Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Fraktionen im Bundestag äußern Kritik zum Vorstoß der FDP, ausländische Fachkräfte für einen bestimmten Zeitraum geringer zu besteuern. „Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sehen wir es kritisch, wenn Menschen, die die gleiche Arbeit machen, unterschiedlich besteuert werden, je nach Herkunft“, sagte Sascha Müller, Grünen-Obmann im Bundestags-Finanzausschuss der „Welt“ (Dienstagsausgaben).
Der finanzpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Christian Görke, bezeichnet die Steuervorschläge der Freien Demokraten als „mal wieder hanebüchen“. Er schlägt vor: „Stattdessen bräuchte es eine ehrliche Steuerreform. Steuern für die Mitte der Gesellschaft runter und Steuern für Milliardäre rauf. Damit werden die Jobs von Fachkräften automatisch attraktiver.“
Antje Tillmann (CDU), finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, weist zwar darauf hin, dass die FDP mit ihrer Forderung „Leistung muss sich lohnen“ bei der Union offene Türen einrenne. Das größere Problem sieht sie aber woanders: „Uns erzählen Unternehmen eher von unendlich langen Genehmigungsverfahren und bürokratischen Hürden.“
René Springer, der Sprecher für Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, nennt ebenfalls die Fachkräfteabwanderung aufgrund hoher Steuer- und Sozialabgaben als Problem. Zum FDP-Vorschlag sagte er: „Das ist nichts anderes als offene Inländerdiskriminierung und dürfte klar verfassungswidrig sein.“ Juristisch gesehen scheint die Lage knifflig, aber nicht unmöglich zu sein.
Gregor Kirchhof, Professor für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg sagte dazu: „Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist zu wahren. Der Bundestag bräuchte hinreichende sachliche Gründe, die die Ungleichbehandlung auch in ihrem Maß rechtfertigen. Es kommt auf die Höhe der Erleichterung an, auf den Zeitraum der Gewährung und auf ihre Begründung. Hier wird der Fachkräftemangel genannt – ein gegenwärtig wichtiges und in Zukunft noch dringlicheres Thema. Zudem soll die Steuererleichterung nur vorübergehend gewährt werden, damit das Maß der Ungleichbehandlung nicht zu groß ist.“ Die verfassungsrechtlichen Einwände schienen deshalb „überwindbar“.
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