Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte um die Kürzungen von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld im Bundeshaushalt 2024 übt die SPD-Bundestagsfraktion scharfe Kritik an der Union. „Mich erschreckt, wie die Union über die Menschen spricht, die auf Unterstützung angewiesen sind“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, Katja Mast, der „Welt“ (Montagsausgabe).
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es ein menschenwürdiges Existenzminimum in Deutschland braucht. Das ist das Bürgergeld. Entgegen der konservativen Angriffe auf unseren Sozialstaat steht fest: Arbeit lohnt sich“, so Mast. Das Bürgergeld sei kein „Blankoscheck, der vom Himmel fällt“.
Es sei „schäbig“ von der Union, das Sozialstaatsversprechen „durch populistische Debatten infrage zu stellen“. Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch, verteidigte die geplante Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent zum ersten Januar unterdessen gegen die Kritik aus Union und FDP: „Die Inflation bei Lebensmitteln lag in den letzten Monaten teils bei über 20 Prozent. Das Bürgergeld garantiert das Existenzminimum, gerade auch in so schwierigen Situationen. So hat es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen vorgegeben.“
Dagegen forderte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, die vom Bundeskabinett verabschiedete Erhöhung zu stoppen: „Die für den 1. Januar 2024 beschlossene Bürgergelderhöhung sollte zunächst angehalten werden. Anschließend steht eine grundlegende Überarbeitung des Konzepts dieser Sozialleistung an“, forderte Middelberg. Hauptziel einer solchen Bürgergeld-Reform müsse es sein, „die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung massiv zu erhöhen“. Die AfD-Bundestagsfraktion schlug vor, die geplante Erhöhung zu reduzieren: „Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Bürgergeldes um zwölf Prozent lehnen wir ab“, so der sozialpolitische Sprecher der AfD, René Springer.
„Stattdessen schlagen wir vor, dass sich das Bürgergeld entlang der Erhöhung des Mindestlohns orientiert. Der steigt ab Januar um 3,4 Prozent. So bleibt das Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmern und Bürgergeldempfängern besser gewahrt.“ Springer forderte zudem, dass das Bürgergeld künftig nur noch an „deutsche Staatsbürger“ ausgezahlt werden solle.
„Ausländer sollten darauf grundsätzlich keinen Anspruch haben.“
Foto: Werbung für das Bürgergeld (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
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