Donnerstag, November 28, 2024
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Steuerzahlerbund fordert 18 statt 27 EU-Kommissare

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Wiederwahl von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordern der europäische und der deutsche Steuerzahlerbund, die Anzahl der EU-Kommissare künftig deutlich zu verkleinern.

„Wir fordern die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die EU-Regierungschefs auf, die Zahl der EU-Kommissare – wie im Gesetz festgeschrieben – von derzeit 27 auf 18 zu reduzieren. Bürokratieabbau fängt an der Spitze an“, sagte Michael Jäger, Präsident des `Bundes der Steuerzahler Europa (TAE)` und zugleich Vize-Präsident des Bundes der Steuerzahlerin Deutschland, der „Welt am Sonntag“.

Die Neuaufstellung der EU-Kommission in diesem Herbst ist laut Jäger „eine gute Gelegenheit, die Zahl der Kommissare auf ein vernünftiges Maß zu kürzen und den aufgeblähten Apparat an der Spitze der EU-Kommission zu verkleinern“. Der Steuerexperte betonte, dass die EU per Vertrag verpflichtet gewesen wäre, die geforderte Verkleinerung bereits 2014 vorzunehmen: „Aus dieser Vorschrift ist leider ein teures Lippenbekenntnis geworden. Mehr Kommissare bedeuten praktisch mehr Dienststellen und mehr Beschäftigte und damit auch mehr Bürokratie. Das kostet die Steuerzahler Milliarden.“

Der Steuerzahler-Präsident erklärte weiter, es sei beispielsweise unverständlich, dass Europa jeweils einen eigenen Kommissar für Klimaschutz und für Umwelt benötigt. „Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Europa Kommissare für Themen wie Förderung der europäischen Lebensweise, Demokratie und Demografie oder Gleichheit braucht. Neben dem EU-Chefdiplomaten existiert auch noch eine Kommissarin für internationale Partnerschaften. Das alles wirkt sehr konstruiert“, so Jäger.

Nach Ansicht des europäischen Steuerzahlerbundes ergibt das gesetzmäßig verankerte Rotationsprinzip, wonach nicht jedes Land in jeder Legislaturperiode Anspruch auf einen eigenen Kommissar hätte, Sinn. Jäger: „Regeln sind dazu da, um sie einzuhalten und nicht, um sie permanent durch Absprachen auszuhebeln.“ Die EU-Regierungen sollten sich schon daran halten, was sie selbst beschlossen haben, sagte er. „Wenn sich die politisch Verantwortlichen dieses Mal erneut um eine Verkleinerung der EU-Kommission herumdrücken sollten, dann müssten sie jetzt aber wenigstens festlegen, dass die Zahl der EU-Kommissare zumindest in fünf Jahren definitiv reduziert wird. Denn gerade auf der EU-Ebene wäre ein Bürokratieabbau dringend nötig. Die Kommission muss kleiner werden. Weniger ist hier mehr.“

Hintergrund: Der Vertrag von Lissabon, am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet, schreibt vor, dass ab dem Jahr 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen können (Art.17 Abs. 5 EU-Vertrag). Demnach dürften nur noch 18 EU-Kommissare statt 27 ernannt werden. Allerdings beinhaltet der Vertrag von Lissabon auch eine Öffnungsklausel: Die EU-Regierungen können durch einstimmigen Beschluss die vorgesehene Anzahl von 18 Kommissaren ändern. Davon machten die EU-Länder unverzüglich Gebrauch. Sie beschlossen im Mai 2013 einstimmig, am Prinzip „Ein Kommissar pro Land“ bis auf weiteres festzuhalten. Erst, wenn die EU 30 Mitglieder zählen würde, oder spätestens im Jahr 2019 sollten die Regeln des Vertrags von Lissabon zur Anwendung kommen. Daraus ist bis heute nichts geworden.


Foto: Margrethe Vestager und Ursula von der Leyen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bayern wehrt sich gegen Roth-Vorschläge zu Bayreuther Festspielen

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Bayreuth (dts Nachrichtenagentur) – Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) hat Vorschläge von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), in Bayreuth nicht nur Wagner zu spielen, abgelehnt und erklärt, dass der Freistaat als Gesellschafter einer dafür nötigen Satzungsänderung nicht zustimmen würde.

„Eine Veränderung am programmatischen Kern in Bayreuth würde in der Tat eine Dreiviertelmehrheit im Stiftungsrat erfordern, einschließlich der Mehrheit der Mitglieder der Familie Wagner. Die Satzung ist klar, und es gibt keine Notwendigkeit für eine Änderung. Bayern würde da nicht zustimmen. Wagner ist der Stoff, von dem Bayreuth lebt“, sagte Blume den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Eine Veränderung, die sich Blume vorstellen könnte, wäre, ein weiteres Wagner-Werk in das Repertoire aufzunehmen. „Aber solche Entscheidungen liegen in der künstlerischen Verantwortung – und das ist nicht das Geschäft der Politik.“

2026 wird mit Rienzi erstmals ein bisher dort nicht zu hörendes Wagner-Werk in Bayreuth gespielt. Roth hatte vorgeschlagen, neben Wagner auch andere Werke wie „Hänsel und Gretel“ in das Programm aufzunehmen. Blume betont, dass die Potenziale zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Festspiele in neuen Formaten, spannenden Inszenierungen und der musikalischen Exzellenz lägen, nicht aber in einer Erweiterung des Repertoires. „Man kommt doch nach Bayreuth, weil man Wagner dort in einer Brillanz hören kann, die es nirgends sonst gibt“, erklärte Blume. „Ich habe das Gefühl, Frau Roth hat den Mythos Bayreuth nicht verstanden. Bayreuth lebt von Wagner.“

Die Äußerungen von Claudia Roth, dass das Publikum in Bayreuth bunter werden müsse, sieht Blume kritisch. „Bei aller Wertschätzung für Frau Roth, hier trägt sie einfach die Berliner Kulturbrille. Mit Berliner Wokeness bringt man Bayreuths Wagner nicht weiter“, sagte er und verwies darauf, dass sich Bayreuth bereits stark geöffnet und modernisiert habe, unter anderem durch die Kinderoper und das Festspiel-Open-Air. „Wir sollten weiterhin auf Vielfalt setzen, aber doch bitte nicht die vielen treuen Wagnerfans als nicht bunt genug abstempeln“, betonte Blume.

Blume wies auch auf die anstehende Sanierung des Festspielhauses hin, für die bald eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Freistaat unterzeichnet werden soll. Ein Ganzjahresbetrieb sei jedoch nicht geplant, da dies nicht zum Mythos Bayreuth passe. „Der Grüne Hügel ist vor allem im Sommer grün, und das ist eben auch die Hauptspielzeit“, so Blume.


Foto: Claudia Roth (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kubicki vergleicht US-Präsident Biden mit KI-Puppe

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) stellt die Amtseignung von US-Präsident Joe Biden infrage.

„Er wirkt auf mich wie eine Puppe, die durch Künstliche Intelligenz die Lippen bewegt“, sagte Kubicki der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Der ganze Gesichtsausdruck, gerade auch dann, wenn er dynamisch rüberkommen möchte, wirkt auf mich so, dass ich eher Mitleid habe, als dass es mir Respekt abnötigt.“

Kubicki äußerte sich vor dem Hintergrund der in den USA geführten Debatte um den körperlichen und mentalen Gesundheitszustand des demokratischen Amtsinhabers. Bidens Zustand sei keine Frage des Alters, so Kubicki weiter. „Demente Erscheinungen kann man auch schon in früheren Jahren kriegen.“ Er hoffe, dass Bidens Familie und sein Umfeld dem Präsidenten nahelegten, „nicht noch einmal zu kandidieren.“


Foto: Joe Biden (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Lücke zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld so groß wie nie

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die von der Regierung geplante einseitige Erhöhung des Kinderfreibetrags führt zu einer Rekordbenachteiligung für Kindergeld-Empfänger.

Der SPD-Finanzexperte Michael Schrodi kritisierte, dass die Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Lücke zwischen Freibetrag und Kindergeld „so groß wie nie zuvor“ machten. „Das ist den hart arbeitenden Familien, die keine Top-Gehälter haben, nur schwer vermittelbar“, sagte Schrodi der „Bild-Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Denn gerade sie sind es, die besonders unter der Inflation leiden.“

Lindner will den Kinderfreibetrag in diesem Jahr nochmal um 228 Euro auf insgesamt 9.540 Euro anheben. Das soll das Kabinett am nächsten Mittwoch beschließen. Das Kindergeld hingegen soll bei 250 Euro pro Monat und Kind stagnieren. Nach Berechnungen der SPD-Fraktion steigt die Lücke zwischen Kindergeld und maximaler Steuerersparnis in 2024 auf 127 Euro pro Monat. Im ersten Ampel-Regierungsjahr betrug die Lücke 119 Euro im Monat. In 2023 verringerte die Ampel wie im Koalitionsvertrag vereinbart den Abstand durch eine überproportionale Erhöhung des Kindergelds um 31 Euro auf 104 Euro pro Monat.

Der jetzige Schritt, nur den Kinderfreibetrag zu erhöhen, macht diese Entwicklung mehr als rückgängig, er vergrößert den Unterschied in der staatlichen Kinderförderung auf ein Maximum. Auch die für 2025 geplante Erhöhung des Kindergelds um 5 Euro pro Monat und des Freibetrags um weitere 60 Euro ändert daran kaum etwas. Laut SPD-Fraktion verringert sich die Lücke minimal auf 125 Euro im Monat. Damit liegt sie höher als zu Ampel-Beginn.

Schrodi hält das für falsch: „Der Staat fördert Eltern mit höchsten Einkommen stärker als Eltern mit mittleren oder niedrigen Einkommen. Doch statt diese Gerechtigkeitslücke zu verkleinern, will der Finanzminister sie vergrößern.“ Da dies auch allen politischen Forderungen der Grünen widerspricht erwarten Ampel-Koalitionäre heftige Debatten, wenn die Fraktionen Lindners Gesetzentwurf nach der Sommerpause beraten.


Foto: Frauen mit Kleinkindern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ministerium verliert wieder Masken-Prozess – U-Ausschuss geplant

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Am Freitag verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich Stand Freitag auf 33 Millionen Euro belaufen.

Für seine weitere Prozessführung müsse das Gesundheitsministerium die jüngsten Urteile berücksichtigen, um künftige Kosten so gering wie möglich zu halten, sagte Karsten Klein, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, der „Welt“ (Samstagausgabe). Das Urteil könnte – wie schon ein ähnliches Verfahren in zweiter Instanz aus dem Juni – eine Signalwirkung auf rund 100 weitere Klagen im Zusammenhang mit Corona-Masken haben, die vor Gericht anhängig sind. Sollte das Gesundheitsministerium diese ebenfalls verlieren, droht insgesamt ein Rekordschaden von 2,3 Milliarden Euro, der aus Haushaltsmitteln gezahlt werden müsste.

Erstmals bringt die FDP-Fraktion nun die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ins Spiel. „Das Zustandekommen des Open-House-Verfahrens sowie allgemein die massive Überbeschaffung von Schutzmasken unter Jens Spahn müssen restlos aufgeklärt werden, im Zweifel durch das scharfe Schwert eines Untersuchungsausschusses“, forderte Klein. Unabhängig davon sei es weiterhin notwendig, dass die gesamte Corona-Politik durch eine Enquete-Kommission sachlich aufgearbeitet werde.

Auch Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion für den Gesundheitsetat, fordert einen Untersuchungsausschuss im Herbst, falls die kürzlich von Lauterbach einberufene Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) keine ausreichenden Antworten bei der Aufklärung findet. „Das Urteil des OLG Köln überrascht wenig und bestätigt erneut die Lesart vorheriger Rechtsprechungen: Das damalige BMG unter Jens Spahn hat erhebliche Fehler bei der Durchführung der Open-House-Verfahren gemacht“, sagte Piechotta der „Welt“ (Samstagausgabe). Dies koste die Steuerzahler nicht nur die 85 Millionen Euro, auf die das Unternehmen vertraglichen Anspruch habe, sondern zusätzlich 33 Millionen für die Zinsen aufgrund der Verschleppung. „Der potenzielle finanzielle Schaden, der noch aus den schwebenden Gerichtsverfahren entstehen könnte, ist immens.“

Eine Revision des Urteils ist zwar nicht zugelassen, das Gesundheitsministerium hat aber die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde gegen die fehlende Revisionsmöglichkeit einzulegen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, der Bund beabsichtige, die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof „letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen“. Die Bundesrepublik Deutschland halte an ihrer anderslautenden Rechtsauffassung „ausdrücklich fest“.


Foto: Hinweis auf Maskenpflicht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen geben nach – Tech-Aktien werden abgestoßen

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Freitag auf breiter Front nachgegeben. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 40.288 Punkten berechnet, 0,9 Prozent niedriger als am Vortag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.505 Punkten 0,7 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 19.520 Punkten ebenfalls 0,9 Prozent im Minus.

Über die verschiedenen Indizes hinweg waren Aktien aus der Technologiebranche die größten Sorgenkinder. Manche Marktkommentatoren führten dies auf eine „Rotation“ zurück, wonach Anleger ihr Geld aus den bereits gut gelaufenen Tech-Aktien abziehen, um es in sogenannte „Small Caps“ zu stecken, wo angesichts der erwarteten Zinssenkungen noch das größte Aufwärtspotential erwartet wird. Auch kamen die sogenannten KI-Aktien verstärkt auf die Verkaufsliste, weil zuletzt immer mehr Kommentatoren vor einer „Blase“ warnen, wonach die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ die großen Erwartungen vielleicht doch nicht erfüllen könnte.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagabend etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0880 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9191 Euro zu haben. Der Goldpreis ließ deutlich nach, am Abend wurden für eine Feinunze 2.399 US-Dollar gezahlt (-1,8 Prozent). Das entspricht einem Preis von 70,88 Euro pro Gramm. Und auch der Ölpreis sank stark: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Freitagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 82,77 US-Dollar, das waren 234 Cent oder 2,8 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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Biden gibt sich kämpferisch

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Ungeachtet der Berichte über einen angeblich unmittelbar bevorstehenden Rückzug aus dem US-Präsidentschaftswahlkampf gibt sich Amtsinhaber Joe Biden kämpferisch.

Er kündigte am Freitag an, in der kommenden Woche wieder Wahlkampftermine wahrnehmen zu wollen, nachdem er sich aktuell wegen einer Corona-Infektion in Selbstisolation in seinem Standhaus in Delaware befindet.

Außerdem äußerte sich der US-Präsident zu dem in Russland gefällten Urteil gegen einen US-Journalisten, der 16 Jahre wegen angeblicher Spionage in Haft muss – und erinnerte an einen weiteren US-Bürger, der dort bereits seit Jahren im Gefängnis sitzt. „Ich werde nicht ruhen, bis Evan Gershkovich und Paul Whelan in den Armen ihrer Familien sind“, ließ Biden am Freitag mitteilen.

Unterdessen gab Bidens Arzt Neuigkeiten zu dessen Gesundheitszustand bekannt: Der letzte Corona-Test sei weiterhin positiv, die Bestimmung der Variante stehe noch aus. Der Präsident habe am Freitagmorgen die vierte Dosis Axlovid eingenommen, leichter Husten und Heiserkeit seien die Hauptsymptome. Darüber hinaus seien Puls, Blutdruck, Atemfrequenz und Temperatur absolut normal, so Bidens Arzt.


Foto: Joe Biden (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Deutscher in Weißrussland zum Tode verurteilt

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Minsk (dts Nachrichtenagentur) – In Weißrussland ist ein deutscher Staatsbürger zum Tode verurteilt worden.

Das Urteil fiel bereits am 24. Juni in der Hauptstadt Minsk, wie erst jetzt durch einen Bericht der Menschenrechtsorganisation Wjasna bekannt wurde. Deutsche Behörden haben den Vorgang am Freitag im Wesentlichen bestätigt.

Bei dem Verurteilten soll es sich um den 29-jährigen Rico K. handeln, der Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes sein soll. Angeklagt worden war er unter anderem wegen Agententätigkeit, Terrorismus und „Bildung einer extremistischen Vereinigung“. Die Todesstrafe soll laut Urteil durch ein Erschießungskommando vollstreckt werden.

Weißrussland ist das letzte Land in Europa, das Menschen noch hinrichtet. Konkrete Informationen gelten als Staatsgeheimnis. Nach Angaben von Amnesty International können weder verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Vollstreckungen erhoben werden, noch die Identität aller Todeskandidaten geklärt werden. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen in Weißrussland aber etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.


Foto: Weißrussland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Journalist Gershkovich in Russland zu 16 Jahren Haft verurteilt

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Moskau (dts Nachrichtenagentur) – Der US-Journalist Evan Gershkovich ist von einem russischen Gericht der Spionage für schuldig befunden und zu 16 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt worden.

Der Reporter des Wall Street Journal (WSJ) war im vergangenen März während einer Reportagereise in der Stadt Jekaterinburg festgenommen worden. Die russische Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, für den US-Geheimdienst CIA zu arbeiten. Gershkovich, sein Arbeitgeber und die USA bestritten diesen Vorwurf vehement. Das „Wall Street Journal“ sprach am Freitag von einem „unrechtmäßigen Urteil“.

Es handelt sich um die erste Verurteilung eines US-Journalisten wegen Spionage in Russland seit dem Ende des Kalten Krieges vor mehr als 30 Jahren. Gershkovich, aber auch die Staatsanwaltschaft, haben nun etwa zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Nach Ansicht russischer Beobachter fiel das Urteil relativ schnell, was allerdings bedeuten könnte, dass ein Gefangenenaustausch bevorsteht. Im Februar hatte der russische Präsident Wladimir Putin in einem Interview mit dem US-Journalisten Tucker Carlson entsprechende Andeutungen gemacht. Nach russischer Rechtspraxis ist Voraussetzung für einen Austausch, dass bereits ein Urteil vorliegt.

Es wird davon ausgegangen, dass Moskau den Auftragsmörder des russischen Inlandsgeheimdienstes (FSB) zurückhaben will, der in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, weil er in Berlin einen ehemaligen tschetschenischen Rebellenkommandeur erschossen hatte. Der Fall wird als „Tiergartenmord“ bezeichnet.


Foto: Basilius-Kathedrale in Moskau (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax gibt zum Wochenausklang nochmal kräftig nach

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Zum Wochenausklang hat der Dax noch einmal kräftig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.172 Punkten berechnet, ein Abschlag von bis auf die zweite Nachkommastelle genau 1,00 Prozent. Auf Wochensicht summieren sich die Kursrückgänge auf über drei Prozent.

Dabei war unklar, welche Rolle am Freitag der weltweite Ausfall vom Microsoft-Computern in den Aktienverkäufen spielte, denn auch die letzten Tage ging es schon kontinuierlich bergab. Dennoch zeigte der Vorfall, wie verletzlich die IT-Infrastruktur von zahlreichen Unternehmen ist, die teilweise ihren Betrieb einstellen mussten.

Es wehe „ein Hauch von Hilf- und Ratlosigkeit auch durch die Frankfurter Börse“, kommentierte Konstantin Oldenburger von CMC Markets den Handel. Das Papier des Software-Sicherheitsunternehmens Crowdstrike, das in den vergangenen Monaten durchaus zu den Börsenlieblingen zählte und dessen Aktie sich auf Jahressicht mehr als verdoppelt hatte, verlor rund ein Fünftel seines Wertes. Unternehmen wie Palo Alto Networks, Cloudflare, Fortinet, Zscaler, die durch die Expansion von Crowdstrike ins Hintertreffen geraten waren, witterten nun ihre Chance. Deren Aktien stiegen heute entsprechend.

Im deutschen Aktienindex ist die Erholung aus der Vorwoche wieder einkassiert. Es könne sich aber immer noch „um einen nur leichten Sommer-Blues handeln“, sagte Oldenburger. Zu den wenigen Kursgewinnern gehörten Siemens Energy, Airbus und SAP. Den kräftigsten Abschlag gab es bei Sartorius, wo es bis kurz vor Handelsende über 15 Prozent bergab ging. Das hatte allerdings weniger mit den weltweiten IT-Ausfällen zu tun, sondern damit, dass der Pharma- und Laborzulieferer seine Prognose für 2024 nach unten korrigiert hatte.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagnachmittag etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0885 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9187 Euro zu haben.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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