Montag, November 25, 2024
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Ehemalige EKD-Ratsvorsitzende warnt vor Stationierung von US-Raketen

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, warnt vor der Stationierung von US-Langstreckenwaffen in Deutschland. „Damit lassen sich Ziele in Russland angreifen, aber unser Land kann auch sehr schnell selbst zum Angriffsziel werden“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben).

In den 80er-Jahren habe sich die Friedensbewegung intensiv für Abrüstung engagiert, damit genau das nicht passiere. „Heute sollen mit dem Argument notwendiger Abschreckung massive Aufrüstung und Militarisierung still hingenommen werden. Wer sie hinterfragt, wird umgehend als dumm, naiv oder Putinversteherin diffamiert“, sagte Käßmann weiter. Das sei „eines demokratischen Diskurses unwürdig“.

Käßmann kritisiert außerdem, dass es bislang keine größere öffentliche Debatte über die geplante Stationierung gibt: „Es ist erschreckend, dass der Bevölkerung lapidar mitgeteilt wird: Demnächst werden bei euch Langstreckenraketen der USA stationiert.“

Spitzenpolitiker der SPD wie der ehemalige Parteivorsitzende Norbert Walter-Borjans hatten zuletzt gefordert, breite Teile der Gesellschaft in die Debatte über die ab 2026 geplante Stationierung einzubeziehen. Ebenfalls geäußerte Kritik aus der CDU richtet sich an die Bundesregierung, die das Thema nicht ausreichend kommuniziert habe.

Käßmann fordert: „Wir brauchen dringend eine breite öffentliche Diskussion über Wege zum Frieden und die Rolle Deutschlands dabei, in der unterschiedliche Positionen respektiert werden.“


Foto: Margot Käßmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Faber fordert Konsequenzen für Erdogan wegen Drohung gegen Israel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach den militärischen Drohungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Israel mahnt der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marcus Faber (FDP), Konsequenzen für Ankara an. Sollte Erdogan militärisches Gerät an Terrorgruppen liefern, müsse dies Folgen für Deutschlands militärischen Austausch mit der Türkei haben, sagte Faber der „Bild“.

„Deutschland müsste zum einen seine Rüstungsexporte an die Türkei neu überdenken, um zu verhindern, dass aus Deutschland gelieferte Waffensysteme in den Händen von Terrorgruppen landen.“ Außerdem müsste die Zusammenarbeit mit der Türkei in Nato-Gremien weiter eingeschränkt werden, so Faber.

Es müsse dann überprüft werden, „in welchem Rahmen eine Zusammenarbeit mit der Türkei noch möglich ist“, so Faber. Erdogan hatte zuvor Israel mit einem militärischen Einmarsch gedroht und damit international Empörung ausgelöst.


Foto: Recep Tayyip Erdogan (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bas begrüßt "nötige Klarheit" nach Wahlrechtsurteil

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erleichtert geäußert. „Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt“, sagte sie am Dienstag.

Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden. Außerdem sei das Beratungsverfahren im Bundestag nicht beanstandet worden. „Damit ist die Zahl der Abgeordneten künftig eindeutig auf 630 begrenzt.“ Das sei auch ein „wichtiges Signal“ an die Wähler: „Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben.“

Das begrüße sie als Bundestagspräsidentin, weil dies Planungssicherheit schaffe, Kosten begrenze und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärke. Moniert hatte das Gericht die Fünf-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form – insbesondere die eigentlich vorgesehene Abschaffung der Grundmandatsklausel. „An dieser Stelle gilt es jetzt, das Urteil in Ruhe auszuwerten“, so Bas.

Deutlich kritischer äußerte sich die Union zu dem Urteil. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt werte es als „Niederlage der Ampel“ vor dem Bundesverfassungsgericht. „Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt“, sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. „Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert.“

Dobrindt sagte weiter: „Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen.“ Dieser „bewusste Manipulationsversuch“ sei „in höchstem Maße respektlos“ gegenüber den Wählern und der Demokratie an sich.

Ähnlich äußerte sich auch CDU-Chef Friedrich Merz. Mit dem Urteil habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft, sagte er. „Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert.“


Foto: Bärbel Bas (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wetterdienst: Juli war zu warm und zu nass

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Offenbach (dts Nachrichtenagentur) – Der Juli 2024 ist in Deutschland im Vergleich zur international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990 zu warm und zu nass ausgefallen. Die Mitteltemperatur habe mit 18,9 Grad Celsius um 2,0 Grad über dem Wert der Referenzperiode gelegen, teilte der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Dienstag nach Auswertungen der Ergebnisse seiner rund 2.000 Messstationen mit.

Ein leichter Überschuss von 0,6 Grad ergab sich demnach im Vergleich mit der aktuellen und wärmeren Periode 1991 bis 2020 (18,3 °C). Der Start in den Monat verlief recht kühl und wenig sommerlich. Erst am 5. wurde im Süden flächendeckend ein Sommertag registriert. Insgesamt zeigte sich ein deutliches Nordwest-Südost-Gefälle bei der Anzahl an Sommertagen. Während im Norden und Nordwesten maximal zwei bis zehn Sommertage zu Buche standen, waren es im Osten und Süden teils über 20.

Oftmals folgten auf kurze Hitzewellen rasche Dämpfer. Den Spitzenwert hatte die Station im sächsischen Bad Muskau inne, wo es am 10. für 34,8 °C reichte. Zum Monatsende, nämlich am 30., rauschten die Temperaturen nachts nochmals ordentlich in den Keller und in Deutschneudorf-Brüderwiese in Sachsen wurde mit 3,8 °C der bundesweite Tiefstwert registriert. Tropennächte (Tiefstwerte mindestens 20,0 °C) bildeten eher die Ausnahme und traten in geringer Zahl lediglich am Oberrhein, in Niederbayern und in Sachsen sowie im Großraum Berlin auf.

Mit 88 Litern pro Quadratmeter war es im Juli etwa 14 Prozent feuchter in Bezug auf die Referenzperiode 1961 bis 1990 (78 Liter pro Quadratmeter), so der Wetterdienst weiter. Verglichen mit der feuchteren Periode 1991 bis 2020 (87 Liter pro Quadratmeter) fiel der Juli 2024 sehr durchschnittlich aus. Im zweiten Sommermonat des Jahres öffnete der Himmel häufig seine Schleusen. Nahezu deutschlandweit trocken blieb es am 18. und gegen Ende des Monats.

Am häufigsten, nämlich an 15 bis 20 Tagen, regnete es im Nordwesten und Süden des Landes, während im Südwesten und Osten Regen nur an fünf bis zehn Tagen beobachtet wurde. Südlich der Donau kamen 150 bis 250 Liter pro Quadratmeter vom Himmel, wodurch dies die nasseste Region darstellte. Verhältnismäßig trocken war es mit 20 bis 40 Liter pro Quadratmeter in Nordsachsen, Teilen von Mecklenburg-Vorpommern und im Südwesten. Der Niederschlag ging dabei oftmals in Form von teils gewittrigem Starkregen nieder. So geschehen unter anderem am 21., an dem es mit fast 79 Litern pro Quadratmeter zur höchsten Tagessumme in Steinfurt-Burgsteinfurt (Nordrhein-Westfalen) kam.

237 Stunden schien die Sonne im Mittel im vergangenen Juli. Dies waren etwa 13 Prozent mehr Sonnenstunden als im Vergleich zur Periode 1961 bis 1990 (211 Stunden), so der DWD. Zieht man die aktuellere Vergleichsperiode (1991 bis 2020) heran, so fiel die Sonnenscheindauer nur noch leicht überdurchschnittlich aus (226 Stunden).

Deutlich bevorzugt war die Südosthälfte, denn dort reichte es für 230 bis 260 Sonnenstunden. In der Nordwesthälfte standen dagegen 200 bis 230 Sonnenstunden zu Buche. Verantwortlich für diesen Unterschied war die großräumige Konstellation der Druckgebilde. Die Nordwesthälfte wurde wiederholt von Tiefdruckgebieten über Nordwesteuropa beeinflusst, während die Südosthälfte zeitweise von hohem Luftdruck über Südost- und Osteuropa profitieren konnte.


Foto: Frau mit Eis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Frei schlägt neue Verhandlungen über Anpassung des Wahlrechts vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei(CDU), hat nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten kritisiert und der Ampelkoalition angeboten, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln.

„Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren, allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug“, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt“, warnte Frei. „Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden.“

Der Christdemokrat begrüßte, dass die Grundmandatsklausel zunächst bestehen bleibt. „Der offensichtliche Versuch, politische Konkurrenten über den Umweg des Wahlrechts auszuschalten, ist von Karlsruhe vereitelt worden“, fügte er hinzu. „Die Grundmandatsklausel abzuschaffen zu wollen, war ein Frontalangriff auf die Union, der nun klar abgewehrt worden ist.“


Foto: Thorsten Frei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ampel sieht sich durch Wahlrechtsurteil bestätigt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß ist, sieht sich die Ampelkoalition bestätigt. „Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Dienstag.

„Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist.“ Man sichere die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein „faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht“.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, ergänzte mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die Fünf-Prozent-Klausel bei einer Streichung der Grundmandatsklausel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass „sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden“ hätten. „Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform gegen eine schnelle weitere Anpassung des Gesetzes aus. „Das Thema Grundmandatsklausel sollte man sich in Ruhe anschauen“, sagte Steffen dem Nachrichtenportal T-Online. „Von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl rate ich ab.“

Der frühere Hamburger Justizsenator lobte das Urteil und seine Ampelkoalition. „Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlrecht“, sagte Steffen. „Die Verkleinerung des Bundestages ist ein großer Erfolg. Dies haben wir gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt.“

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle lobte das Gericht in Karlsruhe ebenfalls. „Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt“, sagte Kuhle dem Nachrichtenportal T-Online. „Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen.“ Kuhle sagte weiter, es sei lange umstritten gewesen, ob die Grundmandatsklausel „überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar“ sei. „Hier sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung – unter den aktuellen Bedingungen – endlich für die nötige Klarheit.“


Foto: Sitze im Bundestagsplenum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax startet leicht im Plus – Anleger scheuen Risiko

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Börse in Frankfurt hat zum Handelsstart am Dienstag zunächst leichte Kursgewinne verzeichnet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Dax mit rund 18.370 Punkten berechnet, was einem Plus von 0,3 Prozent im Vergleich zum Handelsschluss am Vortag entspricht. An der Spitze der Kursliste rangierten die Deutsche Bank, Zalando und Covestro, am Ende Heidelberg Materials, Fresenius und die Commerzbank.

„Die Lust der Anleger auf Risiko ist vor den wichtigen Ereignissen in dieser Woche eher überschaubar“, sagte Jochen Stanzl, Chef-Marktanalyst von CMC Markets. Der Dax habe am Montag wieder den Rückwärtsgang eingelegt. „Kurzfristig orientierte Anleger warten auf ihre Gelegenheiten und zeigen sich schon mit kleinen Kursbewegungen zufrieden.“ Niemand erwarte im Moment eine Rally, die vier oder fünf Tage am Stück anhalten werde. „Es ist derzeit ein Vor und Zurück im Dax, eine trendlose Phase.“

„Die großen Akteure halten ihr Pulver trocken oder sind in der Sommerpause“, fügte der Marktexperte hinzu. „Sie bleiben in Deckung, bis mehr Klarheit herrscht, wo es mit den Zinsen hingehen wird.“ Die Fed dürfte am Mittwoch den Grundstein für die weitere Geldpolitik im Rest des Jahres legen.

„Anleger haben eine konkrete Erwartungshaltung aufgebaut und wollen von Jerome Powell jetzt auch Konkretes hören“, so Stanzl. Nachdem die Fed bislang nur eher vage Informationen gegeben habe, wann sie gedenke, die Zinsen erstmals zu senken, könnte eine erneute Unklarheit dieses Mal dem Markt sauer aufstoßen. „Die Börsen rechnen fest damit, dass die Fed im September die Zinswende einleitet. Alles andere wäre eine große Enttäuschung.“

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Dienstagmorgen etwas stärker: Ein Euro kostete 1,0824 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9239 Euro zu haben.

Der Ölpreis sank unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete gegen 9 Uhr deutscher Zeit 79,55 US-Dollar; das waren 23 Cent oder 0,3 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Unionsfraktionsvize kündigt Zurückdrehen der Wahlrechtsreform an

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) will die Wahlrechtsreform der Ampel wieder zurückdrehen, wenn CDU und CSU wieder an die Regierung kommen.

„Dass Wahlkreise nicht zugeteilt werden, ist für mich kein dauerhaft akzeptabler Zustand – das müssen wir in der nächsten Legislaturperiode ändern“, sagte Lindholz am Dienstag den Sendern RTL und ntv. Es sei demokratieschädlich, wenn Kandidaten einen gewonnenen Wahlkreis anschließend nicht im Bundestag vertreten dürften. „Wenn man das wegnimmt, dann zerstört es auf Dauer das Vertrauen.“ Die Wahlrechtsreform der Großen Koalition aus der letzten Legislaturperiode sei besser gewesen, weil damit die Zahl der Wahlkreise reduziert worden wäre. Zu diesem Modell solle man zurückkehren.

Lindholz lobte, dass das Gericht die von der Ampel geplante Aufhebung der Grundmandatsklausel wohl stoppt. „Die Streichung ist verfassungswidrig und das halte ich für richtig.“ Lindholz blieb dabei, die angedachte Abschaffung der Klausel als Wahlrechtsmanipulation zu bezeichnen. „Ich bin sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht kleine Parteien, regionale Parteien wie auch die CSU damit stärkt.“

Die CSU-Politikerin kritisierte, dass das wahrscheinliche Urteil am Montagabend bereits für kurze Zeit im Internet zu sehen gewesen ist – einen halben Tag vor der offiziellen Verkündung. Das stimme sie nachdenklich, so Lindholz. Man arbeite gerade daran, das Verfassungsgericht im Grundgesetz besser zu schützen. „Und dann wird ein Urteil geleakt, bevor Richter das verkünden – ich finde das sehr unglücklich.“


Foto: Andrea Lindholz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Olympia: Wasserqualität zu schlecht – Triathlon verschoben

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Paris (dts Nachrichtenagentur) – Bei den Olympischen Sommerspielen in Paris ist der eigentlich für Dienstagmorgen geplante Start des Triathlons der Männer verschoben worden. Grund ist die zu schlechte Wasserqualität der Seine. Neuer Termin für den Start ist Mittwoch um 10:45 Uhr und damit direkt nach dem Triathlon der Frauen.

Für die deutschen Athleten dürfte es derweil am Dienstag schwer werden, die Medaillenbilanz weiter zu verbessern. Zahlreiche Entscheidungen finden gänzlich ohne deutsche Beteiligung statt und im Judo sowie im Schwimmen gelten die Teilnehmer aus Deutschland nur als Außenseiter.

In den Teamwettbewerben treffen die deutschen Handball-Frauen am Dienstag um 9 Uhr auf Slowenien. Nach zwei Niederlagen zum Start in das Turnier ist die Ausgangslage äußerst schlecht. Im Hockey treffen die deutschen Männer dann um 10:30 Uhr auf Südafrika, im Volleyball steht ein Duell mit den USA an. Am Abend treffen schließlich die deutschen Basketballer auf Brasilien.

Am Montag hatte Vielseitigkeitsreiter Michael Jung für die zweite deutsche Goldmedaille gesorgt. Der Slalomkanute Sideris Tasiadis hatte derweil eine Medaille knapp verpasst und auch der Schwimmer Lukas Märtens, der über 400 Meter Freistil Gold gewonnen hatte, ging über die 200-Meter-Distanz leer aus.

Im Medaillenspiegel belegt Deutschland mit zweimal Gold und noch ohne Silber oder Bronze nach dem dritten Entscheidungstag den elften Platz. An der Spitze steht Japan mit sechs Gold-, zwei Silber- und vier Bronzemedaillen. Dahinter folgen Frankreich und China.


Foto: Zuschauertribüne für die Schwimmwettbewerbe an der Seine (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Wahlrechtsreform

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag das Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Die Entscheidung soll offiziell um 10 Uhr gesprochen werden.

Allerdings sorgte bereits am Montagabend ein auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichtes Dokument mit der Urteilsbegründung für Aufsehen, welches aber später wieder gelöscht wurde. Demnach dürfte das neue Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt werden. Konkret geht es darum, dass die Streichung der Grundmandatsklausel in der geplanten Form wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Rest der Reform – die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten – bleibt dem Dokument zufolge jedoch weiter in Kraft. Die Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630 bleibt damit wohl bestehen. Dies dürfte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.

In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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