Samstag, Dezember 28, 2024
spot_img
StartNachrichtenUrteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

München (dts Nachrichtenagentur) – Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies am Montag eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung ab.

Das Gericht hatte bereits im April 2023 einen Eilantrag der Partei abgelehnt, der sich gegen die Beobachtung der AfD sowie auch die Information der Öffentlichkeit über diese Tatsache richtete. Demnach durfte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband bereits vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und auch die Öffentlichkeit hierüber informieren.

Die Klage im Hauptsacheverfahren wurde jetzt als unbegründet zurückgewiesen. Laut Gericht liegen mehrere tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei. Der Geheimdienst hatte die Beobachtung im September 2022 angekündigt. Dem Vernehmen nach wird die Partei nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in die nächste Instanz gehen.


Foto: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

UNITEDNETWORKER
UNITEDNETWORKER
Der UNITEDNETWORKER akribisch recherchierte Informationen über Gründer und Startups. Neben Porträts junger Unternehmer und erfolgreicher Startups und deren Erfahrungen liegt der Fokus auf KnowHow von A bis Z sowohl für Gründer, Startups und Interessierte. Wir begleiten, Startups von der Gründungsphase bis zum erfolgreichen Exit.

UNITEDNETWORKER NEWSLETTER

ABONNIERE jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalte Regelmäßig die wichtigsten Tipps für deine Karriere bequem per eMail in dein Postfach!

spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!