Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Union will die Klagemöglichkeiten von Umweltschutzverbänden gegen Infrastrukturvorhaben einschränken. „Wir sind für die Abschaffung des Verbandsklagerechts bei Infrastrukturvorhaben“, heißt es in einem Auszug des Wahlprogramms, über den das Nachrichtenportal „T-Online“ am Freitag berichtet. Dafür wolle man sich auf europäischer Ebene einsetzen.
Kurzfristig will die Union prüfen, wo die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie entscheidend über das notwendige europäische Regelungsmaß hinausgehe. Wo möglich und sinnvoll, soll dann „im Sinne schnellerer Rechtssicherheit eine Kürzung des Instanzenwegs auf zwei Instanzen“ durchgesetzt werden.
Zudem planen CDU und CSU, Stellen im öffentlichen Dienst zu streichen. So soll die Zahl der Bundesbeauftragten künftig um 50 Prozent reduziert werden. Bei dem Personal in der Ministerialverwaltung und der Bundestagsverwaltung will die Union 10 Prozent der Stellen einsparen. „Wir wollen mit weniger Personal bessere Arbeit machen“, heißt es im Papier.
Zudem will die Union in Zukunft eine „strategischere und stärker datenbasierte Politik“ machen. „Wir machen den digitalen Vollzug zum Standard“, heißt es im Programm. CDU und CSU planen, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Es soll etwa ein Basisregister für Unternehmen sowie ein einheitliches Unternehmenskonto geben. Die Verantwortung für Infrastruktur, Datenpolitik, KI, Plattformen und digitale Dienste, Verwaltungsdigitalisierung und modernes Regierungshandeln sollen künftig in einem Digitalministerium gebündelt werden.
Mit einer sogenannten „Experimentierklausel“ sollen Kommunen und Landkreise nach Vorstellung der Unionsparteien unbürokratisch Dinge ausprobieren können. Die Entscheidungsträger vor Ort müssten die Sicherheit haben, schnelle und pragmatische Entscheidungen treffen zu können, heißt es in dem Programm. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte so etwas bereits in der Vergangenheit angedeutet.
Konkret hieße das, dass beispielsweise Genehmigungsverfahren hinfällig werden könnten, wenn Prozesse auch ohne sie funktionieren. Es handelt sich quasi um Testläufe für Bürokratieabbau. Vor Ort dürfte ausprobiert werden, was notwendig ist und was nicht. Was funktioniert, soll nach Vorstellung der Union ausgerollt werden. Wie eine solche Regelung rechtssicher umgesetzt werden soll, geht aus dem Programm bislang nicht hervor.
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