Mittwoch, Dezember 25, 2024
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Presserat billigt Verdachtsberichterstattung über Aiwanger

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Presserat hat Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen. An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, habe „ein erhebliches öffentliches Interesse“ bestanden, teilte das Gremium am Dienstag mit.

Die Vorwürfe hätten „in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns“ gestanden. Zwar lag der geschilderte Vorgang bereits 35 Jahre zurück, und Aiwanger war damals noch nicht volljährig, jedoch waren die Vorwürfe nach Ansicht des Presserats so gravierend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen. Die Mitglieder des Presserats hätten zwar diskutiert, ob die nur schrittweise Offenlegung des Sachverhalts durch die Redaktion in aufeinanderfolgenden Artikeln die Sorgfaltspflicht des Pressekodex verletzt haben könnte, dieses Vorgehen sei jedoch unter presseethischen Gesichtspunkten jedoch nicht zu beanstanden gewesen, weil der Redaktion von Anfang an hinreichende Anhaltspunkte für den geäußerten Verdacht vorlagen. Auch eine Vorverurteilung habe nicht vorgelegen, da die Vorwürfe korrekt als solche und nicht als Tatsachen bezeichnet wurden, dem Betroffenen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde und entlastende Stimmen zu Wort kamen, so der Presserat.

Insgesamt waren 18 Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ beim Presserat eingegangen. Die Beschwerdeführer hielten der Redaktion unter anderem „Kampagnenjournalismus“ kurz vor der Landtagswahl in Bayern vor. Die im Presserats behandelten Beschwerden betrafen die Artikel „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“, „Das Auschwitz-Pamphlet“ sowie „Lügen, Schweigen, Abtauchen“ und „Söders Dilemma“ in der „Süddeutschen Zeitung“ bzw. auf „sueddeutsche.de“ und waren zwischen dem 25. und 28. August 2023 erschienen. Am Ende sagte Aiwangers Bruder, das Flugblatt verfasst zu haben, und tatsächlich legten die Freien Wähler nach den ursprünglichen SZ-Veröffentlichungen Ende August in den Umfragen sogar zu: von vorher 12 bis 14 auf danach 15 bis 17 Prozent.

Bei der Landtagswahl am 8. Oktober kamen sie auf 15,8 Prozent und waren damit neben der AfD großer Gewinner der Wahl mit einem Plus von über vier Prozent.


Foto: Hubert Aiwanger am Abend der Bayerischen Landtagswahl 2023, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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