat aktuell mehr als 30 Kandidaten in der klinischen Testung vor allem im Bereich der Onkologie. „Wir konzentrieren uns zunehmend auf diejenigen mit dem größten Potential. Für diese brauchen wir künftig mehr Ressourcen“, sagte der Unternehmensmitgründer. Es gehe darum, zulassungsrelevante Phase-3-Studien mit 700, 800 oder 1.000 Patienten durchzuführen. Auch soll für die personalisierte Medizin die Gesamtkapazität steigen – von bis zu 500 Patienten im Jahr auf 2.000 oder mehr Patienten im Jahr. „Das wird in den nächsten zwölf bis 18 Monaten passieren und zu weiteren Kandidaten in Zulassungsstudien führen.“

Sahin spricht von einer Auswahl im weiteren Vorgehen. „Jede Tumorart benötigt ein eigenes Entwicklungsprogramm, und dafür brauchen wir Kapazitäten. Das bedeutet, wir werden einige Programme priorisieren“, sagte er. „Die zentrale Frage ist, womit wir diesen Kandidaten kombinieren. Hier werden wir Entscheidungen treffen.“ In der Krebsforschung prüft Biontech neben der mRNA-Technologie auch weitere Wirkstoffklassen wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADCs). Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung effektiver Kombinationstherapien.


Foto: Biontech (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Lindner offen für Asyl-Vorschläge von Merz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP ist offen dafür, die Vorschläge von CDU-Chef Friedrich Merz zur Asyl- und Migrationspolitik zu unterstützen. „Die FDP steht zu überparteilichen Anstrengungen bereit, neuen Realismus in der Migration von Bund und Ländern konsequent durchzusetzen“, sagte FDP-Parteichef Christian Lindner der „Bild“ (Mittwochausgabe). „Die Vorschläge von Herrn Merz zur Migration decken sich stark mit denen der FDP.“ Seine Partei habe schon mehr Kontrolle bei der Migration gefordert, „als die CDU noch auf Merkel-Kurs war“.

Lindner will außerdem vielen Asylbewerbern die Sozialleistungen streichen. „Wir schlagen zusätzlich vor, Dublin-Flüchtlingen wie dem Täter von Solingen keine Sozialleistungen mehr in Deutschland zu zahlen, damit diese in das zuständige EU-Land ausreisen“, sagte der Finanzminister.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich zuvor deutlich von den Vorschlägen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz zur Flüchtlingspolitik abgegrenzt. „Das Individualrecht auf Asyl bleibt erhalten“, sagte Scholz dem „ZDF Heute-Journal“ am Dienstag mit Verweis auf das Grundgesetz und auf internationale Verträge. Es werde keine pauschale Ablehnung an Deutschlands Grenzen geben.


Foto: Christian Lindner und Friedrich Merz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Das Verwaltungsgericht Weimar hat eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen den Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 zurückgewiesen. In den beklagten Teilen wird die Partei als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft und ihr „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“, eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“ sowie „Geschichtsrevisionismus“ attestiert.

Das Gericht hält die Klage gegen die Passagen für unbegründet. Die AfD will in die nächste Instanz gehen.

Der Thüringer Co-AfD-Chef Stefan Möller kritisierte die Behörde. „Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie“, sagte Möller der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Man will mich als Oppositionellen daran hindern, justizpolitische Positionen zu äußern, welche die Praxis der Besetzung von Gerichten durch die herrschenden Parteien kritisieren.“ Streitgegenständlich war in dem Verfahren unter anderem die Einstufung eines Facebook-Postings von Möller, in dem dieser behauptet, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts „von der herrschenden politischen Mehrheit sorgfältig ausgewählt und eingesetzt“ würden und zugunsten dieser Parteien entschieden.

Der Thüringer Verfassungsschutz-Vizepräsident Roger Derichs sieht dies anders. „Zur Besetzungspraxis von Verfassungsrichtern gibt es eine breite politische Diskussion“, sagte er der Zeitung. „Möllers Äußerungen stellen aber zusätzlich in Abrede, dass das deutsche Rechtssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht und die Gerichte unabhängig sind.“

Das Bundesverfassungsgericht habe „in den vergangenen Jahren mehrere schmerzhafte Entscheidungen zulasten der Regierungen getroffen“, so Derichs. Zudem würden die Richter lediglich einmal für zwölf Jahre gewählt. „Da eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, müssen sie sich nicht wohlfeil verhalten“, sagte der Thüringer Verfassungsschutz-Vize.


Foto: AfD-Wahlplakat zur Landtagswahl in Thüringen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bischof Bätzing kritisiert BSW

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Limburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat scharfe Kritik am BSW und der Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht geübt. „Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist ganz stark auf die Person zugespitzt“, sagte Bischof Georg Bätzing dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe). „Das hat Charme, weil Frau Wagenknecht für ein klares politisches Profil steht.“ Entscheidend sei für ihn aber das Parteiprogramm.

„Das BSW spricht sich für den russischen Präsidenten Wladimir Putin aus in einer Situation, in der Russland ein souveränes Land überfallen hat und seit fast drei Jahren mit Krieg überzieht“, so Bätzing. „Dabei sterben auf beiden Seiten Zigtausende Menschen.“ Wer angesichts dessen mit Putin sympathisiere, „hat für mich keine politische Autorität und gefährdet zentrale demokratische und völkerrechtliche Grundsätze und unsere europäische Friedensordnung“, sagte der DBK-Vorsitzende.


Foto: BSW-Wahlplakat zur Landtagswahl in Brandenburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gericht: Versteigerung von 5G-Frequenzen 2019 war rechtswidrig

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Köln (dts Nachrichtenagentur) – Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur über die Regeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz war rechtswidrig. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Montag hervor.

Das Gericht argumentierte, die konkrete Verfahrensgestaltung der Präsidentenkammer begründe „gegenüber allen drei Mitgliedern“ der Präsidentenkammer „die Besorgnis der Befangenheit“. Hierfür sei nicht erforderlich, dass das Mitglied tatsächlich befangen war. Es reiche der „böse Schein“.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Präsidentenkammer dem „massiven Druck“ von Seiten des Verkehrsministeriums (BMVI) unter Leitung des damaligen Ministers Andreas Scheuer (CSU) zumindest teilweise nachgegeben habe. Das Ministerium habe während des gesamten Vergabeverfahrens im Jahr 2018 „in erheblicher Weise“ versucht, auf die Entscheidungen der Präsidentenkammer Einfluss zu nehmen, „indem es sich für strengere Versorgungsverpflichtungen einsetzte“, so die Reichter.

Eine Einflussnahme zeige sich „in der Gesamtschau verschiedener Reaktionen der Präsidentenkammer, etwa zu Beginn des Verfahrens im Zurückziehen erster Erwägungen, oder in der terminlichen Gestaltung des Verfahrens wie der aus Rücksicht auf das BMVI erfolgten Verlegung der mündlichen Anhörung auf den Tag nach dem Mobilfunkgipfel“ des Ministeriums.

Darüber hinaus habe es nach der Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs im September 2018 mehrere persönliche Treffen zwischen Mitgliedern der Präsidentenkammer und den damaligen Bundesministern Andreas Scheuer und Peter Altmaier (CDU) sowie dem seinerzeitigen Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU). „Bei diesen Treffen wurde die Präsidentenkammer nachdrücklich zu Änderungen des Entwurfs aufgefordert, u.a. wurde ihr ein `Fünf-Punkte-Plan` zur Sicherstellung der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthaltenen Ziele im Bereich Mobilfunk übergeben“, so das Gericht.

Die mangelnde Transparenz habe für die am Vergabeverfahren beteiligten Kreise den Eindruck eines politischen und damit für die Frequenzversteigerung sachwidrigen „Nebenverfahrens“ entstehen lassen. Daher zeigte sich das Gericht überzeugt, dass es im Vergabeverfahren zu einem Verstoß gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als nationaler Regulierungsbehörde gekommen sei. Da die Forderungen des BMVI teilweise Eingang in die Vergaberegeln gefunden hätten, könne die Annahme einer faktischen Vorfestlegung nicht ausgeschlossen werden. „Es liegt vielmehr nahe, dass die Präsidentenkammer ihre Entscheidung ohne die massive Einflussnahme durch das BMVI im Einzelnen anders ausgestaltet hätte“, so das Gericht.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden würde.


Foto: Junge Frau beim Telefonieren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Linke kritisiert Treffen von Scholz und Merz scharf

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke hat das Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) zur Lage nach dem Attentat von Solingen scharf kritisiert. „Es ist traurig, dass sich Scholz Ratschläge bei der Union holt“, sagte Linken-Bundesgeschäftsführer Ates Gürpinar der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

Wünschenswert wäre gewesen, „wenn die beiden eine Abkehr von populistischer Stimmungsmache vereinbart und Lösungen verabredet hätten, wie Sicherheit und Menschlichkeit gemeinsam funktioniert“, sagte der Linken-Politiker. „Von einem verbalen Abrüstungsvertrag hätte die Bundesrepublik mehr als von allen überdrehten Forderungen und hektischem Aktionismus, der gerade verbreitet wird.“

Scholz und Merz haben sich am Dienstag getroffen. Das Treffen soll seit längerer Zeit geplant gewesen sein. Nun dominierte offenbar die Frage nach möglichen Folgen aus dem Terroranschlag von Solingen die Tagesordnung.


Foto: Ates Gürpinar (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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14.600 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 gescheitert

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im ersten Halbjahr 2024 sind 14.601 Abschiebungen in Deutschland gescheitert. Davon waren 4.952 sogenannte „Dublin-Überführungen“, also Abschiebungen in ein anderes EU-Land, das für den jeweiligen Flüchtling zuständig sein soll, berichtet das Nachrichtenportal T-Online am Dienstag unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesinnenministerium (BMI).

Die Zahl der gescheiterten Abschiebungen bewegt sich damit hochgerechnet nur leicht unter dem Niveau des Jahres 2023, als es insgesamt 31.330 Mal nicht klappte, also im Durchschnitt etwa 15.700 Mal pro Halbjahr.

Die Mehrheit der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024, nämlich 14.067 Fälle, scheiterten noch vor der Übergabe an die Bundespolizei. Am häufigsten (8.223 Mal) kam es dabei laut BMI zu „nicht erfolgten Zuführungen“. Hierbei werden Asylbewerber zum Beispiel nicht in ihrer Unterkunft angetroffen, wie auch im Fall des Tatverdächtigen von Solingen, Issa al H.

Das passiert aktuell anteilig häufiger als im Vorjahr. Denn rechnet man die Zahl von 8.223 aus dem ersten Halbjahr 2024 aufs ganze Jahr hoch, wären in 2024 rund 16.500 solcher Fälle zu erwarten, im Jahr 2023 waren es am Ende insgesamt aber „nur“ 14.011. Statistisch ist also eine Steigerung von etwa 17165 Prozent zu erwarten.

Im Gesamtjahr 2023 kam es dagegen noch in 15.798 Fällen zur „Stornierung des Ersuchens“, hierbei werden zum Beispiel Flüge gestrichen, weil die Landeerlaubnis im Zielland fehlt. Statistisch gesehen ist diese Zahl in 2024 rückläufig, denn im ersten Halbjahr passierte das nur 5.748 Mal. Somit ist in dieser Kategorie ein Minus von etwa 27 Prozent zu erwarten.


Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Dax bleibt am Mittag im Plus – Inflation bereitet weiter Sorge

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Dienstagmittag im Plus geblieben. Kurz nach 12:30 Uhr stand der Index bei 18.660 Punkten und damit 0,2 Prozent höher als am Vortag.

Gefragt waren einmal mehr die Unternehmen aus dem Automotivsektor, ganz vorne auf der Gewinnerliste standen die Aktien von Continental, BMW und Mercedes Benz. Auf der Verkaufswelle befinden sich die Aktien von Siemens Energy, Daimler Truck und Siemens Healthineers.

„Das Sentiment wird weiterhin von Zuversicht bestimmt und färbt die Brillen der Investoren rosarot ein“, sagte Marktexperte Andreas Lipkow am Mittag. Die Hoffnung auf eine baldige Konjunkturerholung in der EWU mit potentiell einhergehenden Zinssenkungen der EZB seien die Hauptantriebskräfte. „Gegenspieler sind derzeit noch die Inflationsentwicklungen und die daraus resultierende Konsumflaute. Wann sich dieses Gefüge auflöst, steht noch in den Sternen.“

Am Donnerstag werden neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Inflation in Deutschland erwartet, am Tag darauf kommen Arbeitsmarktzahlen und die Euro-Inflationsdaten.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Dienstagnachmittag etwas stärker: Ein Euro kostete 1,1165 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8957 Euro zu haben.

Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Nachmittag wurden für eine Feinunze 2.509 US-Dollar gezahlt (-0,4 Prozent). Das entspricht einem Preis von 72,26 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis sank unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagnachmittag gegen 12 Uhr deutscher Zeit 81,03 US-Dollar, das waren 40 Cent oder 0,5 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verurteilung im Mordfall Ayleen überwiegend rechtskräftig

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Verurteilung im Mordfall Ayleen ist überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen vom September 2023, durch das er unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Kinderpornos zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, überwiegend verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Lediglich die Einzelstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen „Sichverschaffens kinderpornographischer Inhalte“ hat der Bundesgerichtshof aufgrund der zwischenzeitlichen erfolgten Absenkung des Strafrahmens aufgehoben. Deswegen werde das Tatgericht die Einzelstrafe hierfür neu zumessen und darauf basierend formal eine neue, wieder lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe aussprechen, teilte das Gericht mit.

Die nachträgliche Gesetzesänderung bedinge auch, dass die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht mehr gegeben sind und auch darüber neu entschieden werden müsse, so der BGH.

Nach den bereits vom Landgericht getroffenen Feststellungen kannten sich der Angeklagte und die 14-jährige Getötete aus „sexualisierten Chats“, wie es hieß. Anlässlich eines Treffens holte der Angeklagte das Mädchen in dessen Heimatort in der Nähe von Freiburg ab und brachte es nach Hessen in ein Waldstück im Landkreis Gießen. Für das unmittelbare Tatgeschehen hatte das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte entweder die Geschädigte würgte, um sie zur Durchsetzung des von ihm gewollten Geschlechtsverkehrs wehrlos zu halten, wodurch sie zu Tode kam, oder der Angeklagte das Mädchen nach einem Sexualdelikt erwürgte, um seine Identifizierung zu verhindern.

Den Schuldspruch des landgerichtlichen Urteils und den Strafausspruch wegen des Tötungsdelikts hat der BGH nun voll bestätigt (2 StR 111/24).


Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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