Mittwoch, November 27, 2024
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Junge-Unternehmer-Verband will mehr Gründergeist

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Vorsitzende des Verbandes „Die jungen Unternehmer“ drängt auf mehr Unternehmergeist in Deutschland.“Gründer bringen Schwung in jede Volkswirtschaft: Sie sind ein zentraler Antrieb unserer Wirtschaftskraft und leisten einen wesentlichen Beitrag für unsere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte Sarna Röser der Mediengruppe Bayern (Donnerstagausgaben). „Sie sind eine Art Lebensversicherung unserer Wirtschaft.“

Dass in Deutschland zu wenig gegründet werde, hält die Jungunternehmerin für „verheerend“. Sie forderte: „Wir müssen den Gründergeist stärken und damit unser Land zukunftsfähig machen können.“ Es müsse Spaß machen dürfen, Unternehmer zu sein, so Sarna. „Es kann nicht sein, dass es in Deutschland bis zu neun Anlaufstellen braucht, um ein Unternehmen zu gründen. Während man zum Beispiel in Neuseeland in nur vier Stunden ein Unternehmen gründen kann, braucht man in Deutschland ganze acht Tage.“ Ein „effektiver Bürokratieabbau“ wirke für alle Unternehmen „wie ein kleines Konjunkturpaket zum Nulltarif“. Die staatliche Aufgabe sollte nach Ansicht Rösers weniger in Markteingriffen liegen als vielmehr in der Schaffung eines günstigen Umfelds. Ihr schwebt ein „tragfähiges Ökosystem aus Start-ups, Risikokapitalgebern, Business Angels und dem Mittelstand“ vor. Als grundlegende Maßnahmen für eine bessere Kapitalversorgung nennt Röser „eine Stärkung der Anlegerkultur und der Mitarbeiterbeteiligung, ein Ende der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital, bessere Chancen für Start-ups bei öffentlichen Ausschreibungen sowie die Förderung universitärer Ausgründungen“. Auch in den Schulen müsse man ansetzen, um mehr Lust an der Selbstständigkeit zu wecken. „Schülern muss mehr Wissen über unsere Marktwirtschaft und das Unternehmertum vermittelt werden.“ Das Berufsbild des Unternehmers fehle in den Klassenzimmern noch komplett, beklagte Röser. „Die Selbstständigkeit muss die Regel, nicht die Ausnahme werden.“


Foto: Glasfassade an einem Bürohaus (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Grüne Jugend kritisiert Berlin-Besuch von Erdogan

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Sprecherin der Grünen Jugend, Svenja Appuhn, lehnt den Berlin-Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan strikt ab und fordert überdies ein Ende des Flüchtlingsabkommens der EU mit der Türkei. „Erdoğan den roten Teppich vor dem Kanzleramt auszurollen, ist das falsche Signal zur falschen Zeit“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

„Er ist ein offener Israelhasser, bezeichnet die Hamas als `Befreiungsorganisation` und begeht seit Jahren völkerrechtswidrige Angriffe auf kurdische Gebiete.“ Sein Besuch sei eine Provokation und ein Sicherheitsrisiko für Juden, Kurden und türkische Oppositionelle in Deutschland. Appuhn fügte hinzu, Deutschland habe sich durch das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei massiv erpressbar gemacht. „Anstatt jetzt über die Verlängerung zu verhandeln, muss der schmutzige Deal nun endlich aufgekündigt werden. Deutschland muss endlich Taten auf Erdoğans Menschenrechtsverbrechen folgen lassen.“ Der türkische Präsident will am Freitag nach Deutschland kommen und dort zunächst mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und anschließend mit Kanzler Olaf Scholz sprechen.


Foto: Recep Tayyip Erdogan (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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SPD stetzt nach Gerichtsurteil auf Vermögens- und Erbschaftsteuer

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 sprechen sich SPD-Politiker für Steuererhöhungen aus, um die Finanzlöcher zu füllen. Klimaschutz dürfe nicht zu Lasten von Sozialem, Bildung oder Daseinsvorsorge gehen, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Serpil Midyatli, der „Bild“ (Donnerstagausgabe).

„Die SPD wäre bereit, grundsätzliche Verteilungsfragen neu zu stellen, um die Einnahmeseite zu verbessern. Zum Beispiel durch die Erhöhung von Vermögens- und Erbschaftssteuer“, sagte Midyatli. Zugleich sagte sie, es müsse jetzt „eine haushaltsrechtlich tragfähige Lösung“ gefunden werden. „Grundsätzlich stünde es der Politik auch frei, ein neues Sondervermögen auszuweisen, das hat das Verfassungsgericht an sich auch nicht beanstandet“, sagte die SPD-Vizechefin. Der SPD-Fraktionschef im Landtag Schleswig-Holstein, Thomas Losse-Müller, spricht sich ebenfalls für höhere Steuern aus. „Für Investitionen in die Infrastrukturen, die wir brauchen, damit sich jeder Klimaschutz leisten kann, müssen wir sehr viel Geld in die Hand nehmen“, sagte er der Zeitung. „Es geht dabei auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Dabei werden wir um Steuererhöhung nicht herumkommen, wenn wir nicht wie ein Unternehmen oder ein Haushalt Kredite aufnehmen können. Das ist eine ganze einfache Rechnung.“


Foto: SPD-Fahne (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Bahn-Streik hat begonnen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Um 22 Uhr am Mittwochabend hat der Warnstreik der Lokführergewerkschaft GDL begonnen. Am Berliner Hauptbahnhof war noch die Ankunft einiger weniger Regionalzüge und eines ICE aus München kurz nach 22 Uhr geplant, ansonsten wurden alle Verbindungen abgesagt.

Der Streik soll bis Donnerstagabend, 18 Uhr, andauern. Die Bahn hat für den Streik einen „Notfahrplan“ eingerichtet, empfiehlt aber, Reisen zu verschieben. Alle Zugbindungen sind aufgehoben, die Sparpreistickets können später benutzt werden, ein maximales Gültigkeitsdatum nannte die Bahn nicht. Die Gewerkschaft hatte den Arbeitskampf relativ überraschend schon nach der ersten Verhandlungsrunde angekündigt, weil sie sich vom Arbeitgeber Deutsche Bahn nicht ernstgenommen fühlt. Es geht im Tarifpoker nicht nur um mehr Geld, sondern auch um flexiblere und kürzere Arbeitszeiten.


Foto: Zugausfälle bei der Bahn (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen legen zu – Euro schwächer

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Mittwoch zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 34.991 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.503 Punkten 0,2 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 14.104 Punkten 0,1 Prozent fester. Anleger setzten am Mittwoch weiterhin auf eine sanfte Landung der US-Wirtschaft, nachdem die Inflationsrate zuletzt deutlicher gesunken war als erwartet und sich die Konjunktur zugleich weiter als widerstandsfähig erweist. Das zeigte sich auch in den am Mittwoch veröffentlichten Quartalszahlen von Target. Auch wenn der Umsatz des Einzelhändlers zurückging, übertrafen sie dennoch die Erwartungen.

Die Aktien des Unternehmens legten in der Folge deutlich zu. Unterdessen tendierte die europäische Gemeinschaftswährung schwächer. Ein Euro kostete am Mittwochabend 1,0845 US-Dollar (-0,26 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9220 Euro zu haben. Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Abend wurden für eine Feinunze 1.959,53 US-Dollar gezahlt (-0,21 Prozent).

Das entspricht einem Preis von 58,10 Euro pro Gramm. Der Ölpreis sank deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Mittwochabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 80,96 US-Dollar, das waren 151 Cent oder 1,8 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur

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Nach BVerfG-Urteil: Dedy pocht auf Förderzusagen des Bundes

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, hat vom Bund verlangt, trotz des Karlsruher Urteils zu seinen Förderzusagen zu stehen. „Die rund 60 Milliarden Euro, die aus dem Corona-Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds geflossen sind, sind größtenteils verplant“, sagte Dedy der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„Daraus werden vor Ort zentrale Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt – ein großer Teil aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Mittel für Heizungstausch, Gebäudesanierung oder energetische Neubauförderung dürfen jetzt nicht zusammengestrichen werden.“ Man erwarte, dass der Bund jetzt schnell eine Lösung für die offenen Finanzierungsfragen finde, sagte Dedy. „Gerade in NRW profitieren viele Städte von den Fördermitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Wir brauchen diesen Schub für Klimaschutz dringend.“

Die Sanierungsrate in NRW liege wie in ganz Deutschland bei nur einem Prozent und der Investitionsbedarf sei riesig. „30 Prozent der CO2-Emissionen stammen in NRW aus dem Gebäudesektor. Deshalb sind die Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude so wichtig“, sagte Dedy.

Außerdem brauche man Verlässlichkeit für die Bürger, aber auch für das Handwerk. „Die Debatten um das Heizungsgesetz haben viele verunsichert. Der Bund muss jetzt ganz schnell Klarheit schaffen, dass die Fördermittel für Gebäudeeffizienz gesichert sind.“


Foto: Helmut Dedy (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Beschaffung von Helikoptern für Bundeswehr wohl teurer

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der geplante Kauf von leichten Kampfhubschraubern von Airbus wird wohl teurer als geplant. Die Bundeswehr hat sich mit dem Konzern auf den Kauf von bis zu 82 H145M-Hubschraubern für das Heer geeinigt, zahlt dafür aber nicht die veranschlagten 1,8 Milliarden Euro, sondern 400 bis 500 Millionen Euro mehr, wie „Business Insider“ am Mittwoch unter Berufung auf Regierungsunterlagen berichtet.

Eine entsprechende 25-Millionen-Euro-Vorlage für das Parlament liegt demnach aktuell zur Überprüfung im Bundesfinanzministerium. Noch in diesem Jahr soll der Haushaltsausschuss des Bundestags darüber entscheiden – wahrscheinlich am 13. Dezember, in der letzten Sitzung vor Jahresende. Auf Anfrage von „Business Insider“ teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums mit, dass man diese internen Vorgänge nicht kommentiere.


Foto: Bundeswehr-Helme (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Nach Ruanda-Urteil: Stamp hält an Drittstaaten-Plan fest

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Trotz des abschlägigen Urteils des höchsten britischen Gerichts zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Ruanda hält der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), an einer Drittstaatenregelung für Deutschland fest. „Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass eine Drittstaatsregelung wünschenswert ist, es aber noch keinen geeigneten Staat gibt, der Willens und rechtsstaatlich dazu in der Lage ist“, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch dem „Spiegel“.

Das Urteil in Großbritannien negiere nicht die Möglichkeit von Drittstaatsverfahren, „sondern die derzeitige rechtliche Situation dafür in Ruanda“. Das Thema sollte daher „sachlich weiter erörtert werden“, so der Migrationsbeauftragte. „Klar ist aber auch, dass eine umfassende Veränderung nicht einfach vom Himmel fällt“, erklärte der FDP-Politiker, dessen Aufgabengebiet im Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Stamp, der sein Amt in diesem Frühjahr antrat, soll Rücknahmeabkommen der Bundesrepublik mit Ländern abschließen, um in Deutschland abgelehnte Asylbewerber leichter abzuschieben und zugleich legale Möglichkeiten zur Zuwanderung zu ermöglichen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, der kürzlich mit zwei weiteren Mitgliedern der SPD-Fraktion ein Papier für die Auslagerung von Asylverfahren in Nicht-EU-Staaten verfasst hatte, zeigte sich am Mittwoch erleichtert über das Urteil aus Großbritannien. „Es ist gut, dass die britischen Gerichte die Regierung in die Schranken weisen“, sagte Schwabe dem „Spiegel“. „Es geht mir und uns ja vor allem darum, dass wir rechtsstaatliche Verfahren und akzeptable Rahmenbedingungen haben. Das ist unsere absolute Grundbedingung für Verfahren in Drittstaaten“, sagte der Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion.

Der britische Oberste Gerichtshof hatte am Mittwoch die Pläne der britischen Regierung für ungesetzlich erklärt, per Boot auf die Insel ankommende Flüchtlinge ohne Asylverfahren nach Ruanda abzuschieben. Der Gerichtshof urteilte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Asylsuchende in Ruanda in ihre Herkunftsländer zurückgeschoben würden. Die britische Regierung hatte noch in der Regierungszeit des Premierministers Boris Johnson mit Ruanda ein Abkommen geschlossen, das gegen die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern die Bereitschaft des ostafrikanischen Landes vorsah, eine nicht näher genannte Zahl von Flüchtlingen aus Großbritannien aufzunehmen.


Foto: Joachim Stamp (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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SPD und FDP wollen mögliche Asylverfahren in Drittstaaten überdenken

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Rechtsspruch gegen den „Ruanda-Plan“ der britischen Regierung wollen auch die deutschen Regierungsparteien die Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten überdenken. „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in London zeigt, dass sich Verantwortung für Geflüchtete nicht einfach auslagern lässt“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Donnerstagausgaben).

„Die Bedenken, die über Modelle wie in Ruanda bestehen, müssen wir ernst nehmen. Das ist kein Konzept, was sich von heute auf morgen umsetzen lässt.“ Der sogenannte „Ruanda-Plan“ der britischen Regierung sah vor, Flüchtlinge, die mit Booten über den Ärmelkanal in Großbritannien ankommen, nach Ruanda auszufliegen. In dem ostafrikanischen Land sollten dann die Asylverfahren durchgeführt werden.

Nun fällte das oberste Gericht ein Urteil gegen den Plan. Es bestehe die Gefahr, dass Asylsuchende in Ruanda kein faires Asylverfahren erhalten und dass sie nicht ausreichend vor Misshandlungen geschützt sind. Auch in Deutschland wird die Möglichkeit diskutiert, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, sieht zwar eine Möglichkeit für die Umsetzung ausgelagerter Asylverfahren, jedoch müssten diese sich an hohen rechtsstaatlichen Maßstäben orientieren.

„Das Urteil des britischen Obersten Gerichtshofes ist nicht direkt auf Deutschland übertragbar.“ Aber es zeige, dass an Asylverfahren in Drittstaaten sehr hohe rechtsstaatliche Maßstäbe angelegt werden müssten. „Daher müssen wir dieses Modell weiterverfolgen und prüfen, wie wir eine Umsetzung mit höchsten rechtsstaatlichen Standards erreichen können“, so Thomae. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke kritisiert die Modelle der ausgelagerten Asylverfahren.

„Wer Asylverfahren auf diese Art und Weise auslagern möchte, leidet unter völkerrechtlichem Realitätsverlust“, so Pahlke. Die Debatte um Scheinlösungen helfe am Ende keiner Kommune weiter. „Was helfen würde, wäre die vollumfängliche Abschaffung von Arbeitsverboten und ernsthafte Bemühungen auch um eine faire europäische Verteilung“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Andrea Lindholz, sieht dagegen keinen Diskussionsbedarf für eventuelle deutsche Asylmodelle: „Das Urteil des Obersten Gerichts in Großbritannien betrifft ausschließlich die Lage in Ruanda. Das Gericht hat ausdrücklich nicht das Konzept zur Durchführung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten verworfen, sondern es in Zukunft sogar für Runda für möglich erachtet.“

Lindholz hält es deswegen für „richtig und wichtig, jetzt im EU-Recht die Möglichkeit zu schaffen, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen“, sagte sie der Mediengruppe Bayern. „Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem in diesem Sinne aktiv voranzutreiben.“


Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Debatte über Schuldenbremse nach Urteil zu Nachtragshaushalt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Urteil den Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021, wonach ursprünglich für die Bekämpfung der Coronakrise verplante Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro nicht in den Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet werden dürfen, diskutieren Regierung und Opposition über das dadurch entstandene Haushaltsloch und die Schuldenbremse. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, begrüßte das Urteil.

„Das Bundesverfassungsgericht härtet die Schuldenbremse weiter aus und stärkt damit die Generationengerechtigkeit“, sagte Vogel dem „Tagesspiegel“ am Mittwoch. „Für die vorgesehenen Ausnahmeregelungen, die sowohl diese als auch die Vorgängerregierung genutzt haben, besteht nun verfassungsrechtliche Klarheit.“ Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, zeigte sich beruhigt. „Karlsruhe fährt der Ampel in die Parade“, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“.

„Schattenhaushalte darf es nicht geben.“ Sein Parteikollege Helge Braun sieht im Urteil eine wichtige Entscheidung für kommende Generationen. „Die kommenden Generationen werden riesige Ausgaben zu schultern haben, zum Beispiel wegen der Anpassung an den Klimawandel“, sagte der Haushaltspolitiker dem TV-Sender Phoenix. „Deswegen ist es wichtig, dass wir in normalen Jahren die Schuldenbremse einhalten und nicht eine Dauerausnahme machen.“

Die Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, wollen die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 zunächst fortsetzen. „Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und werden sie selbstverständlich beachten. Gleichzeitig ist wichtig, dass die Beratungen zum Haushalt 2024 fortgesetzt werden und der Haushalt planmäßig in Kraft treten kann.“ Die Auswirkungen des Urteils werde man sorgfältig prüfen.

Die Programme des Klima- und Transformationsfonds seien „extrem wichtig“ für Klimaschutz, die Entlastung der Bürger und eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik. „Sie stehen im Kern der Politik dieser Koalition“, so die Grünen-Politikerinnen. Achim Post, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, und Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, wollen ebenfalls nicht am Zeitplan der Haushaltsberatungen rütteln. „Selbstverständlich wird die Ampel-Koalition dieses Urteil genau beachten und umsetzen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die unmittelbaren Schlussfolgerungen aus dem Urteil bereits gezogen und die entsprechenden Mittel im KTF zur Sperrung vorgeschlagen hat“, sagten sie.

„Im nächsten Schritt wird nun ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF zu erarbeiten sein.“ Die Grüne Jugend plädiert nach dem Urteil für eine Abschaffung der Schuldenbremse. „Die einzige richtige Konsequenz aus Karlsruhe muss sein, dass die Schuldenbremse abgeschafft, zunächst aber mindestens ausgesetzt wird“, sagte die Sprecherin der Grünen Jugend, Svenja Appuhn, dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe).

Angesichts des Lochs von 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds, über den die Ampel weitreichende Klimaschutzmaßnahmen finanziert, brauche es nun dringend mehr Geld. „Die Schuldenbremse war schon vorher eine Investitionsbremse“, sagte Appuhn weiter. Für die Entscheidung in Karlsruhe machte sie den FDP-Finanzminister verantwortlich. „Dieser Tag zeigt, dass Christian Lindner eine Gefahr für unsere Demokratie, aber auch den ganzen Planeten ist“, sagte Appuhn.

„Sollte der Finanzminister jetzt über Steuererhöhungen nachdenken, müssen die Superreichen und ihr Vermögen besteuert werden.“ Dem „Stern“ sagte die Sprecherin der Grünen Jugend, man werde die Klimakrise nur bekämpfen können, wenn man die Verteilungsfrage stelle. „Wir müssen die Steuern für die Superreichen erhöhen, um die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz zu tätigen und den sozialen Ausgleich für ärmere Haushalte zu finanzieren.“ Auch die Linke stellt sich gegen die Schuldenbremse. Die vom Bundesverfassungsgericht gekippten „finanzpolitischen Verrenkungen“ seien nur nötig gewesen, „weil Union, SPD, Grüne und FDP die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben und damit Investitionen ausgebremst haben“, sagte Janine Wissler, Linken-Vorsitzende und Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages. „Es wird Zeit, diesen Fehler zu beheben. Die Schuldenbremse verhindert Investitionen in den klimagerechten Umbau der Gesellschaft.“ Das Urteil sei auch eine „schallende Ohrfeige für den Finanzminister, der immer wieder betont, wie wichtig die Schuldenbremse ist und doch jeden denkbaren Trick anwendet, um sie zu umgehen“, so Wissler.

„Das rächt sich jetzt mit einer klaffenden Lücke im Haushalt von 60 Milliarden Euro.“ Der frühere SPD-Chef Norbert Walter-Borjans nannte die Schuldenbremse eine „Zukunftsbremse“, weil sie nötige Investitionen verhindere. „Die Regierung muss hier aufräumen“, sagte Walter-Borjans dem „Spiegel“. FDP-Vize Wolfgang Kubicki stellte sich gegen die Einführung neuer Sondervermögen. Das sei zwar für die Bundeswehr in Ordnung, könne aber „nicht zur Grundlage aller Entscheidungen werden“, sagte Kubicki dem TV-Sender „Welt“. „Ich höre ja `Ein Sondervermögen Bildung, ein Sondervermögen Innere Sicherheit` – das wird es nicht geben, mit uns nicht. Es wird definitiv bei der Schuldenbremse bleiben, das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht auch in Zement gegossen.“ Die CDU drängt nun auf neue Priorisierungen im Haushalt. Die derzeitige Regierung habe die „höchsten Steuereinnahmen, die wir je hatten“, sagte CDU-Haushälter Helge Braun dem TV-Sender Phoenix. Christian Lindner müsse nun klare Prioritäten setzen: „Alles, was Wachstum schafft, unsere innere und äußere Sicherheit und der Klimaschutz.“ Auch Kubicki setzt auf Priorisierungen. Für das kommende Jahr müsse man zwar noch „niemandem die Pistole auf die Brust setzen“, aber für die Zeit danach müsse sich Wirtschaftsminister Robert Habeck schon überlegen, wo das Geld für die Klimaprojekte herkommen soll, sagte er dem TV-Sender „Welt“. „Wir können uns das Geld nicht aus den Rippen schneiden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Frau Paus erklärt, `Wir wollen bei den sozialen Leistungen sparen`.“ Aus Sicht von Vogel müssen die Kürzungen auch im KTF stattfinden. „Die Koalition muss im Klima- und Transformationsfonds nun priorisieren“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Für den Klimaschutz sei ohnehin Ordnungspolitik entscheidender „Ein dichter Deckel für CO2 und die Bepreisung über den Zertifikatehandel. Dieser gewinnt jetzt noch mehr an Bedeutung.“ Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, fürchtet Einsparungen beim Klimageld, das aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und an die Bürger ausgezahlt werden sollte. „Es steht beispielsweise zu befürchten, dass in der Konsequenz die Mittel für das für 2025 geplante Klimageld nicht ausreichen werden“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Das ist bedauerlich, denn mit der Einführung der CO2-Steuer sollte ja in erster Linie eine Lenkungswirkung erzielt werden, weg von fossilen Energieträgern, es sollte aber keine Steuererhöhung implizieren“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Deshalb sollten ihrer Ansicht nach die daraus erzielten Steuereinnahmen an die Bürger zurückgegeben werden. Steuererhöhungen zur Finanzierung der Lücke schloss Wolfgang Kubicki derweil aus. „Es wird nicht dazu kommen, dass in dieser Legislatur die Steuern erhöht werden. Dafür steht die FDP, definitiv“, sagte er dem TV-Sender „Welt“. Die Deutsche Umwelthilfe verweist derweil auf kostengünstige Wege, das Klima zu schützen. „Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es zwingend notwendig, dass die Bundesregierung alle Klimaschutzmaßnahmen, die ohne Mehrkosten für den Bundeshaushalt sind oder gar diesen entlasten, sofort ergreift“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts sowie 30 km/h innerorts spart jährlich mehr als 11 Millionen Tonnen CO2.“ Mit dem Stopp klimaschädlicher Subventionen wie die Dienstwagen- oder Dieselsubventionen könne der Haushalt um viele Milliarden Euro entlastet werden. „Damit lassen sich aufkommensneutral die aktuell diskutierten Unterstützungen für die Menschen bei der Gebäudesanierung und Wärmewende finanzieren“, so Resch. „Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm endlich anpassen, sonst wird das von uns angeordnete Bundesverfassungsgericht dies einfordern.“


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts