Sonntag, November 24, 2024
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EuGH: Uefa-Monopol für Fußball-Wettbewerbe verstößt gegen EU-Recht

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Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um die Gründung einer „Super League“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Klägern recht gegeben. Die Vorschriften der Fifa sowie der Uefa über die vorherige Genehmigung von Fußballwettbewerben wie der „Super League“ verstießen gegen EU-Recht, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EuGH. Auch ein Verbot für Vereine und Spieler, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sei rechtswidrig.

Es gebe keinen Rahmen für die Fifa- und Uefa-Regeln, der gewährleiste, dass sie „transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig“ seien, so die Luxemburger Richter. Weiter hieß es, dass auch die Regeln, die der Fifa und der Uefa die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Verwertung der mit diesen Wettbewerben verbundenen Rechte einräumten, angesichts ihrer Bedeutung für die Medien, die Verbraucher und die Fernsehzuschauer in der Europäischen Union geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken. Dem Vernehmen nach öffnet der EuGH mit dem Urteil wieder die Tür für die Gründung einer „Super League“. Dieses Vorhaben war 2021 zunächst gescheitert – zuletzt hatten sich nur noch Real Madrid und FC Barcelona für die entsprechenden Pläne eingesetzt (C-333/21).


Foto: Fußballspieler mit Ball (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bundesregierung weitet Ukraine-Hilfe für Energieinfrastruktur aus

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung stellt der Europäischen Energiegemeinschaft zur Instandhaltung der Energieinfrastruktur in der Ukraine im Winter weitere 88,5 Millionen Euro bereit. Das Bundeswirtschaftsministerium beteilige sich daran über die KfW mit 54,3 Millionen Euro und das Auswärtige Amt mit 34,2 Millionen Euro, teilte die Bundesregierung am Donnerstag mit.

Zur Begründung hieß es, dass die Luftangriffe Russlands auch im zweiten Winter des Krieges auf die ukrainische Energieinfrastruktur zielten. Aus dem Energieunterstützungsfonds finanziert die Ukraine unter anderem Energieträger, Ersatzteile und Ausrüstung wie Transformatoren und Generatoren, die dazu beitragen sollen, die ukrainische Energieversorgung aufrechtzuerhalten. Ukrainische Energieunternehmen können damit zerstörte Umspannstationen und Kraftwerke reparieren, um die Menschen weiter mit Strom und Wärme zu versorgen. Ein weiterer Teil der Mittel soll zudem für „grüne Energiewendeprojekte“, wie zum Beispiel Fotovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, und den „grünen Wiederaufbau“ der Ukraine genutzt werden.

Ende letzten Jahres hatte die Bundesregierung bereits 129,5 Millionen Euro in den Energieunterstützungsfonds eingezahlt. Die deutsche Beteiligung steigt damit insgesamt auf 218 Millionen Euro. Insgesamt hat der Fonds seit Februar 2022 etwa 400 Millionen Euro gesammelt. Die Europäische Energiegemeinschaft führt die Ausschreibungen für die zu beschaffenden Güter durch und kontrolliert die Verwendung der Mittel.

Die Beiträge zum Energieunterstützungsfonds sind Teil des diesjährigen „Winterpakets“ der Bundesregierung für die Ukraine in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro, welches nach Angaben aus Berlin auch militärische Hilfe zur Luftabwehr, entwicklungspolitische Unterstützung und humanitäre Hilfe umfasst.


Foto: Ukrainische Flagge in Kiew (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Grenzen der Arbeitszeit – Was zählt dazu und was nicht?

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Wer kennt es nicht: Während der Arbeit gehen viele Mitarbeiter immer mal wieder nach draußen, um zu rauchen. Im Laufe des Tages summiert sich die Zeit und Nichtraucher fragen sich oft, ob dies fair ist, da Raucher die verlorene Zeit nicht wieder einholen können beziehungsweise meist nicht länger arbeiten. Wir zeigen Ihnen, was rechtlich als Arbeitszeit gilt, was das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu Ruhepausen sagt und ob Raucherpausen nachgeholt werden müssen.

Was gilt als Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit wird die Zeit bezeichnet, in der man abzüglich der Pause arbeitet. Wie lange die Arbeitszeiten sein dürfen und welche Pausen- sowie Ruhezeiten eingehalten werden müssen, regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Im ArbZG steht beispielsweise geschrieben, dass Arbeitnehmer maximal acht Stunden am Tag arbeiten dürfen und eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einhalten müssen. Das dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Gesundheit. Ohne Unterbrechung dürfen Sie laut Arbeitszeitgesetz zum Beispiel nur sechs Stunden arbeiten. Ausnahmeregelungen gibt es aber immer.

So kann es für Schichtarbeiter abweichende Regelungen geben. Zwar sind hier auch acht Stunden als Arbeitstag normal, jedoch kann es laut Bundesarbeitsgericht Nachtzuschläge oder andere Ausgleiche für Schichtarbeit geben. Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Hier ist nicht nur das Mindestalter für Tätigkeiten festgelegt, sondern auch die Arbeitszeit. Wie genau die Arbeitszeiten aussehen und welche speziellen Regelungen gelten, legt jedoch der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitsvertrags fest.

Arbeitszeiterfassung

Um genau nachzuweisen, wann Arbeitnehmer gearbeitet haben, muss die Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 beschlossen. Zur Arbeitszeiterfassung muss der Arbeitgeber ein System zur Verfügung stellen, sodass die Zeiten von den Arbeitnehmern eingetragen werden können. Wie genau die Arbeitszeiterfassung inhaltlich auszusehen hat, hat das BAG noch nicht beschlossen.

Das zählt zur Arbeitszeit

  • Der Gang zur Toilette Müssen Sie während der Arbeitszeit auf Toilette, müssen Sie sich nicht ausstempeln oder die Zeit nacharbeiten – egal, wie oft Sie auf Toilette gehen.
  • Technische Probleme Technische Probleme, die unvorhersehbar sind, zählen ebenfalls zur Arbeitszeit. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass Sie technische Probleme verursachen sollten, um die Arbeitszeit zu füllen.
  • Kleine Sport- und Dehnübungen am Platz Wer sich fit halten möchte, der sollte bei einem Bürojob regelmäßig aufstehen, sich bewegen und dehnen. Das tut der Gesundheit gut und kann für neue Energie sorgen. Wichtig: Nur kurze Übungen gehören zur Arbeitszeit. Ganze Sporteinheiten fallen selbstredend nicht darunter.
  • Fort- und Weiterbildungen

Handelt es sich bei einer Fort- oder Weiterbildung um eine Pflichtveranstaltung vom Arbeitgeber, dann zählt die Zeit als Arbeitszeit. Auch der Weg dorthin kann zur Arbeitszeit zählen. Ist die Weiterbildung freiwillig, dann zählt sie meist nicht als Arbeitszeit.

  • UmkleidezeitMüssen Sie für die Arbeit bestimmte Kleidung tragen, muss der Arbeitgeber die Zeit zum Umziehen vergüten. Aber Achtung: In einigen Verträgen kann dies ausgeschlossen werden. Schauen Sie deshalb genau in den Vertrag, um Missverständnisse und Konflikte bezüglich der Umkleidezeit zu vermeiden.
  • Wartung des Firmenwagens bei rein dienstlicher NutzungOb die Wartung des Firmenwagens zur Arbeitszeit gehört, hängt davon ab, ob er auch privat oder nur rein geschäftlich genutzt wird. Wird der Wagen nur geschäftlich genutzt, zählt die Inspektion des Firmenwagens als Arbeitszeit des Fahrers. So müssen Sie die Wartung nicht in Ihrer Freizeit durchführen lassen.
  • DienstreiseAls Dienstreisen zählen zum Beispiel Tagungen, Kundenmeetings oder der Besuch anderer Firmenstandorte. Geschäftsessen werden ebenfalls als Arbeitszeit gewertet, jedoch nicht der Weg zum Ziel. Wird während der Fahrt gearbeitet, kann man den Hin- und Rückweg einer Dienstreise aber auch oft als Arbeitszeit werten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vorgesetzten und informieren Sie sich über individuelle Betriebsvereinbarungen.

Das ist keine Arbeitszeit

  • Raucherpausen Gehen Sie während der Arbeit mehrmals rauchen, zählt dies laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit. Auch wenn Sie währenddessen über die Arbeit sprechen, müssen Sie die Zeit eigentlich nachholen. In der Praxis gibt es jedoch Unternehmen, die abweichende Regelungen zulassen. Leidet unter den Raucherpausen die Arbeitsleistung, dann kann eine Abmahnung drohen. Sind keine Raucherpausen erlaubt, müssen Sie gegebenenfalls bis zur Mittagspause warten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber darüber, denn meist ist dies in den Betriebsvereinbarungen geregelt.
  • ArbeitswegWenn Sie von zu Hause zur Arbeit fahren, zählt der Weg nicht als Arbeitszeit. Arbeiten Sie aber nicht an einem festen Arbeitsplatz und müssen Sie zu einem Kunden fahren, dann gelten Hin- und Rückweg als Arbeitszeit. Genauso geregelt ist der Arbeitsweg bei Arbeitnehmern im Außendienst.
  • Wartung des Firmenwagens bei anteiliger privater NutzungNutzen Sie Ihren Firmenwagen auch für private Fahrten, dann ist es gut möglich, dass Sie die Wartung in Ihrer Freizeit ausführen müssen. Wie genau dies gehandhabt wird, sollte in Ihrem Vertrag festgehalten werden.
  • RufbereitschaftWährend der Rufbereitschaft müssen Sie zwar erreichbar sein, um gegebenenfalls zu arbeiten, jedoch zählt die Bereitschaft alleine nicht als Arbeitszeit. Was als Arbeitszeit gilt, ist die Zeit, die dann tatsächlich zum Arbeiten abgerufen wurde.
Fazit

Das Arbeitszeitgesetz regelt hier in Deutschland nicht nur den zeitlichen Rahmen der Arbeitszeiten, sondern auch andere wichtige Punkte wie zum Beispiel Ruhezeiten und das Mindestalter für bestimmte Arbeiten. Kurze Arbeitspausen für Dehnübungen oder den Gang zur Toilette gehören zur Arbeitszeit, während andere Zeiten laut Gesetz nicht zur bezahlten Arbeitszeit zählen.

Darunter fallen zum Beispiel der Arbeitsweg oder die Rufbereitschaft. Doch bei einigen Aspekten können Unternehmen selbst entscheiden, wie sie die Betriebsvereinbarungen dazu verfassen. Raucherpausen zum Beispiel gehören eigentlich nicht zur Arbeitszeit, können aber je nach Unternehmen dazu gezählt werden. Haben Sie Fragen zur Arbeitszeit und sind Sie sich nicht sicher, was Sie laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wann machen dürfen, dann fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber.

Autor: Vivienne Becker

Titelbild/ Bildquelle: Bild von Gerd Altmann für pixabay

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

Öffentliche Schulden im dritten Quartal gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ist im dritten Quartal 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,6 Prozent oder 85,8 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt war der Öffentliche Gesamthaushalt damit mit 2.454,0 Milliarden Euro verschuldet, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.

Gegenüber dem zweiten Quartal 2023 nahm die Verschuldung um 1,5 Prozent oder 36,3 Milliarden Euro zu. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland. Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass ab dem zweiten Quartal 2023 die Schulden aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Berechnung des öffentlichen Schuldenstandes einbezogen werden; Hintergrund dafür ist, dass zur Finanzierung des zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschlandtickets die öffentlichen ÖPNV-Unternehmen Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten. Dadurch finanzieren sie sich nicht mehr überwiegend durch ihre Umsatzerlöse und werden nach dem Konzept der Finanzstatistiken ausnahmslos als Extrahaushalte klassifiziert, wodurch ihre Schulden in die Statistik einfließen.

Ohne Einbeziehung der neu in die Statistik aufgenommenen ÖPNV-Unternehmen würde der Schuldenstand zum Ende des dritten Quartals 2023 mit 2.444,5 Milliarden Euro um 9,3 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Die Veränderung gegenüber dem Jahresende 2022 würde dann +3,2 Prozent oder +76,5 Milliarden Euro betragen. Die Schulden des Bundes stiegen bis zum Ende des dritten Quartals 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 5,2 Prozent beziehungsweise 83,5 Milliarden Euro, so die Statistiker. Ein Grund für den Anstieg war unter anderem ein erhöhter Finanzierungsbedarf infolge der Energiekrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, der über das im November 2022 gegründete Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“ erfolgte.

Dessen Verschuldung erhöhte sich bis Ende des dritten Quartals 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 32,8 Milliarden Euro beziehungsweise 108,7 Prozent auf 63,1 Milliarden Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona“ sank dagegen gegenüber dem Jahresende 2022 um 10,4 Milliarden Euro auf 42,0 Milliarden Euro (-19,8 Prozent). Die Schulden des „Sondervermögens Bundeswehr“, welches im ersten Quartal 2023 erstmals eine Verschuldung nachwies, stiegen zum Ende des dritten Quartals 2023 gegenüber dem Vorquartal um 2,0 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro (+157,4 Prozent). Da ÖPNV-Unternehmen der Bundesebene nur beim öffentlichen Bereich verschuldet sind, hatte die Einführung des Deutschlandtickets keine Auswirkung auf den Schuldenstand des Bundes.

Die Länder waren am Ende des dritten Quartals 2023 mit 598,5 Milliarden Euro verschuldet – das waren 1,4 Prozent oder 8,4 Milliarden Euro weniger als am Jahresende 2022. Gegenüber dem zweiten Quartal 2023 verzeichneten die Länder einen Schuldenanstieg um 0,1 Prozent oder 0,3 Milliarden Euro. Ohne die Einbeziehung der Schulden der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen wären die Schulden am Ende des dritten Quartals 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 1,9 Prozent oder 11,7 Milliarden Euro auf 595,2 Milliarden Euro zurückgegangen. Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2022 wurden für Mecklenburg-Vorpommern (-12,0 Prozent), Bayern (-7,1 Prozent), und Rheinland-Pfalz (-5,9 Prozent) ermittelt. Der Rückgang in Bayern resultiert vor allem aus einer fällig gewordenen Anleihe, die angesichts vorübergehend vorhandener Liquidität noch nicht in voller Höhe anschlussfinanziert werden musste.

Auch in den anderen beiden Ländern ergaben sich die Rückgänge aus einer niedrigeren Emission von Wertpapieren. Dagegen stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2022 prozentual am stärksten in Brandenburg (+8,5 Prozent), Sachsen (+4,1 Prozent) und Berlin (+2,3 Prozent). In allen drei Ländern waren die Anstiege bedingt durch eine höhere Emission von Wertpapieren. In Berlin begründet sich der Anstieg zudem unter anderem durch die Berücksichtigung der neu in die Statistik einbezogenen öffentlichen ÖPNV-Unternehmen im zweiten Quartal 2023. Ohne diese wäre in Berlin lediglich ein Schuldenanstieg von 0,4 Prozent zu verzeichnen gewesen.

Entgegen der Entwicklung bei den Ländern nahm die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände bis zum Ende des dritten Quartals 2023 zu, wie das Bundesamt weiter mitteilte. Sie stieg gegenüber dem Jahresende 2022 um 7,6 Prozent oder 10,7 Milliarden Euro auf 151,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem zweiten Quartal 2023 stiegen die kommunalen Schulden um 1,1 Prozent oder 1,7 Milliarden Euro. Ohne Berücksichtigung der Schulden der neu hinzugekommenen öffentlichen ÖPNV-Unternehmen wäre die Verschuldung im dritten Quartal 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,3 Prozent oder 4,7 Milliarden Euro auf 145,5 Milliarden Euro gestiegen.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg auf (+12,9 Prozent), gefolgt von Bayern (+12,3 Prozent) und Sachsen (+10,7 Prozent). Ohne die Einbeziehung der neu in die Statistik aufgenommenen öffentlichen Verkehrsunternehmen im ÖPNV wäre die Verschuldung in Baden-Württemberg nur um 3,4 Prozent, in Bayern um 10,5 Prozent und in Sachsen um 1,3 Prozent gestiegen. Einen Rückgang der Verschuldung gab es in Brandenburg (-0,6 Prozent; ohne neu hinzugekommene öffentliche Verkehrsunternehmen im ÖPNV: -2,0 Prozent). Für das Saarland liegen für kameral und doppisch buchende Einheiten der kommunalen Ebene keine Daten für das dritte Quartal 2023 vor, bei Fortschreibung dieser Daten für das zweite Quartal 2023 hätte sich die Verschuldung hier um 1,1 Prozent verringert (ohne neu hinzugekommene öffentliche Verkehrsunternehmen im ÖPNV: -1,2 Prozent). Die Verschuldung der Sozialversicherung stieg im dritten Quartal 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 1,1 Millionen Euro (+5,3 Prozent) auf 22,8 Millionen Euro.


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Faeser will vorerst an Grenzkontrollen festhalten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will an den Grenzkontrollen zu Österreich, Polen, der Schweiz und Tschechien nun so lange festhalten, bis die hohe Zahl an Flüchtlingen sinkt. „Wir entscheiden, wenn die Verlängerung ansteht“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Wenn wir bis dahin keine anderen Instrumente haben und sich die Zahlen nicht verändern, dann werden wir die Kontrollen weiterführen. Da bin ich pragmatisch. Ich muss mich aber an EU-Recht halten, das Fristen vorsieht.“ Faeser fügte hinzu: „Grenzkontrollen sind ein tiefer Eingriff in die Freiheit des Schengen-Raums. Da wollen wir auch wieder hin. Aber solange die Zahlen so hoch sind, kann ich das nicht verantworten. Deshalb arbeiten wir so hart daran, dass die EU-Außengrenzen endlich wirksam geschützt werden.“


Foto: Grenze zwischen Deutschland und Polen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CDU reaktiviert Wolfgang Bosbach für Wahlkampf im Osten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Für ihren Wahlkampf in Ostdeutschland reaktiviert die CDU Wolfgang Bosbach. Das Partei-Urgestein werde zahlreiche Veranstaltungen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg absolvieren, berichtet die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe).

In den drei Ländern finden im September 2024 Landtagswahlen statt. Der frühere Bundestagsabgeordnete und Innenexperte bestätigte dies der Zeitung: „Eigentlich wollte ich ja in puncto Wahlkampf kürzertreten, aber wenn mich mein Freund Carsten Linnemann um Unterstützung bittet, dann kann ich nicht nein sagen.“ Bosbach ergänzte: „Die Parteifreunde in den Ländern, in denen 2024 gewählt wird, haben es schwer genug, die brauchen jede Hilfe.“ In allen drei Ländern sei es wichtig, dass nicht gegen die CDU regiert werden könne.

„Ich kämpfe dort aber nicht in erster Linie gegen die AfD, sondern für die CDU“, sagte Bosbach. Bisher seien zehn Veranstaltungen terminiert, weitere würden folgen. Bosbach war 2017 aus dem Bundestag ausgeschieden. Nach einem umstrittenen Auftritt mit Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte er 2021 angekündigt, nicht mehr für die Union Wahlkampf machen zu wollen.


Foto: Wolfgang Bosbach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bund investiert Rekordsumme in Autobahnausbau

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In den Ausbau der Autobahnen in Deutschland ist im ablaufenden Jahr so viel Geld wie noch nie investiert worden. „Die Autobahn GmbH hat geliefert und 2023 rund sechs Milliarden Euro in das Autobahnnetz und die Bundesstraßen in Bundesverwaltung investiert“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Oliver Luksic, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„Das ist Rekord.“ Im Jahr zuvor seien es 5,4 Milliarden Euro gewesen. An 5.000 Planungs- und Bauprojekten sei gearbeitet worden, ergänzte Luksic. „Das ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der hohen Konkurrenz um die Baukapazitäten sowie der aufgrund des Krieges in der Ukraine resultierenden Lieferketten-Probleme und Baupreissteigerungen keine leichte Aufgabe gewesen.“ Der Verkehr in Deutschland werde „in jeder Hinsicht zunehmen“, so Luksic. „Um einen Verkehrsinfarkt zu verhindern, brauchen wir dringend mehr Tempo für den Ausbau aller Verkehrsträger – auch der Straße. Die Straße war, ist und bleibt mit großem Abstand der Verkehrsträger Nummer 1.“


Foto: Baustelle A 100 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Krankenhäuser wollen 50-Milliarden-Sondervermögen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts des Kliniksterbens und der alternden Bevölkerung fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom Bund, ein Sondervermögen zu schaffen. „Die Bundesregierung muss gemeinsam mit der Union die Voraussetzungen schaffen, um den Umbau des Gesundheitswesens durch ein zweckgebundenes Sondervermögen über die kommenden zehn Jahre zu ermöglichen“, sagte Gerald Gaß, Chef der DKG, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„Für diese Transformation werden wir in den kommenden zehn Jahren mindestens 50 Milliarden Euro benötigen.“ Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Länder auf, „sich mit diesem Anliegen in die politische Debatte zur Finanzierung der Transformation der Wirtschaft einzubringen“, sagte Gaß. Das Statistische Bundesamt rechne mit einem Anstieg der pflegebedürftigen Menschen um 37 Prozent in den nächsten zwei Jahrzehnten, gleichzeitig sinke das Erwerbspersonenpotenzial um 20 Prozent, warnt der DKG-Chef. „Wenn es uns nicht gelingt, unser Gesundheitswesen darauf einzustellen, werden wir schon in wenigen Jahren erhebliche Lücken in der Patientenversorgung akzeptieren müssen.“ Bislang haben in diesem Jahr bundesweit 33 Klinikstandorte Insolvenz angemeldet. Die DKG fürchtet, dass im nächsten Jahr 60 bis 80 Häuser in die Insolvenz gehen, so Gaß. Für die Wirtschaft bestehe die Herausforderung darin, auf CO2-neutrale Produktion umzuschalten, das Gesundheitswesen müsse sich für den demografischen Wandel neu aufstellen.


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Forscher: Suez-Krise könnte Lieferzeiten um zwei Wochen verlängern

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Huthi-Attacken auf Frachtschiffe im Roten Meer können zu längeren Lieferzeiten führen. „Es kann durchaus sein, dass vereinzelte Waren aus Asien mit einer Verspätung von bis zu zwei Wochen bei uns ankommen“, sagte Vincent Stamer, Handelsexperte des Kiel Instituts für Weltwirtschaft der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„Das Rote Meer und der Suezkanal sind für den Welthandel eine zentrale Handelsstraße. Dass Reedereien den Umweg von mehr als 6.000 Kilometer um Afrika in Kauf nehmen, zeugt von der außerordentlichen Gefahrenlage im Roten Meer.“ Auch die Frachtraten dürften aufgrund der längeren Fahrzeit leicht ansteigen. Dennoch erwartet Stamer nicht, dass es so schlimm wird wie während der Pandemie. „Mit Lieferengpässen wie vor zwei Jahren rechne ich dennoch nicht, da sich Lieferketten in der Zwischenzeit normalisiert haben und keine Lockdowns mehr die Produktion stören. Das, was wir jetzt vor Weihnachten noch einkaufen, ist bereits im Lager oder im Geschäft.“ Neun Prozent der deutschen Im- und Exporte passieren laut Stamer die Meerenge.


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Regierung will Genehmigungen für Schwerlasttransporte beschleunigen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts einer starken Zunahme von Schwerlasttransporten in Deutschland will die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. „643 Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden sind einfach zu viel, wir brauchen nur 16“, sagte der Logistikkoordinator der Regierung, Oliver Luksic (FDP), der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

Die Autobahn GmbH habe es durch gezielte Digitalisierung bereits geschafft, dass Anhörungen größtenteils tagesaktuell beantwortet würden. Gleichzeitig habe man per Verordnung verhältnismäßigere Anforderungen und mehr Flexibilität ermöglicht. Insgesamt müsse alles schneller und einfacher gehen. „Dafür könnten etwa zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden in den Ländern sorgen“, sagte Luksic. Diese und weitere Verbesserungsvorschläge werde man im neuen Jahr in einer Arbeitsgruppe mit den Ländern voranbringen.


Foto: Schwertransport (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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