Freitag, April 4, 2025
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Fußball-EM: Frankreich schlägt Belgien und steht im Viertelfinale

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Frankreich hat das EM-Achtelfinale gegen Belgien mit 1:0 gewonnen und steht damit im Viertelfinale.

Frankreich war zunächst die spielbestimmende Mannschaft, blieb aber unter dem Niveau, das Fans der Équipe von ihr gewohnt sind. Trotz eines hohen Ballbesitzes und deutlich mehr Torschüssen als Belgien konnte das Team in der ersten Hälfte kaum gefährlich werden.

Die Belgier verhielten sich derweil abwartend und überstanden so die stärkste Phase der Franzosen. Während die Franzosen nachließen, wurde die belgische Mannschaft etwas aktiver und mutiger.

Erst in der 85. Minute gelang Frankreich der Durchbruch: N`Golo Kanté passte zu Randal Kolo Muani, der Jan Vertonghen anschoss. Weil dieser unglücklich abfälschte, gilt das entscheidende Tor als Eigentor.

Für Belgien ist das Turnier damit beendet, während Frankreich am kommenden Freitag im Viertelfinale auf Portugal oder Slowenien treffen wird.


Foto: Marcus Thuram (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Thüringens CDU-Chef fordert Stopp von Bahn-Streckenstillegungen

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Der Landesvorsitzende der CDU Thüringens, Mario Voigt, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, mögliche Streckenstillegungen der Bahn in Ostdeutschland zu verhindern.

„Wenn jetzt die zweit- und die drittgrößte Stadt Thüringens droht, abgehängt zu werden, dann muss der Kanzler handeln. Das darf nicht so weitergehen“, sagte Voigt am Montag den Sendern RTL und ntv. „Ich erwarte, dass das zurückgenommen wird, weil diese Infrastrukturverbindung im Saaletal in Jena, eine der modernsten Städte im Osten, und gleichzeitig Gera, der drittgrößten Stadt, das ist die einzige ICE-Verbindung, die wir haben, und die jetzt auch noch zu streichen, das zeigt einfach kein Gefühl für die Dinge, die in Thüringen wichtig sind“, so Voigt weiter.

In den letzten Tagen hatte es verstärkt Medienberichte gegeben, wonach die Bahn im Osten verschiedene Fernzugverbindungen abschaffen will. Der Konzern erklärt, dass für 2025 keine Kürzungen geplant seien.


Foto: Mario Voigt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

BSW will Mitte Juli Landesverband in Berlin gründen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will auch in der Hauptstadt einen eigenen Landesverband gründen. Der Gründungsparteitag ist für den 14. Juli in einem Theater in Berlin-Adlershof geplant, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Parteikreise.

Vorsitzender soll demnach Alexander King werden, der bereits den Aufbau der Parteistrukturen in der Hauptstadt koordiniert und früher der Linken angehört hatte. Er ist aktuell fraktionsloses Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Zum BSW übergetreten war er im Oktober 2023.

Wagenknecht sagte dem „Spiegel“, sie freue sich, dass jetzt der nächste Landesverband an den Start gehe. „Die anderen werden im zweiten Halbjahr folgen“, so die Parteigründerin weiter. „Wir haben keinen Zeitdruck, weil wir gern noch mehr Unterstützer und Antragsteller kennenlernen wollen, denn in die Spitze jedes Landesverbandes wollen wir die Besten holen, die das breite Spektrum repräsentieren, für das das BSW steht.“ Es gehe um „Politprofis“, aber auch um Neueinsteiger, die sich das erste Mal in einer Partei engagieren.

Wagenknechts Partei verfügt aktuell über vier Landesverbände: in Thüringen, Sachsen, Brandenburg und dem Saarland. Bis zur Bundestagswahl will das BSW in Deutschland flächendeckend über eigene Verbände verfügen. „Sollte die Ampel sich über den Sommer zerlegen und Neuwahlen anstehen, sind wir allerdings auch vorbereitet, die verbleibenden Landesverbände sehr schnell zu gründen“, so die BSW-Chefin weiter.

BSW-Politiker King sagte dem Nachrichtenmagazin, nach Gründung des Landesverbandes gehe es um die Aufstellung in Richtung Bundestags- und Berlinwahl. „Fernziel ist natürlich der Einzug ins Abgeordnetenhaus mit einer starken Fraktion und die flächendeckende Vertretung in den Bezirken“, so King weiter.


Foto: Gründungsparteitag der Wagenknecht-Partei BSW (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Gericht gewährt Trump "absolute Immunität" für Amtshandlungen

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Washington DC (dts Nachrichtenagentur) – Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag verkündet, dass Ex-US-Präsident Donald Trump „absolute Immunität“ vor Strafverfolgung für Handlungen im Amt genießt. Mit sechs zu drei Stimmen setzten sich die von Trump und weiteren Präsidenten seiner Partei ernannten Richter gegen die von Obama und Biden ernannten Richter durch.

Die „Natur der präsidialen Macht“ berechtige „einen ehemaligen Präsidenten zu absoluter Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für Handlungen, die innerhalb seiner abschließenden und ausschließenden verfassungsmäßigen Autorität liegen“, schrieb der Oberste Richter, John Roberts. Es gebe allerdings keine Immunität für „inoffizielle“ Handlungen.

Das Urteil hat Auswirkungen für das Verfahren gegen Trump zu seinen Versuchen, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Darin geht es unter anderem um seine Rolle im Sturm auf das Kapitol und eine Aufnahme, die einen Anruf dokumentiert, in dem Trump den Secretary of State von Georgia, Brad Raffensperger, bat, „11.780 Stimmen zu finden“. Formell muss in dem Wahlbetrugsverfahren nun auch geklärt werden, ob der Ex-Präsident die Handlungen im Amt oder als Privatperson getätigt hat. Eine endgültige Entscheidung ist nun nicht mehr vor der diesjährigen Präsidentschaftswahl zu erwarten, bei der Trump erneut für die Republikaner kandidiert.

Die drei von liberalen Präsidenten ernannten Richterinnen kritisierten die Entscheidung der Mehrheit des Gerichts scharf. „Mit der heutigen Entscheidung, ehemaligen Präsidenten strafrechtliche Immunität zu gewähren, wird die Institution des Präsidenten umgebaut. Sie verhöhnt den in unserer Verfassung und unserem Regierungssystem verankerten Grundsatz, dass kein Mensch über dem Gesetz steht“, schrieb Sonia Sotomayor in ihrem Dissens. Das Gericht gewähre dem ehemaligen Präsidenten „all die Immunität, um die er gebeten hat, und mehr“, so die Richterin.

Noch nie in der Geschichte der USA habe ein Präsident Grund zu der Annahme gehabt, dass er vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt wäre, wenn er die Vorzüge seines Amtes nutzte, um gegen das Strafrecht zu verstoßen. „Künftig werden jedoch alle ehemaligen Präsidenten in eine solche Immunität gehüllt sein“, schrieb Sotomayor. „Wenn der Inhaber eines solchen Amtes seine Amtsgewalt zur persönlichen Bereicherung missbraucht, wird das Strafrecht, an das wir uns alle halten müssen, keinen Schutz bieten. Aus Angst um unsere Demokratie widerspreche ich.“


Foto: Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission wirft Meta Verstöße gegen Wettbewerbsregeln vor

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU-Kommission hat Instagram-Mutter Meta vorgeworfen, mit seinem Werbemodell gegen das Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“) zu verstoßen.

Der Konzern stellt die Nutzer vor die Wahl zwischen zwei Optionen: Entweder sie lassen die Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten zu Werbezwecken zu – oder sie zahlen eine monatliche Abo-Gebühr, um nicht von Werbe-Tracking betroffen zu sein. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Nutzer dadurch dazu gezwungen werden, der Datensammlung zuzustimmen. Sie fordert eine gleichwertige Version von Instagram und anderen Diensten, die weniger personalisiert ist und mit weniger persönlichen Daten auskommt.

Die Kommission fürchtet, dass das Werbemodell den sozialen Netzwerken von Meta einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft, die geringere Datenmengen zur Verfügung haben. „Unsere Untersuchung zielt darauf ab, die Wettbewerbssituation auf Märkten zu gewährleisten, auf denen Gatekeeper wie Meta über viele Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von EU-Bürgern gesammelt haben“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margarethe Vestager. „Und wir wollen die Bürger in die Lage versetzen, die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger personalisierte Werbung zu wählen.“

Innenmarktkommissar Thierry Breton ergänzte, der „Digital Markets Act“ sei dazu da, „den Nutzern die Entscheidungsgewalt über die Verwendung ihrer Daten zurückzugeben und sicherzustellen, dass innovative Unternehmen beim Datenzugang auf Augenhöhe mit den Tech-Giganten konkurrieren können“.

Meta hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission im weiteren Verfahren bestätigen, drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes von Meta. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe verdoppelt werden. Sollte gar eine „systematische“ Missachtung des Digitalmarktgesetzes festgestellt werden, gibt es weitere mögliche Maßnahmen wie etwa einen erzwungenen Verkauf der Dienste von Meta in Europa.


Foto: Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Esken verteidigt erneute Kandidatur für den Bundestag

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat ihre Entscheidung verteidigt, entgegen früherer Ankündigungen doch wieder für den Bundestag kandidieren zu wollen. „Ich habe verwundert zur Kenntnis genommen, was das für einen Wirbel in der Medienlandschaft verursacht hat“, sagte sie am Montag in Berlin.

Ihr Landesverband sowie die Kreisverbände vor Ort würden sie unterstützen. Ihre Entscheidung begründe sich zudem „mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situationen, in der sich Deutschland befindet“, sagte Esken. „In dieser Situation brauchen wir Kontinuität und Stabilität und das ist eben auch in meinem Wahlkreis der Fall und dieser Verantwortung will ich mich stellen.“

Sie bestätigte, dass es damit einen Widerspruch zu früheren Aussagen gibt. „Das ist richtig, dass ich vor vier Jahren gesagt habe, meiner Auffassung nach sollten im Normalfall drei Legislaturperioden genügen.“ Dennoch habe sie sich nicht dafür ausgesprochen, dass es eine „generelle Begrenzung“ sein solle.


Foto: Saskia Esken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Höcke auch im zweiten Prozess um SA-Parole zu Geldstrafe verurteilt

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Halle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) – Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke ist auch im zweiten Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die dts Nachrichtenagentur sendet gleich weitere Details.

Foto/Quelle: dts

Bargeld bleibt an der Ladenkasse vorn – Kartenzahlung legt zu

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Trend zur abnehmenden Bargeldnutzung setzt sich fort. Laut einer Erhebung der Bundesbank ist die Verbreitung von bargeldlosen Bezahlverfahren im Jahr 2023 immer weiter gestiegen, wenngleich Bargeld an der Ladenkasse meistgenutztes Zahlungsmittel bleibt.

Gegenüber der Erhebung aus dem Jahr 2021 sank der Anteil der Barzahlungen von 58 Prozent auf 51 Prozent. Die Debitkarte wurde bei 27 Prozent der Bezahlvorgänge genutzt und war damit das am zweithäufigsten genutzte Zahlungsmittel, 2021 lag der Anteil bei 22 Prozent. Stark gewachsen ist zudem das sogenannte „mobile Bezahlen“, wenn auch von einem niedrigen Niveau ausgehend. Der entsprechende Anteil an den Transaktionen hat sich auf 6 Prozent verdreifacht.

Gemessen am Umsatz lag die Debitkarte mit einem Anteil von 32 Prozent der Gesamtausgaben klar auf dem ersten Platz, Bargeld folgte mit 26 Prozent an zweiter Stelle vor Überweisungen und Internetbezahlverfahren wie Paypal, Klarna oder Giropay.

Der steigende Anteil bargeldloser Zahlungsmittel an Transaktionen und Umsatz spiegelte sich in der Verschiebung der persönlichen Vorlieben zugunsten unbarer Zahlungsmittel. Bei freier Wahl des Zahlungsmittels würden 44 Prozent der Befragten am liebsten unbar zahlen, 3 Prozentpunkte mehr als zwei Jahre zuvor. Nur 28 Prozent der Befragten nannten Bargeld als bevorzugte Zahlungsmethode – ähnlich viele wie im Jahr 2021. Weitere 28 Prozent hatten keine Präferenz.

Im Vergleich zu 2021 sahen mehr Befragte den Schutz der Privatsphäre als Vorteil von Bargeld, Karten und andere bargeldlose Zahlungsmittel punkteten hingegen mit der Einfachheit und Schnelligkeit des Bezahlens. Dazu dürfte auch beigetragen haben, dass die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel im Vergleich zum Jahr 2021 weiter gestiegen ist. Bei 80 Prozent aller Zahlungen vor Ort wäre eine Bezahlung per Karte oder mit dem Smartphone möglich gewesen, 20 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Allerdings zeigt die Bundesbank-Studie auch, dass die Akzeptanz unbarer Zahlungsmittel ausbaufähig ist: Fast ein Fünftel der Befragten gab an, dass eine Zahlung mit einer Karte oder einem mobilen Zahlverfahren in einem Geschäft nicht möglich gewesen sei.

Die Akzeptanz von Bargeld in Geschäften ist gegenüber 2021 leicht gesunken, aber weiterhin auf sehr hohem Niveau: Der Anteil der Transaktionen an der Ladenkasse, bei denen eine Barzahlung laut Befragten möglich gewesen wäre, lag bei 94 Prozent, im Jahr 2021 waren es noch knapp 97 Prozent. Vor allem im Einzelhandel für den täglichen Bedarf ist Barzahlung weiterhin fast flächendeckend möglich (98 Prozent). Im Einzelhandel für längerfristige Anschaffungen, in der Gastronomie und an den Tankstellen hingegen ist die Akzeptanz mittlerweile nicht mehr vollumfänglich gegeben.

Weiteres Ergebnis der Studie: Die Menschen empfinden auch den Zugang zu Bargeld als zunehmend schwieriger. Der Anteil der Befragten, die es als „ziemlich schwierig“ oder „sehr schwierig“ erachteten, zu einem Geldautomaten oder Bankschalter zu gelangen, stieg gegenüber 2021 von 6 Prozent auf 15 Prozent. Dies war sowohl in der Stadt als auch auf dem Land feststellbar.

Der Studie zufolge wünscht sich eine Mehrheit der Befragten, Bargeld auch zukünftig nutzen zu können. Gleichzeitig gehen viele Menschen davon aus, dass die Bargeldnutzung langfristig stark sinken wird. Rund zwei Drittel der Befragten möchten Bargeld in 15 Jahren wie bisher nutzen. Fast die Hälfte der Befragten erwarteten aber, dass Bargeld dann aus dem Alltag nahezu verschwunden sein wird. Sieben Prozent gingen davon aus, dass Bargeld in 15 Jahren abgeschafft sein wird.

Die Bundesbank führt seit dem Jahr 2008 regelmäßig detaillierte Studien zur Verwendung von Zahlungsmitteln durch. Für die aktuelle Studie befragte das Marktforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Bundesbank von Anfang September bis Ende November 2023 rund 5.700 Bürger ab 18 Jahren per Telefon. Die Befragten führten zudem ein dreitägiges Tagebuch, in dem sie ihr Zahlungsverhalten dokumentierten.


Foto: Euroscheine (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bundesregierung bleibt bei 17. Juli für Haushaltsbeschluss

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem es nicht wie ursprünglich geplant geklappt hat, bis Anfang Juli einen Kabinettsbeschluss zum Haushalt zu erreichen, hält die Bundesregierung jetzt am 17. Juli als Stichtag fest. „Die Gespräche zwischen den drei beteiligten Koalitions-Protagonisten laufen“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin.

„Die werden auch in den nächsten Tagen noch weiter laufen“, fügte er hinzu. Man werde „rechtzeitig“ darüber informieren, wenn es etwas zu verkünden gebe. Hebestreit fügte allerdings hinzu, dass er in dieser Regierung „vorsichtig geworden“ sei „mit ganz fixen Zeitplänen“. Mit „der gebotenen Vorsicht“ sei er aber und bleibe auch zuversichtlich.

Zuletzt hatte es Medienberichte gegeben, dass die Ampelspitze aus Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) bei ihren Verhandlungen zum Haushalt für 2025 merkliche Fortschritte erzielt habe. Die Finanzierungslücke bleibt aber offenbar weiter groß.


Foto: Lindner, Habeck, Scholz am 26.06.2024, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Innovation aus Berlin

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WALLROUND

Start-up WALLROUND geht an den Start

Das Berliner Start-up WALLROUND (www.wallround.de) hat kürzlich sein ganzheitliches Sanierungsangebot für schnellere Klimaneutralität im Gebäudesektor gelauncht:
KI-gestützte Technologie, Projektsteuerung und Handwerk in einem. Hinter der Innovation Made-in-Berlin steckt Seriengründer Lukas Steinhilber (Vehiculum), Produkt-Expertin Tatiana Wotzasek (Rocket Internet, Auto1) und Bauexperte Henning von Oesen (KVL Group). Das Team hat die Formel für eine schnelle und transparente energetische Sanierung bei Bestandsimmobilien entwickelt.

Sanierung der Gebäudehülle im Fokus

Allein durch die energetische Sanierung der Gebäudeteile Fassade, Dach, Fenster und Heizung können zwei Drittel des CO2-Einsparpotenzials im Gebäudesektor erschlossen
werden, wie auch wieder eine aktuelle Studie von S&B Strategy belegt. Aber: die Herausforderungen im Gebäudesektor sind vielfältig. Eine zu geringe Sanierungsquote, akuter Mangel an Handwerkern und undurchsichtige staatliche Förderungen. Das Hauptproblem steckt aber woanders, denn die Produktivität im Bauwesen ist zu gering und die Digitalisierung steckt noch in den Kinderschuhen – laut McKinsey sind nur die Fischerei und Jagd als Branche weniger digitalisiert.

Ganzheitliche und integrierte Prozesse als Schlüssel

“Um das zu lösen, braucht es ganzheitliche und vollständig integrierte Lösungen, nur dann können wir schneller werden”, sagt CEO Lukas Steinhilber. WALLROUND hat eine
KI-gestützte Technologie entwickelt, der mit wenigen Mausklicks eine genaue Kostenprognose und Wirtschaftlichkeitsberechnung für die geplante Sanierung ermöglicht. “Allein die Entwicklung unseres ersten Produktes spart unseren Kunden Wochen an Zeit und Nerven – und wir fangen gerade erst an”, sagt Tatiana Wotzasek. In Kombination mit dem Zugriff auf einen großen Handwerkerpool und integrierter Projektsteuerung garantiert WALLROUND den Kunden dann aber vor allem auch die optimale Durchführung der Arbeiten aus einer Hand, inkl. Termin- und Preisversprechen.

Dazu Lukas Steinhilber, CEO von WALLROUND: „Wir bieten “Sanierung-as-a-Service” an, das bedeutet, dass wir den gesamten Sanierungsprozess von der Planung bis zur Umsetzung anbieten. Unser ganzheitliches Angebot verbindet modernste Technologie mit praktischer Umsetzung durch ein Netzwerk qualifizierter Handwerker. Diese Kombination ermöglicht eine effiziente, risikoarme und kostengünstige energetische Sanierung, die sowohl die Umwelt schont als auch den Wert der Immobilie steigert.“

Zielgruppe: Immobilienbesitzer

Ein zentraler Aspekt des WALLROUND-Ansatzes ist die Integration relevanter Themen wie vorgelagerte Energieberatung, Finanzierung und Förderungen im Sanierungsprozess. Diese ganzheitliche Herangehensweise erleichtert es Immobilienbesitzern erheblich, energetische Sanierungen durchzuführen, da das Stakeholder-Management und die Koordination verschiedener Firmen stark vereinfacht werden. Das Angebot von WALLROUND ist besonders auf die Zielgruppe der Immobilienbesitzer zugeschnitten. Diesesemi-professionellen Eigentümer, die für rund 30 bis 40 Prozent des Berliner Immobilienbestands stehen, haben keine starke Lobby und müssen zugleich zahlreiche Herausforderungen bei der energetischen Sanierung meistern. WALLROUND bietet ihnen eine Lösung, die die Komplexität und die Risiken des Sanierungsprozesses reduziert.

Erfahrenes Gründungsteam und erste Investoren an Bord

Das erfahrenes Trio kann auf tiefgreifendendes Fachwissen zurückgreifen: Tatiana bringt 15 Jahre Tech- und Produkterfahrung mit, unter anderem aus ihrer Zeit bei Rocket Internet, wo sie am Launch von über einem Dutzend global agierender Tech-Unternehmen aus Südamerika und Europa beteiligt war. Henning verfügt über zehn Jahre Erfahrung in der Projektsteuerung von Großbauvorhaben mit einem Volumen von einer halben Milliarde Euro, während Lukas mit Vehiculum (120 Mitarbeiter, 15 Millionen Euro Kapital) bereits jahrelange Gründungserfahrung mit sich bringt.

Mit S&B Capital, der KVL Group, dem VC-Fund superangels, Marc Müller und weiteren Angel Investoren konnte sich WALLROUND direkt zum Start finanzielle Unterstützung
sichern. “Wir haben bei der Auswahl der Gründungsgesellschafter sehr stark auf einen gesunden Mix aus Bau-Expertise und Startup-Netzwerk geachtet. Wir sind stolz und glücklich, dass wir alle mit an Bord haben”, sagt Lukas Steinhilber.

Dazu Prof. Dr. Markus G. Viering, u. a. Leiter des REM-Studiengangs an der TU Berlin, stellt anerkennend fest: „Als Hochschuldozent und Gründungsgesellschafter sowie
Geschäftsführer der KVL Group bin ich beeindruckt von der vorgestellten Innovation. Der digitale Prozess von WALLROUND liefert Immobilienbesitzern mit wenigen Klicks eine
Analyse und Kostenprognose und durch die strukturierte Ausführung mit erfahrenen Handwerkern wird die gesamte Prozesskette der energetischen Sanierung optimiert, wie es das bisher in diesem Kundensegment noch nicht gegeben hat.“

Quelle Bild und Text: WALLROUND