Montag, November 25, 2024
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Wahlrecht: SPD sieht aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für die Bundestagswahl im nächsten Jahr Änderungen zu beschließen. Forderungen von CSU-Chef Markus Söder für eine mögliche künftige Koalition wies die Partei von Bundeskanzler Olaf Scholz zugleich zurück.

„Die Kernpunkte und wichtigen Zielsetzungen unserer Wahlrechtsreform sind nun vom Verfassungsgericht bestätigt worden“, sagte SPD-Chefin Saskia Esken dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). Damit werde die Demokratie gestärkt. Anders als die von CDU und CSU geführten Bundesregierungen habe die Ampel die Kraft aufgebracht, die Größe des Bundestags effektiv von 734 auf 630 Mandate zu begrenzen.

Zur Äußerung von Söder, wonach die CSU das Aus für das Ampel-Wahlrecht zur Bedingung für eine mögliche Koalition machen werde, sagte Esken: „Markus Söder hat zur Reform des Wahlrechts in der Vergangenheit nichts Konstruktives beigetragen.“ Der letzte Reformversuch sei auch deshalb gescheitert, weil er ungerechtfertigte Vorteile für die CSU vorgesehen habe. „Wenn Söder die nun erfolgreiche Reform der Ampel rückgängig machen will, nimmt er in Kauf, dass der Bundestag weiter auf über 800 Mandate anwächst.“

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte: „Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig. Der nächste Bundestag sollte sich mit der Materie aber spätestens befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann.“ Dafür gebe das Gericht unterschiedliche Lösungswege vor. Darunter falle eine Anpassung der sogenannte Grundmandatsklausel, die Modifizierung der Fünf-Prozent-Hürde oder eine Listenverbindung von CDU und CSU.

„Gerade letzteres wäre ein rechtssicherer Weg.“ Söder solle „etwas mehr Demut zeigen“. Schließlich sei es die CSU gewesen, die jahrelang eine Wahlrechtsreform verhindert habe.


Foto: Wahllokal (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

US-Börsen uneinheitlich – Tech-Werte unter Druck

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben sich am Dienstag erneut uneinheitlich präsentiert. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 40.743 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.436 Punkten 0,5 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 18.796 Punkten satte 1,4 Prozent im Minus.

„An der US-Technologiebörse steht indes der nächste Härtetest an“, sagte Analyst Konstantin Oldenburger von CMC Markets. „Die heftige Korrektur von Big Tech hat den Nasdaq 100 in etwas mehr als zwei Wochen um acht Prozent nach unten gezogen. Heute nach Börsenschluss stehen unter anderem die Quartalszahlen von Microsoft auf der Agenda, bei denen es darum gehen dürfte, die aufgekommenen Sorgen der Anleger wieder zu zerstreuen.“

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Dienstagabend etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0809 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9252 Euro zu haben.

Der Goldpreis konnte deutlich profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 2.410 US-Dollar gezahlt (+1,1 Prozent). Das entspricht einem Preis von 71,67 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 78,95 US-Dollar, das waren 83 Cent oder 1,0 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet, via dts Nachrichtenagentur

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Haßelmann sieht Ziele bei Wahlrechtsreform im Kern erreicht

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. Es herrsche „jetzt Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen der nächste Bundestag gewählt werden kann“, sagte sie dem TV-Sender Phoenix am Dienstag.

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition sei in ihrem Kern verfassungskonform und der kommende Bundestag werde deutlich verkleinert, „berechenbar und verlässlich“ für alle Bürger.

Weiter erklärte Haßelmann, dass die Grundmandatsklausel nach dem Urteil nun bestehen bleiben müsse, einer möglichen Absenkung auf eine Drei-Prozent-Hürde erteilt sie eine Absage.


Foto: Britta Haßelmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Israel bestätigt Angriff auf Hisbollah-Kommandeur in Beirut

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Tel Aviv (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem aus einem Vorort Beiruts eine große Explosion gemeldet wurde, hat Israel die Verantwortung dafür übernommen. Die israelischen Streitkräfte hätten in der Hauptstadt des Libanon „einen gezielten Angriff auf den Kommandeur durchgeführt, der für den Mord an den Kindern in Majdal Shams und die Tötung zahlreicher weiterer israelischer Zivilisten“ verantwortlich sei, teilte das israelische Militär am Dienstag mit.

„Die Hisbollah hat die rote Linie überschritten“, schrieb Verteidigungsminister Yoav Gallant auf X/Twitter.

Am Samstag war eine Rakete auf den von Israel kontrollierten Golanhöhen eingeschlagen. Das Geschoss traf einen belebten Fußballplatz und tötete mindestens 12 Menschen, viele von ihnen waren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen zehn und 20 Jahren. Weitere 20 Personen sollen verletzt worden sein.

Die israelischen Streitkräfte meldeten später, dass die libanesische Hisbollah-Miliz in drei Salven etwa 40 „Geschosse“ in Richtung Nordisrael abgefeuert habe. „Bei einem dieser Angriffe wurde in der Gegend von Majdal Shams ein Treffer registriert“, hieß es.

In der folgenden Nacht hatte die israelische Armee mehrere Ziele im Libanon angegriffen. Es handele sich um „Terrorziele der Hisbollah“ sowohl tief im libanesischen Hoheitsgebiet als auch im Südlibanon. Darunter seien „Waffenlager und terroristische Infrastruktur“ in den Gebieten Chabriha, Burj al-Shemali und Beqaa, Kfarkela, Rab El Thalathine, Khiam und Tayr Harfa.

Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober und dem daraus resultierenden Krieg im Gazastreifen nehmen die Spannungen zwischen Israel und der Hisbollah kontinuierlich zu.


Foto: Israelische Soldatinnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Schleswig-Holstein: Dach von Discounter in Ratzeburg eingestürzt

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Ratzeburg (dts Nachrichtenagentur) – In Ratzeburg in Schleswig-Holstein ist am Dienstagnachmittag das Dach eines Discounters während der Öffnungszeiten eingestürzt. Das berichten die „Lübecker Nachrichten“. Demnach sei gegen 17:06 ein entsprechender Notruf bei der Leitstelle des Rettungsdienstes eingegangen.

Rettungskräfte seien mit einem Großaufgebot vor Ort. Wie viele Menschen sich zum Zeitpunkt des Einsturzes in dem Markt befunden haben, ist zunächst nicht klar. Da der Zeitpunkt des Unglücks in den Feierabendverkehr fällt, ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl Kunden als auch Mitarbeiter im Laden waren.


Foto: Feuerwehr-Auto (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax legt zu – Konjunktursorgen bleiben

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Am Dienstag hat der Dax trotz schlechter Nachrichten bei den Themen Inflation und Wirtschaftswachstum zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.411 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss.

Die größten Gewinne gab es bei Papieren von Sartorius, Airbus und MTU. Abschläge gab es entgegen dem Trend bei Anteilsscheinen von Siemens Health, Henkel und Heidelberg Materials.

„Während sich der Deutsche Aktienindex auch heute sehr stabil präsentiert, schwächelt die deutsche Wirtschaft“, sagte Analyst Konstantin Oldenburger von CMC Markets. „Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel im zweiten Quartal unerwartet um 0,1 Prozent. Damit wird die konjunkturelle Durststrecke immer länger und eine Rezession ist nicht mehr auszuschließen. Gerade mit Blick auf die jüngsten Daten aus der Industrie ist es schwer vorstellbar, wie für das Gesamtjahr noch ein Wachstum der deutschen Wirtschaft herauskommen soll.“

Damit falle Deutschland als Wachstumslokomotive für die Eurozone aus, so Oldenburger. „An diese Stelle treten Länder wie Frankreich und Spanien, deren heute gemeldete Zahlen nach oben überraschten.“

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Dienstagnachmittag etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0808 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9252 Euro zu haben.

Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 78,65 US-Dollar, das waren 113 Cent oder 1,4 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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Linke begrüßt Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke begrüßt das am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. „Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand haben wird“, sagte Bundesgeschäftsführerin Katina Schubert am Dienstag.

„Die heutige Entscheidung stärkt die Vielfalt der politischen Repräsentation im Bundestag und stellt sicher, dass möglichst viele Stimmen berücksichtigt werden.“ Das Urteil sei darüber hinaus „eine schallende Ohrfeige“ für die Regierungsparteien und deren Versuch, „mit der Reform politische Konkurrenz im Bundestag auszuschalten“. „Das zeigt uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass sie uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag kegeln wollte.“

Doch politischen Streit löse man in einer Demokratie nicht mit verfassungswidrigen Reformen, so Schubert. Die vom Gericht in Aussicht gestellte Senkung der Sperrklausel begrüßt die Partei. Eine Absenkung der Hürde sei der beste Weg, sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren gingen und sich möglichst viele Wähler im politischen System vertreten fühlen, so die Bundesgeschäftsführerin.

Das Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die anvisierte Regelung zur Streichung der Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilten die Richter am Dienstag mit.

Demnach soll diese Klausel, wonach eine Partei auch bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der nächsten Bundestagswahl gelten. Der Gesetzgeber wurde zu einer Neuregelung aufgefordert.

In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.


Foto: Plenarsitzung im Bundestag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ehemalige EKD-Ratsvorsitzende warnt vor Stationierung von US-Raketen

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, warnt vor der Stationierung von US-Langstreckenwaffen in Deutschland. „Damit lassen sich Ziele in Russland angreifen, aber unser Land kann auch sehr schnell selbst zum Angriffsziel werden“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben).

In den 80er-Jahren habe sich die Friedensbewegung intensiv für Abrüstung engagiert, damit genau das nicht passiere. „Heute sollen mit dem Argument notwendiger Abschreckung massive Aufrüstung und Militarisierung still hingenommen werden. Wer sie hinterfragt, wird umgehend als dumm, naiv oder Putinversteherin diffamiert“, sagte Käßmann weiter. Das sei „eines demokratischen Diskurses unwürdig“.

Käßmann kritisiert außerdem, dass es bislang keine größere öffentliche Debatte über die geplante Stationierung gibt: „Es ist erschreckend, dass der Bevölkerung lapidar mitgeteilt wird: Demnächst werden bei euch Langstreckenraketen der USA stationiert.“

Spitzenpolitiker der SPD wie der ehemalige Parteivorsitzende Norbert Walter-Borjans hatten zuletzt gefordert, breite Teile der Gesellschaft in die Debatte über die ab 2026 geplante Stationierung einzubeziehen. Ebenfalls geäußerte Kritik aus der CDU richtet sich an die Bundesregierung, die das Thema nicht ausreichend kommuniziert habe.

Käßmann fordert: „Wir brauchen dringend eine breite öffentliche Diskussion über Wege zum Frieden und die Rolle Deutschlands dabei, in der unterschiedliche Positionen respektiert werden.“


Foto: Margot Käßmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Faber fordert Konsequenzen für Erdogan wegen Drohung gegen Israel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach den militärischen Drohungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Israel mahnt der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marcus Faber (FDP), Konsequenzen für Ankara an. Sollte Erdogan militärisches Gerät an Terrorgruppen liefern, müsse dies Folgen für Deutschlands militärischen Austausch mit der Türkei haben, sagte Faber der „Bild“.

„Deutschland müsste zum einen seine Rüstungsexporte an die Türkei neu überdenken, um zu verhindern, dass aus Deutschland gelieferte Waffensysteme in den Händen von Terrorgruppen landen.“ Außerdem müsste die Zusammenarbeit mit der Türkei in Nato-Gremien weiter eingeschränkt werden, so Faber.

Es müsse dann überprüft werden, „in welchem Rahmen eine Zusammenarbeit mit der Türkei noch möglich ist“, so Faber. Erdogan hatte zuvor Israel mit einem militärischen Einmarsch gedroht und damit international Empörung ausgelöst.


Foto: Recep Tayyip Erdogan (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bas begrüßt "nötige Klarheit" nach Wahlrechtsurteil

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erleichtert geäußert. „Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt“, sagte sie am Dienstag.

Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden. Außerdem sei das Beratungsverfahren im Bundestag nicht beanstandet worden. „Damit ist die Zahl der Abgeordneten künftig eindeutig auf 630 begrenzt.“ Das sei auch ein „wichtiges Signal“ an die Wähler: „Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben.“

Das begrüße sie als Bundestagspräsidentin, weil dies Planungssicherheit schaffe, Kosten begrenze und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärke. Moniert hatte das Gericht die Fünf-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form – insbesondere die eigentlich vorgesehene Abschaffung der Grundmandatsklausel. „An dieser Stelle gilt es jetzt, das Urteil in Ruhe auszuwerten“, so Bas.

Deutlich kritischer äußerte sich die Union zu dem Urteil. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt werte es als „Niederlage der Ampel“ vor dem Bundesverfassungsgericht. „Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt“, sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. „Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert.“

Dobrindt sagte weiter: „Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen.“ Dieser „bewusste Manipulationsversuch“ sei „in höchstem Maße respektlos“ gegenüber den Wählern und der Demokratie an sich.

Ähnlich äußerte sich auch CDU-Chef Friedrich Merz. Mit dem Urteil habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft, sagte er. „Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert.“


Foto: Bärbel Bas (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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