Berlin/Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Sollte die Bundesregierung den Einsatz chinesischer IT-Technik im deutschen 5G-Mobilfunknetz einschränken, können die betroffenen Telekommunikationsanbieter wohl nicht mit Schadensersatz rechnen. Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ (Freitagsausgabe) begründete ein Ministeriumsvertreter dies kürzlich bei einer Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag mit der geltenden Rechtslage.
Diese sieht für den Fall der Untersagung von kritischen Komponenten keine Entschädigung für die Netzbetreiber vor. Auch die EU-Kommission lehnt Schadensersatzzahlungen ab, wie das „Handelsblatt“ berichtet – auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Die Kommission verweist darauf, dass Netzanbieter, die ein vorausschauendes Risikomanagement betrieben haben, benachteiligt würden, wenn ihre Wettbewerber für Geschäftsbeziehungen zu „Hochrisiko-Anbietern“ kompensiert würden. Seit dem Frühjahr prüft die oberste Cybersicherheitsbehörde BSI alle kritischen – also sicherheitsrelevanten – Teile der Anbieter Huawei und ZTE, die schon im Netz verbaut sind.
Ende August soll die Prüfung abgeschlossen sein. Als wahrscheinlich gilt, dass den Netzanbietern eine Frist von mehreren Jahren gewährt wird, um bestimmte Komponenten auszutauschen. Mindestens einer der Netzbetreiber soll schon eine Schadenersatzklage gegen den Bund vorbereiten, heißt es weiter. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, befürwortet eine härtere Gangart gegen 5G-Zulieferer aus China.
Der Einschätzung von Verfassungsschützern, Huawei-Komponenten besser heute als morgen aus dem deutschen Mobilfunknetz auszubauen, „widerspreche ich überhaupt nicht“, sagte er. „Aus Datenschutzsicht kann es durchaus geboten sein, nicht-europäische Produkte mindestens aus Kernelementen des deutschen Mobilfunknetzes zu entfernen.“
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