Dienstag, April 22, 2025
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Grünen-Politiker Bayaz offen für Afghanistan-Abschiebungen

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Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) unterstützt anders als viele Grünen-Politiker das Vorhaben, Gefährder und Straftäter wieder nach Afghanistan abzuschieben. „Es wäre unerträglich, wenn Schwersttäter nicht abgeschoben werden können, nachdem sie ihre Strafe bei uns verbüßt haben“, sagte Bayaz dem Nachrichtenportal T-Online. „Das wäre den Menschen nach so einer Tat nicht zu vermitteln.“

Bayaz fügte hinzu, dass das nicht einfach sei, weil man über Rückführungsabkommen mit den islamistischen Taliban verhandeln müsse. „Aber: Ich fände es richtig, wenn das jetzt für derartige brutale und schwere Taten ernsthaft geprüft wird.“ Grüne auf Bundesebene hatten sich zuletzt gegen das Vorhaben ausgesprochen, die 2021 wegen der Sicherheitslage ausgesetzten Abschiebungen nach Afghanistan wiederaufzunehmen.

Bayaz forderte zudem, „die irreguläre Migration einzudämmen“ und unterstützte die Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten an den EU-Außengrenzen. „Die Drittstaatenverfahren könnten auch helfen, Anreize zur irregulären Einwanderung zu verringern“, sagte Bayaz. „Damit die Integration von Menschen auch gelingen kann, müssen die Zahlen runter. Integrierte Menschen sind weniger anfällig für Radikalisierung.“ Man könne nach so einer Tat nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es gebe ein „strukturelles Problem“ mit dem Islamismus, das müsse anerkannt werden.


Foto: Flugzeug (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Dax startet vor EZB-Zinsentscheid freundlich

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Donnerstagmorgen freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 18.725 Punkten berechnet, 0,8 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten SAP, Sartorius und Fresenius, am Ende Bayer, Eon und die Commerzbank.

Top-Thema des Tages ist die Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank am Nachmittag. Viele Beobachter gehen davon aus, dass die Notenbank trotz der weiterhin hohen Inflation eine Zinssenkung beschließen wird. „Mit dem heutigen Börsentag läutet die EZB eine neue Ära ein“, sagte Thomas Altmann von QC Partners. Die EZB werde ihre Zinswende starten. „Es wird die erste Zinssenkung der EZB seit dem Jahr 2016 sein.“

„Die heutige Zinssenkung ist allerdings längst in den Kursen am Aktien- und Rentenmarkt eingepreist“, fügte Altmann hinzu. „Von daher wird die heutige Zinssenkung an den Börsen nicht zu einem weiteren Freudensprung führen.“ Entscheidend für die Börsen sei einzig und allein der Ausblick. „Im Moment rechnen die Börsianer mit einer zweiten Zinssenkung im September.“ Für eine dritte Senkung im Dezember stünden die Chancen „aktuell bei 50 Prozent“, so die Einschätzung von Altmann.

„Die EZB wird heute sicherlich die Datenabhängigkeit des künftigen Zinspfades betonen“, fügte der Marktexperte hinzu. „Allerdings wird Christine Lagarde spätestens in der Pressekonferenz nicht darum herumkommen, über die Zukunft zu sprechen.“ Und dann würden die Börsianer „jeden noch so subtilen Hinweis auf die Goldwaage legen“.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagmorgen etwas stärker: Ein Euro kostete 1,0881 US-Dollar (+0,10 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9190 Euro zu haben.

Der Ölpreis stieg unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete gegen 9 Uhr deutscher Zeit 78,91 US-Dollar; das waren 50 Cent oder 0,6 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

NRW-Gesundheitsminister will Cannabis wieder verbieten

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) rechnet damit, dass bei einer Ablösung der Ampel durch eine CDU-geführte Bundesregierung die Cannabis-Legalisierung zurückgenommen wird. „Ich gehe davon aus, dass das in unserem Wahlprogramm stehen wird“, sagte er bei einer Veranstaltung der „Rheinischen Post“.

Scharfe Kritik übte er auch an den jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf Cannabis-Clubs. Das Gesetz sei gerade einmal sechs Wochen alt und müsse schon wieder reformiert werden, weil man festgestellt habe, dass es so nicht funktioniere. „Wenn Du das Handwerk nennst, ist das eine Beleidigung fürs deutsche Handwerk.“

Es seien viel zu viele Fragen offen, etwa wie das Cannabis in den Anbauvereinen vor Diebstahl geschützt werden solle und die Qualität kontrolliert werde. Ein Autolackierer bekomme ja auch klare Auflagen, was er machen müsse, um die Luft in Ordnung zu halten. „Das ist ja alles nicht da.“

Laumann kündigte an, dass es für die Vereine auch keine staatlichen Rabatte für Baugenehmigungen geben werde: „Ich sehe nicht ein, dass wir mit staatlichen Geldern auch noch die Baugenehmigungen subventionieren. Also da geht es um eine kostendeckende Rechnung. Und nachts träume ich manchmal auch davon, ob ich da nicht einen Präventionsaufschlag machen kann. Aber so weit bin ich noch nicht.“


Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Geschäftsklima in Chemiebranche wieder im positiven Bereich

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München (dts Nachrichtenagentur) – Das Geschäftsklima in der Chemieindustrie in Deutschland hat sich zuletzt weiter verbessert und ist erstmals seit März 2022 wieder in den positiven Bereich gedreht. Der entsprechende Index des Ifo-Instituts stieg im Mai 2024 auf 5,8 Punkte, nach -5,2 Zählern im April. „Die Zuversicht der deutschen Chemiebranche kehrt zurück“, sagte Ifo-Branchenexpertin Anna Wolf am Donnerstag.

Nach fast zwei Jahren überwiegt erstmals wieder der Anteil an Firmen, die ihre Lage positiv beurteilen. Der Blick auf die nächsten Monate ist optimistischer geworden. Die Nachfrage nach chemischen Produkten hat angezogen und die Auftragsbücher sind voller geworden, wenn auch auf niedrigem Niveau. Die Exporterwartungen haben sich weiter verbessert.

Für die nächsten Monate planen die ersten Firmen in der Chemie bereits mit steigenden Verkaufspreisen, auch die Ertragslage hat sich entspannt. „Die Verluste der Vorjahre sind allerdings noch nicht wettgemacht, sodass die Mehrheit der Unternehmen immer noch mit einer kaum befriedigenden bis schlechten Ertragslage zu kämpfen haben“, sagte Wolf.


Foto: Industrieanlage (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Studie: FDP im Europawahlkampf auf Tiktok am erfolgreichsten

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Köln (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP ist von den großen Parteien am erfolgreichsten mit den Tiktok-Videos ihrer prominenten Europakandidaten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zum laufenden Europawahlkampf, über die T-Online berichtet.

Gemessen an der Beliebtheit der Videos ist der Erfolg dabei vor allem der liberalen Spitzenkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann zu verdanken, die laut der Studie alleine für mehr als 95 Prozent der Likes für Clips von FDP-Politikern im Wahlkampf aufkommt. Die AfD, die Tiktok bereits sehr früh als wichtige Plattform erkannte, schafft es im Beliebtheitsranking lediglich auf den zweiten Platz, was auch daran liegt, dass Tiktok die Reichweite des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah beschränkt hat. Am wenigsten Zuspruch erhielten die Videos von CDU und CSU.

Das IW hat für seine Studie die Tiktok-Aktivitäten der ersten zehn Listenkandidaten von SPD, Grünen, FDP, Linke und AfD für die Europawahl verglichen. Lediglich bei der CDU/CSU bezogen sie 16 Kandidaten in den Vergleich ein, weil die Konservativen mit jeweils einem Spitzenkandidaten pro Bundesland antreten.

Im Beobachtungszeitraum 1. Januar 2024 bis 23. Mai 2024 produzierten Vertreter der SPD mit 272 Videos die meisten Clips, gefolgt von den Grünen (153), der Linken (132), FDP (107), AfD (72) und CDU/CSU (38). Bei der Zahl der Likes, die laut den IW-Forschern mit den schwerer zu messenden Aufrufzahlen der Clips korrespondieren, führt die FDP mit 183.605, gefolgt von der AfD (147.753), SPD (73.415), den Grünen (64.252), Linke (41.553) und CDU/CSU (2.825).


Foto: TikTok-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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SPD-Fraktion macht Druck beim Ausbau der Frauenhaus-Plätze

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hat zügige Fortschritte beim geplanten Rechtsrahmen für Frauenhäuser gefordert. „Es sind zwar die Länder zuständig, ohne Beteiligung des Bundes wird das aber nichts“, sagte sie dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe).

„Wir sollten unbedingt zügig die Finanzierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und Trägern fertig haben.“ Auch gehe es darum, nicht nur die Folgen von Gewalt in den Blick zu nehmen, sondern Gewalt zu verhindern, so Breymaier.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind. Dieser Anstieg wird im aktuellen Lagebild „Häusliche Gewalt“ ausgewiesen, das am Freitag in Berlin vorgestellt werden soll. Als „sehr besorgniserregend“ hat Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, den Anstieg bezeichnet.

„Welche genauen Ursachen der Anstieg hat, muss näher betrachtet werden. Der Anstieg kann auch ein Indiz für eine erhöhte Meldebereitschaft und für eine höhere Sensibilisierung in der Gesellschaft sein. Aber wir wissen es nicht“, sagte Tanriverdi der Zeitung.

Bund, Länder und Kommunen verhandeln derzeit über den von der Ampel geplanten einheitlichen Rechtsrahmen für Frauenhäuser und deren Finanzierung. Federführend ist auf Bundesebene das Familienministerium.

„Wir sind derzeit in der Debatte weiter, als wir je in einer Legislaturperiode gekommen sind. Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagte Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung. „Aber die wichtigste Frage ist noch völlig offen: nämlich mit welchen Summen Bund und Länder jeweils für den dringend notwendigen Ausbau des Hilfesystems zahlen.“

Vor wenigen Tagen wurde eine Kostenstudie veröffentlicht, die das Familienministerium beauftragt hat. Demnach wurden im Jahr 2022 für das gesamte Hilfssystem aus Frauenhäusern und Beratungsstellen 270,5 Millionen Euro ausgegeben. Es gibt in der Studie zwei Szenarien für den Ausbau des Hilfesystems: In einem Fall würden pro Jahr insgesamt mehr als 1,6 Milliarden Euro benötigt. Im günstigeren Fall wären es immer noch knapp 673 Millionen Euro. In Verhandlungskreisen ist die Sorge zu hören, die FDP könne zusätzliche Mittel verweigern.

Das geplante Gewalthilfegesetz wäre im Bundesrat zustimmungspflichtig, denn die Länder müssten für den künftigen Rechtsanspruch geradestehen. Also werden die Länder dem Vernehmen nach nur ihren Segen geben, wenn der Bund einen deutlichen Anteil der Mehrkosten übernimmt.

Mittlerweile gibt es einen Diskussionsentwurf als Grundlage des geplanten Gesetzes, über den der „Tagesspiegel“ berichtet. „Personen, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt im Sinne des Gesetzes betroffen sind, haben Anspruch auf Schutz und auf fachliche Beratung“, heißt es darin. Das wäre der Paradigmenwechsel, für den Frauenrechtsorganisationen seit Langem kämpfen: ein Rechtsanspruch. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2030.

Der Entwurf gibt als Ziel vor, das Hilfesystem „bedarfsgerecht“ auszubauen. Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sollen für die Opfer künftig kostenlos sein. Derzeit ist es so, dass Frauen, falls sie über ein entsprechendes Einkommen verfügen, für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen müssen. Geplant ist auch eine bundesweite Fallstatistik. Ein solcher Überblick fehlt bisher.


Foto: Leni Breymaier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grünen-Haushälter wirft Lindner unseriöse Finanzpolitik vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Chef-Haushälter der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine unseriöse Finanzpolitik vorgeworfen. „Ich verstehe angesichts der Haushaltslücke nicht, wie man einerseits von allen Ressorts harte Kürzungen verlangen kann, um dann andererseits große Milliarden an Steuergeschenken für Besserverdienende zu fordern“, sagte Kindler der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgaben). „Das passt nicht mit den Grundrechenarten zusammen.“

Seriöse Finanzpolitik sehe anders aus, sagte der Grünen-Politiker. „Wir haben den Steuertarif bereits massiv verschoben, das ist ja eine zentrale Ursache für die Haushaltsprobleme in Bund, Ländern und Kommunen“, kritisierte er.

„Vom Abbau der kalten Progression profitieren vor allem die obersten 20 Prozent der Gesellschaft. Das ist ungerecht“, sagte Kindler. „Diese Art der Steuerpolitik bringt vor allem Menschen mit hohen Einkommen wie mir mehr netto vom brutto, aber weder der Krankenpfleger noch die Reinigungsfachkraft oder die Anlagentechnikerin haben davon viel.“


Foto: Sven-Christian Kindler (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Völkerrechtler: Abschiebungen in Staaten mit Folterrisiko verboten

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Heidelberg (dts Nachrichtenagentur) – Der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig hat mit Blick auf die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan auf strenge europäische Regelungen hingewiesen. „Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, indem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen.“

Nach Artikel 33 Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention seien zwar Personen von dem Schutz dieser Konvention ausgeschlossen, die Verbrechen begangen hätten oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellten. „Allerdings wird das in Europa strikter gehandhabt: Für Deutschland gelten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 3 das Folterverbot festgeschrieben steht. Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht“, so Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist.

„In der Diskussion über die Abschiebung von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, sollte auch das Legalitätsprinzip berücksichtigt werden: Danach muss die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen und sie bei hinreichendem Tatverdacht zur Anklage bringen“, erklärte er. „Der Staat hat einen Strafanspruch, und der sollte nicht durch eine Abschiebung in ein Land ausgehebelt werden, in dem möglicherweise, wenn nicht sogar wahrscheinlich, eine Tat nicht strafrechtlich verfolgt wird.“


Foto: Airbus-Cockpit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Menschenrechtsexpertin sieht Abschiebungen nach Afghanistan kritisch

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg sieht die aktuelle Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan kritisch. „Der Schutz der öffentlichen Sicherheit ist eine wichtige Aufgabe der Innenpolitik“, sagte die Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Nicht aus dem Blick geraten dürfen aber menschenrechtliche Grundprinzipien. Das sind die Refoulement-Verbote aus der Genfer Flüchtlingskonvention und aus der europäischen Menschenrechtskonvention.“

Gerichte hätten Personen schon einen Abschiebungsschutz erteilt, „die keinerlei Verbindungen nach Afghanistan haben und bei denen es als gesichert gilt, dass die sich dort keine Existenz aufbauen können, dort hungern und dahinvegetieren“, erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland des Deutschen Instituts für Menschenrechte.


Foto: Flugzeugkabine mit Cockpit-Tür (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Sachverständige für Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Hintergrund des Hochwassers in Süddeutschland hat der neue Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, Christoph Busch, eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gefordert. „Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen spricht sich für die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung aus“, sagte Busch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

„Voraussetzung ist, dass sich die Prämien grundsätzlich am versicherten Risiko orientieren.“ Die Höhe der Versicherungsbeiträge könnte etwa von den Bemühungen der Versicherten abhängig gemacht werden. „Denkbar wäre auch ein Modell, bei dem zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz seitens der Versicherten zu einem Prämienrabatt führen“, sagte Busch, dessen Gremium das Bundesumweltministerium berät

Ein Versicherungsbeitrag, der für alle gleichermaßen gilt, lehnt er ab. „Eine Einheitsprämie setzt die falschen Anreize und führt zu einer Umverteilung in die falsche Richtung.“ Busch hält präventive Maßnahmen nicht für wichtiger als einen verpflichtenden Versicherungsschutz. „Pflichtversicherung und Hochwasserschutz müssen sich ergänzen.“

Frankreich, wo der Schutz gegen Elementarrisiken staatlich geregelt ist, diene nicht als Vorbild. „Die Prämien, die dort gezahlt werden, sind nicht risikobasiert. Daher ist das französische System total untertarifiert und wirtschaftlich auf längere Sicht nicht tragfähig“, so Busch.

Ein freiwilliger Versicherungsschutz, den Verbraucher aktiv ablehnen müssen, sei allenfalls ein Kompromiss. „Es ist davon auszugehen, dass sich dann immer noch nur maximal 80 Prozent versichern würden“, fürchtet der Sachverständige. „Sollte sich später noch herausstellen, was nicht unwahrscheinlich ist, dass die restlichen 20 Prozent überwiegend in den am höchsten gefährdeten Zonen liegen, dann wird die Allgemeinheit bei der nächsten Hochwasserkatastrophe wieder einspringen müssen.“


Foto: Nach dem Hochwasser 2021 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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